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hallo dahoizi,
meine Bemerkungen zielten nicht darauf ab, die Nachweise als unzulässig hinzustellen. Sie liegen jedoch auf der sicheren Seite und sind dadurch unwirtschaftlich. Zusätzlich habe ich bei der Entwicklung und den Tests unseres Programms feststellen müssen, dass teilweise auch in renommierten Fachbüchern Unrichtigkeiten insbesondere hinsichtlich der Aussagen, welche Laststellung zur maßgebenden Kombination führt, vorhanden sind. gruß dvog |
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Hallo zusammen,
also ich muss leider sagen dass ich gerade total verzweifle. Ich habe mir einfach mal eine Winkelstützwand von einem Hersteller raus gesucht und versucht diese von Hand nachzuweisen. Höhe = 2,05m Spornlänge = 1,20m Wandbreite = 12cm Spornhöhe = 15cm Waagerechtes Gelände mit g = 5kN/m² und q = 5kN/m² Boden vor der Winkelstützwand, Höhe = 15cm, also bis OK Sporn. Über dem Boden steht da leider nichts, ich habe mal 18 kN/m³ angenommen mit Phi = 30° und 20° Wandreibungswinkel. Es passt alles bis auf der Grundbruchnachweis. Dieser passt überhaupt gar nicht. Übersehe ich da etwas? Darf man beim Grundbruchnachweis etwas anders machen als in dem Beispiel im Beiblatt zur DIN 4017 angegeben? Gruß Jürgi |
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Die Herstellerstatik beinhaltet nur die Stahlbetonbemessung. Die Standsicherheit des Gesamtsystems ist immer individuell nachzuweisen. Je nachdem wirst Du also etwas an der Einbindetiefe ändern oder die Elemente auf ein Ortbetonfundament setzen müssen.
Aufgrund eigener Erfahrung würde ich bei Zweifel an der Richtigkeit des Grundbruchnachweises diesen immer erstmal mit einer Handrechnung nachprüfen. Ich hatte da mal den Fall, da hat "das Programm" generell aus der Kombination max H mit min V den Grundbruch nachgewiesen, was natürlich Unsinn ist. Nach kurzer Diskussion mit dem Hersteller wurde das dann korrigiert. Also im Zweifelsfall: Handrechnung vor EDV |
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Hallo Jürgi,
in Deutschland ist grundsätzlich nach DIN 4017 zu rechnen. Für eine Gegenrechnung fehlen jedoch noch ein paar Angaben. Ist Ihre Wandhöhe einschl. Fundament? Wie groß ist vorne die Einbindetiefe? Wie sieht der Boden unter der Wand aus? Wenn Sie diese Werte nennen, kann ich Ihnen die Wand einmal mit fiktiver senkrechter und auch schräger Rückwand gegen rechnen. gruß dvog |
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Hallo dvog,
das wäre ja super. Wie gesagt, ich habe einfach mal eine Wand von einem Hersteller gewählt. - Die Höhe ist einschließlich Fundament - Die Einbindetiefe ist nur die Spornhöhe, also 15cm - Ich habe einfach mal eine Bodenschicht mit 18 kN/m³ und Phi = 30° ohne Grundwasser angenommen Gruß Jürgi |
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Hallo Jürgi,
nach meinen Berechnungen kommt der Grundbruchnachweis nach DIN 4017 bei Ihren Abmessungen nicht hin. Ich habe den hinteren Sporn einmal in 5 cm Schritten vergrößern lassen und dann mit senkrechter und mit schräger fiktiver Wand berechnet. Die Ergebnisse sehen Sie anbei. Da eine solche Wand jedoch nicht ohne Einbindetiefe auf einen solchen Boden gestellt wird, habe ich unter der Wand eine 80 cm dicke Schicht mit gamma = 20 kN/m3 und rho = 35° angeordnet. Dann kommen Ihre Abmessungen hin. gruß dvog |
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