Willkommen,
Gast
|
|
Hallo,
da wir Fachleute nicht vorhersehen können, welcher Art Juristen, Gutachtern oder sonstigen Halbgöttern wir im Schadensfall ausgeliefert sind, schreibe ich möglichst alles in meinen Unterlagen fest (notfalls nur textlich), damit ich solchen Diskussionen gleich entgehe.......es wird halt immer mehr ![]() Gruß Wolfgang |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Aber was nützt es, wenn man in den Statik-Vorbemerkungen liest : "Es gelten die einschlägigen Normen und Vorschriften" ö.ä., und sonst steht da nix mehr ? Das ist ja logisch. Aber man darf nicht davon ausgehen, daß ein (Architekt als) Bauleiter diese umfassend kennt (so wie wir Tragwerksplaner ... hm) ! Man sollte dann doch entscheidende Themen ausführlicher beschreiben oder sogar zitieren, z.B. Formblatt Dachverankerung als Text und (grobe) Regeldetails, Untergrund-Vorbereitung oder Gutachterverweis bei Gründungen, usw.. Und wenn nur ein begrenzter Leistungsumfang (ohne Detailpläne) beauftragt wurde, dann wenigstens in den Pos.Plänen auf die Erläuterungs-Seitenzahl hinweisen !
Gerade heute, wo es mehr Juristen als Bauingenieure gibt. Vielleicht hätte das in diesem Fall einige Telefonate / Rückfragen oder wenigstens 1 gemeinsamen Besprechungstermin mit Architekt/Bauleiter/Statiker/Zimmerei ergeben. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo RalfB,
so wie Du es beschreibst habe ich es gemeint...nicht irgendwelche Wischiwaschi-Texte sondern schon sachliche Beschreibungen oder noch besser Standarddetails. Der schöne Bauablauf, wo jeder Baubeteiligte den andern fair und sachlich auf mögliche Fehler oder Versäumnisse hinweist, ist ein Idealzustand, der immer seltener wird. Gruß Wolfgang |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo,
Nachweis der Verbindungsmittel gehört in Leistungsphas 5 ( Ausführungsplanung nach § 64 HOAI). Wenn der Statiker die im Auftrag hatte, und vergessen hat, war sein Werk mangelhaft. Häufig wird aber nur LP 1-4 beauftragt ( Genehmigungsplanung), dann hat der Bauherr bzw. Bauleiter das Problem der fachgerechten Ausführungsplanung. Die höhe der Bezahlung spielt keine Rolle. Auch für Freundschaftsdienste ohne Bezahlung haften Architekten, Statiker und Bauleiter in vollem Umfang! Grüße aus Berlin
Florian Muthmann Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! www.muthmann-berlin.de Tel 030 - 859 670 55 Fax 030 - 859 670 54 |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Bei dem Schaden gehe ich mal davon aus, dass es sich um eine relativ einfache Holzkonstruktion handelt.
Folglich in die Honorarzone II eingeordnet ist. D.h. es werden bei der Ausführungsplanung nur 26v.H. statt 42v.H. angesetzt. In der Begründung steht darüber sinngemäss folgendes: In der Honorarzone II handelt es sich um einen zimmermannsmässigen Holzbau. Beim Ingenieurholzbau, der mind. in Honorarzone III fällt, entsteht ein wesentlicher Mehraufwand, weil alle wesentlichen kraftübertragenden Anschlussdetails dargestellt werden müssen. Die Kürzung der Leistung wird also damit bedründet, dass hier keine Anschlussdetails gezeichnet werden müssen, sondern nur Konstruktionsübersichtspläne. Die Anschlüsse sind dann also zimmermannsmässig auszuführen. Wir bekommen unser Honorar also gekürzt, weil wir diese Details nicht zeichnen müsse! Sollen dann aber für eine mangelhafte zimmermannsmässige Ausführung verantwortlich sein? Klar, wenn ich die Fachbauleitung habe, dann kann ich vor Ort sehen, wenn der Zimmermann Mist baut. Aber in dem Fall scheint ja auch die überwachung der Arbeiten nicht durch einen Fachmann erfolgt zu sein. Und trotzdem soll der Statiker dafür haften? Nur aus euren Antworten sehe ich, dass ihr wegen der Schuldzuweisung im Schadensfall ebenfalls schon dazu übergegangen seit, mehr zu zeichnen als wir bezahlt bekommen. Nur ist das in meinen Augen bereits eine Unterschreitung der Mindestsätze der HOAI zu der wir durch Juristen gezwungen werden. Kann ja eigentlich nicht Sinn der Sache sein. Gruss Moses |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo
Es ist schon wichtig, auch unter dem hohen Preisdruck, so genau wie möglich zu Planen. Denn dem Gutachter / Richter kann man besser sagen: Das habe ich dort geschrieben / gezeichnet, als das habe ich an der Stelle gedacht. Dabei ist dann auch egal, ob ich die Leistung hätte bezahlt bekommen müsste. Das ist dann noch eine andere Baustelle. Planungsfehler oder handwerklicher Fehler??? Mit einer handwerklichen Sogbefestigung währe das Dach oben geblieben. Anders währe es gewesen, wenn dieses Gebäude rundum einen größeren Dachüberstand gehabt hätte. Mit dem Unterwind und den Ecksogspitzen muss der Statiker bemessen und zeichnen. Das darf man dem Handwerker nicht überlassen. Irgendwo gibt es eine fließende Grenze. Also immer schön auf der sichern Seite bleiben. wilm |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten