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Gast
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Knifflige Frage, da noch einige Punkte offen sind.
Von wem stammten die Pläne und war eine Verankerung eingezeichnet? Stammten die Pläne von einem Statiker und es war keine Verankerung eingezeichnet, dann hätte der Betrieb entweder Nachfragen müssen, oder hat dann zumindest ein Teil der Verantwortung zu übernehmen. Stichpunkt "Zimmermannsmässige Verbindung". Nur leider haben viele der Ausführenden Firmen nicht mehr die nötige Fachkenntnis. Als Folge wird zu gerne dem Statiker die Schuld gegeben. Ob die Pläne geprüft sind ist für die ausführende Firma meist nicht zu sehen, wenn die Pläne nicht als Vorabzug oder anderst gekennzeichnet sind. Gerade der letzte Punkt -Also: Wie genau muss die Statik sein und was kann man von der Bauunternehmer als selbstverständlich voraussetzen?? - ist der springende Punkt. Noch vor wenigen Jahren sind von den Herstellerfirmen (z.B. Trapezbleche) Verlegepläne erstellt worden, die die nötige Verankerung beinhalteten. In den letzten Jahren ist das aber immer seltenen geworden. Dadurch wird die Verantwortung zum Statiker geschoben, obwohl er von dem Mangel bei den Verlegeplänen oft nichts weiss. Hier hat letzendlich sowohl die ausführende Firma als auch der Bauleiter geschlafen. Nur sollte der Statiker eigentlich von irgend jemand darauf aufmerksam gemacht werden, dass keine Unterlagen über die Verankerung existiert. Nur letztendlich wird es so aussehen, dass er von den Juristen die Schuld bekommt. Denn die deuten meist einfach den Naheliegensten raus. Ist das alte Problem, wenn am Fachbauleiter (Statiker) gespart wird. Gruss Moses |
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Also:
Der Fehler ist nun allen klar.Von dem Schaden von ca. 220.000,00 Euro zahlt: Der Statiker 40% Der Bauleiter 30% (ohne geprüte Statik gebaut und er hätte den Fehler sehen müssen) Der Unternehmer 30% (zimmermannsmäßig ist eine Sogverankerung immer erforderlich) Ich hoffe ich sehe noch die gerpüfte Statik, wenn es sie dann gibt. Und dann werden ggf die Karten neu gemischt. (stichprobenhafte überprüfungen????) wim |
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Hallo Wilm,
Na jetzt interessiert es mich auch. Wie hast du es denn nun geschafft in einem Tag den Schuldigen zu finden? Wie kommst du auf die prozentuale Aufteilung? Wie reagieren die betroffenen Personen, die ja nun u.U. ihren Laden dichtmachen könnten? Ich finde hier wird ganz schön lapidar über Existenzen von Berufskollegen verhandelt. Wenn ich bedenke das es mich u.U. 88.000,-Euro kostet wenn einer meiner Mitarbeiter vergisst das Fußpunktdetail auf den Plan zu kopieren wird mir auf jeden Fall ganz schlecht. Im übrigen, was ist das für ne Mordsschule wo das Dach 220.000,-Euro kostet? Was hast du mit dem Bau zu tun? Hast du schon überprüft ob der Statiker in seiner schriftlichen Statik was angemerkt, und in den Plänen drauf verwiesen hat? Schöne Grüße Andreas ..
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hi,
eine solch schnelle und elegante "verteilung" darf man schon mit einiger skepsis sehen - zumal das ohne beteiligung der versicherer kaum geht (sonst wird´s harakiri) und weil es zweifelhaft ist, ob der twp einen auftrag für anschlussnachweise und ausführungsplanung hatte. der architekt, der den bauherren über die erforderlichen und zu vergebenden planungsaufträge aufzuklären hat, wurde nicht erwähnt: gab´s den überhaupt? grüsse, markus Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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Hi wilm,
so langsam kommt mir doch deine Fragestellung sehr seltsam vor. Erst recht wenn hier gleich so pauschal die Schadenszuweisung kommt. Das geht mir doch etwas zu fix. Als erstes soll hier mal auch das Verhalten des Bauherrn mit in die Klärung eingebracht werden. Am Ende ist heir der Statiker gar nicht nach der HOAI bezahlt worden, sondern massiv gedrückt worden, indem z.B. Leistungen herausgenommen worden sind. Dann ist die Frage hat die Verankerung überhaupt zu seinen Leistungen gehört? Dann ist auch die Frage, um was für ein Dach es sich handelt. Denn mich wundert es doch etwas, wenn alles bis auf die Fusspfette fortgeflogen ist. Denn wenn das Dach nachträglich aufgesetzt worden ist, kann es sich um eine Flachdachsanierung handeln. (Z.B. Pultdach aufgesetz). Dann ist der Statiker event. nur herangezogen worden, um Festzustellen, ob die Unterkonstruktion die neuen Lasten aufnehmen kann. Da sind noch zu viele Fragen offen, bevor man hier Schuldzuweisungen macht. Gruss Moses |
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Hallo.
Die Schadenszuweisung kommt nur aus meinem ganz persönlichem Empfinden heraus (aus dem Bauch) und die Schadenshöhe aus der Zeitung. Die gestellten Fragen nach Bezahlung, Auftragsumfang usw kann ich auch nicht beantworten. Die Kernfrage ist doch: Wie genau, detailliert und umfangreich müssen meine Statik sein und wann müssen Bauleiter und Unternehmen mich auf Planungsfehler hinweisen und was kann man beim Unternehmer als Fachwissen voraussetzen!!!!! wilm |
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