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Aw: Darf Prüfingenieur einfach Verstärkungen anordnen? 19 Jul 2010 21:32 #33082

Mein Senf:

Soweit ich weiss ist ein Prüfingenieur nicht haftbar, wenn etwas nicht hält, auch wenn er es geprüft hat. Haftbar ist immer der Statikersteller.
Aus diesem Grunde darf ein Prüfingenieur NIEMALS eine konkrete Maßnahme vorschlagen (außer vielleicht mündlich unter 4 Augen).

Ein Prüfingenieur darf nur Nachweise verlangen, und keine Verstärkungen. Sobald er konkrete Verstärkungen vorschlägt wird er zum normalen Statiker degradiert und ist haftbar. Und seine Berechnungen für Verstärkungen müssen dann von einem weiteren Prüfingenieur geprüft werden...
:laugh:

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Aw: Darf Prüfingenieur einfach Verstärkungen anordnen? 20 Jul 2010 06:47 #33087

Hallo morten,

mein Reden !

Aber hier war der Prüfingenieur überhaupt kein (hoheitlicher oder sachverständiger) Prüfingenieur, sondern ein "einfacher" Statiker, der im Auftrag von wem auch immer eine Verstärkung angeordnet hat.

Irgendwie verstehe ich das nicht, daß muss doch zu klären sein:
Entweder die Verstärkung war erforderlich, dann ist SIEHAN haftbar, oder war nicht erforderlich, dann ist der andere Statiker
(Prüfingenieur) haftbar. Alles andere ist doch nur "Ausschmückung".

Kann der Rechtsanwalt von SIEHAN nicht ein eindeutiges Gutachterverfahren verlangen ?
Natürlich kann man auch bei statischen Berechnungen unterschiedlicher Meinung sein, aber es muß doch zu klären sein, ob SIEHANs
Berechnungen nach den "anerkannten Regeln" richtig sein könnten ! (Und dann ist er m.E. schon raus !)

Schöner Aufsatz von qwertzuiop !

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Aw: Darf Prüfingenieur einfach Verstärkungen anordnen? 20 Jul 2010 07:16 #33089

Hallo morten und zeemann,
das ist genau auch meine Meinung und deshalb lasse ich mich auch nicht in den vom Richter gewünschten Vergleich drücken. Das mit dem Feststellen ob Verstärkung erforderlich oder nicht ist leider nicht so einfach. Der vom Gericht bestellte Gutachter hat ja einfach mal pauschal gesagt, dass die Verstärkungen wohl erforderlich gewesen sein müssen wenn diese von dem "Prüfingenieur" angeordnet wurden. Und das ohne weitere fachliche Betrachtung oder Begründung! Von jedem normalen Statiker werden alle Nachweise bis ins Detail gefordert, aber in dem Fall wird das einfach so als richtig hingestellt! Ist das nicht ein Hammer?

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Aw: Darf Prüfingenieur einfach Verstärkungen anordnen? 20 Jul 2010 15:11 #33094

Hallo siehan,

was ist denn das für ein "Kasperle-Theater" ?

Der Gerichtgutachter kann doch nicht einfach behaupten, weil "der und der" das gesagt hat, muße es wohl stimmen.
Was der gegnerische Ingenieur gesagt hat ist (im Verfahren gegen dich) vollkommen unerheblich.
Du mußt beweisen, daß deine Berechnung richtig war und gehalten hätte !
Was ist denn mit deiner "geprüften" Berechnung ? Hat der GGU diese unter den Tisch fallen lassen ?
Wenn ja, stell einen Befangenheitsantrag !

Vielleicht erzählst du uns auch bei Zeiten mal, welche "Verstärkungen" das denn gewesen sind.
Ansonsten viel Glück !

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Aw: Darf Prüfingenieur einfach Verstärkungen anordnen? 20 Jul 2010 16:01 #33096

Hallo,

das Wort 'Kasper-Theater' drängt sich da auf, das ist schon richtig. Allerdings kann ich die Erfahrungen von Siehan mit Rechtsanwälten und Gutachtern im Prinzip nur bestätigen.

Bei meinen zum Glück sehr wenigen beruflichen Kontakten mit Gutachtern haben diese eher durch Schwafeln, Nichtbeachtung der gestellten Fragen und fehlendes Fachwissen 'geglänzt'. Kurz: An der Sache vorbei. Der Richter hat keine Ahnung, weiß manchmal gar nicht, daß die gestellte Frage überhaupt nicht beantwortet wurde und drängt vielleicht auch deshalb auf einen Vergleich. Die Zeit spielt ihm in die Hände.

Übrigens: Vor Gericht wird i.d.R. nicht die Wahrheit ermittelt, sondern nur ein Urteil gesprochen. So oder so ähnlich sehen das Juristen.

Wie Zeemann sagt, vielleicht erzähltst du mal um was es konkret geht.

Gruß und viel Glück.
mmue

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Aw: Darf Prüfingenieur einfach Verstärkungen anordnen? 20 Jul 2010 17:47 #33098

Hallo und vielen Dank für die guten Wünsche.
Also, es handelt sich um eine Stahlrahmenkonstruktion mit je 2 Innenstützenreihen. Der BU hat in der Bauphase nicht nachweisbare "Schwingungen" bemerkt und das andere Ing.-Büro wollte dann genauere Nachweise zum BGDK haben mit Berücksichtigung der Drehbettung durch Holzbalken (Anschluss über Anschlussblech und jeweils 2 Holzschrauben M12*80). Die genaueren Nachweise mit RSTAB und RASTRA konnte der Ing. wieder nicht nachvollziehen und deshalb hat er Verstärkungen quer zu den Stahlträgern angeordnet. Welche Profile für die Verstärkungen er tatsächlich angeordnet hat ist nach wie vor rätselhaft. Der BU versucht diese Verstärkungen durch den Gerichtsgutachter bestätigen zu lassen. Allerdings wurden die Verstärkungen nicht direkt über der 1. Innenstütze (bei max. neg. Moment) angeordnet sondern zweifach, also links und rechts neben der 1. Innenstütze unmittelbar beim Momentennullpunkt, also wieder völlig unsinnig. Der von mir in der Statik geforderte Anschluss der Holzbalken an die Stahlkonstruktion mit Bulldog-Dübeln wurde vom BU nicht hergestellt. Die vom BU in der Klage behaupteten Profile (HEB) wurden am Bau nicht gefunden (nur HEA).
Und dazu könnte ich jetzt noch einige weitere Geschichten in der Sache erzählen. Ist halt ziemlich mühsam und ein Kampf um jeden Zentimeter. Im Falle eines Vergleiches würden die Anwälte sogar noch eine Vergleichsgebühr bekommen... Wie gesagt, wenn die Sache gelaufen ist werde ich eine Zusammenfassung ins Internet stellen und dazu gebe ich dann hier auch einen Hinweis. Ist ja eigentlich kein richtiger Fall für dieses Forum, vielen Dank für das Interesse.

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