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ReBauschaden 25 Jan 2007 13:13 #18784

grundsätzlich hat eine fachfirma fachgerechte arbeit zu liefern. dazu gehört je nach gewerk nichtbeschriebene leistungen..zb.

bewehrung verknüppeln, beton verdichten, biegeradien, drehmomente für schrauben im stahlbau, schweißbadsicherung, zimmermannsmäßige verbindungen und aussteifungen...

fehlt die zimmermansmäßige sogverankerung ist das ein ausführungsfehler der firma.

gruß
chris
MCS - Ingenieurbüro für Bauwesen
Christian Marx
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ReBauschaden 25 Jan 2007 14:44 #18786

@moses : "... Nur aus euren Antworten sehe ich, dass ihr wegen der Schuldzuweisung im Schadensfall ebenfalls schon dazu übergegangen seit, mehr zu zeichnen als wir bezahlt bekommen. ..."

Wenn ich den Auftrag erhalte, ein Flachdach zu bemessen/konstruieren, dann muß ich doch schon die Auflagerung angeben bzw. nachweisen. Lege ich etwas aufeinander, weise ich sigma-senkrecht nach. Schließe ich stumpf an, wähle ich z.B. ein Blechformteil (BMF, GH o.ä.) und vergleiche vorh.V mit zul.V. Und einen Sognachweis muß ich doch auch (rechnerisch) führen, egal ob ich Leistungsphase 5 im Auftrag habe oder nicht. Also muß ich doch ggfs. ein Anschlußmittel beim Sognachweis wählen, ob ich das dann zeichne oder nicht, es wird festgelegt.

Und wenn ich das gemacht habe, dann kann ich vom Zimmermann erwarten, daß er einen Balkenschuh, einen Kammnagel, Schraube oder was auch immer fachgerecht einbaut.

Bei aller Verteidigung unserer Zunft : Die o.g. Nachweise gehören bei mir zur Statik (Leist.phase 4), auch ohne zeichnerische Darstellung wäre das klar gewesen. Fragt sich nur, ob der Zimmermann überhaupt irgendwelche statischen Unterlagen hatte, oder nur (z.B. vom Architekten oder Bauherrn) eine Kopie des Pos.Planes mit den Querschnitten.

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ReBauschaden 25 Jan 2007 15:32 #18788

Hallo zusammen.

Die Frage ist doch, denke ich, gar nicht mehr ob hier jemand etwas falsch gemacht oder vergessen hat, sondern ob man jemanden (egal ob Statiker oder Zimmermann) deswegen derart an den Pranger stellen muß. Beim Sturm sind 25 Mio Bäume umgekippt, und nicht wenige haben einen Schaden und sogar Tote verursacht. Aber kommt deswegen einer auf die Idee den Lieben Gott zu verklagen? Der Zimmermann hat sicherlich nicht mit Böser Absicht den Sparrenpfettenanker nicht gesetzt. Die Kosten hätten ihn wohl nicht umgebracht. Er hat lediglich aufgrund seiner Erfahrung gemeint das es schon halten wird. Hat es ja auch bis zum Jahrhundertsturm. Nun hat er eine Erfahrung mehr, und wird die verdammten Dinger immer drannageln. Auch der betreffende Kollege wird nun einen passenden Spruch im Schriftfeld haben.
Diese irgentjemanden finden wir jetzt der für alles Schuld ist Mentalität macht mich verrückt. Versucht doch mal in die andere Richtung zu denken. Was kann man tun um die sicherlich bemühten aber wie wir alle hoffnungslos unterbezahlten am Bau beteiligten vor Schadenszuweisungen, derer die vom Bau (und erst Recht vom Bauablauf) keine Ahnung haben, zu schützen. Es ist doch völlig unverhältnismäßig dem Statiker der für seine Dachstatik die ihm 1000-2000 Euro (an Honorar wohlgemerkt nicht Gewinn) einbrachte einen Schaden von 100.000,-Euro aufs Auge zu drücken. Wenn wir in Deutschland inzwischen tatsächlich so weit sind (und das scheint wohl so zu sein, wenn sogar das eigene Lager ins selbe Horn stösst) empfehle ich uns allen sofort die Arbeit einzustellen. Ich hätte zu viel Angst bei der Kontrolle der von Angestellten erstellten Pläne in der alltäglichen Hektik was zu übersehen, und auf alle möglichen Schadensszenarien können wir in den Statiken nicht hinweisen, sonst nimmt es jedesmal Buchformat an.
Denkt mal drüber nach

Schöne Grüße
Andreas
..

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ReBauschaden 25 Jan 2007 17:28 #18791

Hi Andreas,

Interessanter Aspekt.
Wie für den Wald der Eigentümer bei Schäden verantwortlich ist, haftet auch der Hausbesitzer bei Schäden
Würde unsere Versicherungsprämie erheblich reduzieren. *freu
Leider wird er sich darauf berufen, dass er für die Planung und Ausführung Fachleute bezahlt hat, damit es richtig gemacht wird.

Nur wo hört die Verantwortung des Statikers auf.
Am Ende sind wir noch mitverantwortlich wie die Dachlatten und die Ziegel befestigt werden, nur weil der Dachdecker nichts von seinem Beruf versteht.
Und die Zimmereien sparen immer mehr am Geld für gute Leute.
Und wer soll nachher wieder den Kopf hinhalten? Wieder wir?
Nacher sind wir noch dafür verantworlich, wenn das Betonwerk den Beton nicht richtig mischen kann.
Irgendwo muss doch mal ein Ende von unserer Zuständigkeit sein.
Da beneide ich die Rechtsanwälte.
Solange sie nicht eine Frist versäumen können die Fehler machen, so viel sie wollen.

Gruss Moses

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ReBauschaden 25 Jan 2007 17:48 #18793

Andreas schrieb:

......., und auf alle möglichen Schadensszenarien können wir in den Statiken nicht hinweisen, sonst nimmt es jedesmal Buchformat an.
Denkt mal drüber nach


darum schuf gott die abnahme um den statiker vor unwissendheit seiner mitbauenden zu schützen....

bei jeder prüfbefreiten statik sind bei mir auch ein paar euros für abnahmen eingeplant...

man sollte vielleicht noch bemerken, daß ein bauwerk nicht für beliebig hohe windlasten bemessen wird...bei den meisten bauwerken ist bei 130km/h - 150 km/h das planmäßige limit erreicht...von da an ist es glückssache....

einige böen gingen an 180 km/h.....darum keine panik.
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ReBauschaden 26 Jan 2007 06:52 #18796

Es hat sich herausgestellt, dass die Statik nicht geprüft ist. Aber in NEW geprüft sein muss. Das hätte mich auch interessiert, was der Prüfing. aus diesem Problem gemacht hätte: Nachweis gefordert, Grüneintragung gemacht oder ohne Sogverankerung abgehakt.

Zunächst wird die Gebäudeversicherung zahlen. Aber alle „am Bau beteiligte“ rechnen noch mit kritischen Fragen zu ihrer Arbeit!!

Christian: Auch wenn es stärker geblasen hat, als in der Norm vorgesehen, der Hinweis hilft nicht wirklich. Der Anschluss ist auch unter Normbedingungen nicht nachzuweisen.

wilm

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