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..." alle „am Bau beteiligte“ rechnen noch mit kritischen Fragen zu ihrer Arbeit"
...das ist doch schön zu hören, wirft es doch ein vollständig anders Bild auf. Ein Schulgebäude zählt im allgemeinen zu sogenannten Sonderbauten und ist somit stets prüfpflichtig. Hier muß sich Auftraggeber ( Gemeinde) und Genehmigungsbehörde (Landratsamt oder untere Bauaufsichtbehörde) fragen lassen ob sie Ihren obliegenden Verpflichtungen nachgekommen sind. Aus meiner Sicht liegt hier eine grobe Fahrlässigkeit mit Pflichverletzung vor. Damit sieht die prozentuale Schuldverteilung komplett anders aus. Dem Statiker ist nur zu raten diesem Streit nicht beizutreten. Gruss Andreas Gehm, Dipl.-Ing.
Berat. Ingenieur BYIK |
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Moin moin,
AndreasG schrieb:
Es sieht mal wieder so aus, daß die Gemeinde die Prüfgebühren sparen wollte. Dort sitzen dann der Bauamtsleiter, welcher mit dem Statiker befreundet ist, und schon muß nicht geprüft werden... Diese Vorgehensweise ist bei kleinen statischen Nachweise bekannt. Gruß Woodpecker |
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Ich glaube nicht,dass der Tragwerksplaner aus seiner Haftung rauskommt.
Schnittstelle zum Sog ist "Er" nun mal. über die %tuale Gewichtung entscheidet der Richter. Haftpflicht ist sowieso zwingend. Jupp |
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Halt!!
Rein Rechtlich ist der Bauherr als Antragsteller für alles verantwortlich. Er bekommt die Baugenehmigung und er hat dafür zu sorgen, das die Auflagen erfüllt erden. Die Pflicht kann der tatsächlich nicht nachkommen. Privat oder als (kleine) Gemeinde. Da das notwendige Fachwissen/Personal fehlt. Also wird doch ein Fachmann eingekaut, der diese Aufgabe übernimmt. Den Bauleiter!! Das die geprüft Statik fehlt, bekommt die Gemeine doch gar nicht mit. Der Baubeginn sollte dem Bauamt angezeigt werden .- Sollte!!! Da wird dann auffallen, dass Unterlagen fehlen. Natürlich hat das Amt auch eine allgemeine überwachungspflicht. Aber da einen Schadensanspruch herzuleiten, ist wohl nicht möglich. Auf der einen Seite wollen wir immer mehr Eigenverantwortung / Entbürokratisierung und kommt es dann zu „Schäden“ rufen alle Polizei – Polizei!!! ( Eishalleneinsturz, Gammelfleisch, Vogelgrippe, Schweinepest..........). Wenn der Kollege vom Amt die Betonwagen weg schickt, weil die geprüfte Statik nicht auf der Baustelle vorliegt, ist er der Bösewicht. Und jetzt anders herum!! wilm |
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.... ein Amt, Behörde, Gemeinde kriegt bei einem Schulhausbau nichts mit ????
... das ist ja lachhaft, da habe ich ganz andere Erfahrungen gemacht. Jeder kleine unwichtige Gemeinderat gibt da seinen Senf dazu. Bis vor kurzem haben Gemeinden selbst über die Farbe der Dachziegel und Größe der Fenster bei Privathäusern mit entschieden. Verantwortlich in erster Linie ist der Bauherr also hier die Gemeinde. Wenn die Gemeinde als Bauherr nichts mitgekommen will, ist das Ihre Sache. Die Maßstäbe für Eigenverantwortung nur beim Bürger anzusetzen und nicht für einen gemeindlichen Auftraggeber verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Jeder geschickte Rechtsanwalt einer Versicherung wird das anders sehen. Andreas Gehm, Dipl.-Ing.
Berat. Ingenieur BYIK |
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Alles nicht so einfach.
Leider ist nicht alles schwarz oder weiß. Die meist Dinge sind grau. Manchmal hellgrau und manchmal dunkelgrau. Ich habe es am liebsten bunt. Ich wünsche Euch ein sehr, sehr buntes Wohnende!! wilm --Und immer schön auf der sicheren Seite bleiben |
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