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Bauschaden 24 Jan 2007 07:10 #18725

Am letzten Wochenende war es bei uns schon sehr windig. 130 km/h!!!
Und am Do. 17.00 Uhr hat sich ein Fachdach ( 2°) auf einem Schulgebäude vollständig verabschiedet und lag auf dem Schulhof. Gott sei Dank nur Schachschaden. Das Dach wurde vor einem Jahr nachträglich aufgesetzt.
Habe mir den Schaden angesehen: Die Fußpfette saß noch fest verdübelt auf dem Rähm. Ansonsten war alles weggeflogen. Es war keine Sogverankerung (Sparrenpfettenanker, Kammnägel, Laschen....) vorhanden. Die Sparren waren nur mit einem langen glattschaftigen Nagel auf der Fußpfette befestigt. Also ein offensichtlicher Mangel!!! In den ungeprüften Zeichnungen war auch nichts angebeben. Ob die Statik geprüft wurde und ob nachgebessert wurde, ist nicht klar. Es wurde nach ungeprüften Unterlagen gebaut.

Hätte der Statiker die Angaben zur Sogsicherung machen müssen?
Hätte der Bauleiter aufmerksam werden müssen?
Hätte der Zimmermann (Meisterbetrieb) ohne Rücksprache mit dem Bauleiter o. Statik dies ausführen dürfen?
Also: Wie genau muss die Statik sein und was kann man von der Bauunternehmer als selbstverständlich voraussetzen??

wilm
(Bin nicht am Bau beteiligt.)

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ReBauschaden 24 Jan 2007 10:32 #18739

moin Wilm,
in welchen Bundesland steht denn die Schule ?
Also, hier in Niedersachsen hätte das Dach nicht ungeprüpft gebaut werden dürfen.
Normalerweise hätte die Gemeinde/Samtgemeinde/Stadt oder einfach die Baubehörde die Statik prüfen lassen müssen...
Meiner Meinung haben aber ALLE sich falsch verhalten.
Grundsätzlich ist aber eine Windsog-Verankerung der Sparren am Fußpunkt mittels Sparrennagel (und Winkel an jedem 3. Sparren) nicht verboten.
Gem. Informationsdienst Holz, Reihe 2, Teil 3, Folge 2, Seite 11 für Wohnhäuser ein üblicher Sparrenanschluß.

Gruß Woodpecker

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ReBauschaden 24 Jan 2007 10:49 #18740

Hallo.
Das Gebäude steht in NRW. Auch hier muss die Statik vor Baubeginn dem Bauaumt geprüfte vorliegen. Aber in diesem Fall lag auf der Baustelle keine geprüft Statik vor.
Die erfordeliche Sogverankerung (wie Du beschrieben hast) ist natürlich erforderlich, hat aber auf den Planen nicht gestanden.

wilm

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ReBauschaden 24 Jan 2007 11:46 #18741

Was war denn dann auf den Plänen ? Nur eine Sparren- bzw. Balkenlage ? Es sollte doch wenigstens am Längs- und Querrand der Dachkonstruktion ein Regeldetail gezeichnet werden. Und mit heutiger CAD sollte ein Regeldetail mit wenigen Anpassungen kein großer Zeitaufwand sein.

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ReBauschaden 24 Jan 2007 11:57 #18742

Es war angegeben, dass die Fußpfette alle 2m mit M16 auf dem vorhandenen Rähm befestigt werden soll. Und das hat ja auch gehalten. Weitere Verbindungsmittel waren nicht genannt. Auch der Hinweis: "Die Konstruktion ist druck- und zugfest mit den tragenden Bauteilen zu verbinden" fehlte. Meiner Meinung nach, kann man sich als Statikter auch hinter solch einem Hinweis nicht verstecken.

wilm

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ReBauschaden 24 Jan 2007 12:02 #18744

Hallo,
eine typische Folge der "Entbürokratisierung". Nach der neuen Philosphie der MBO ist das Bauamt nicht für die Qualitätssicherung zuständig, der Bauherr ist verantwortlich, dass die gültigen Vorschriften eingehalten werden.

Mein Tipp: den Schaden der Bauaufsicht melden, damit die mal was aus der Praxis erfahren. Mangelde Qualitätssicherung kann nämlich für unbeteiligte Dritte lebensgefährlich werden.
Grüße aus Berlin
Florian Muthmann
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