Willkommen,
Gast
|
|
Meiner Meinung nach muss man in Niedersachsen doch in einer Kammer Mitglied sein.
Muss man doch immer beim Bauantrag schon angeben!!!! ..
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Andreas schrieb:
aus §65 LBO Niedersachsen: (4) Nachweise der Standsicherheit, die nicht nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 zu prüfen sind, müssen erstellt sein von Personen, die 1. in die von der Ingenieurkammer Niedersachsen geführte Liste der Tragwerksplanerinnen und Tragwerksplaner oder in ein entsprechendes Verzeichnis in einem anderen Land eingetragen sind oder 2. nach Absatz 5 vorübergehend und gelegentlich Dienstleistungen als Tragwerksplanerin oder Tragwerksplaner erbringen dürfen. Daraus folgt: Maßnahmen, die zu prüfen sind, müssen nicht erstellt werden von Personen ... Sinnvoll ist das natürlich nicht, und vorkommen tut das wahrscheinlich auch nicht. In Niedersachsen sind bei Verfahren §62 und §63 (Regelverfahren!) im Bauantragsfomularen noch nicht einmal die Unterschrift des Tragwerksplaners erforderlich. Dies führt dazu, dass einige Bauämter dem Statiker die Genehmigungserteilung zusenden, damit dieser notfalls den Finger hebt, falls er noch gar nicht mitbekommen hat, dass er der genannte Statiker des konkreten Bauvorhabens ist. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo,
für Niedersachsen NBauO § 65 Abs .6 (6) Für genehmigungsbedürftige Baumaßnahmen dürfen Nachweise der Standsicherheit, die nicht nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 zu prüfen sind, abweichend von den Absätzen 4 und 5 auch von Personen erstellt sein, die nicht die dort genannten Voraussetzungen erfüllen; die von diesen Personen erstellten Nachweise sind abweichend von Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 zu prüfen. Heißt: Nicht zu prüfende Nacheise dürfen von beliebigen Personen aufgestellt werden, wenn geprüft wird. Oh Möller war schneller. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Letzte Änderung: von HerrLehmann.
|
|
aber Lehmann hat die bessere Stelle aus der LBO Niedersachsen zitiert
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Letzte Änderung: von statikmoeller.
|
|
Wie sähe es denn aus, wenn jemand für ein eingetragenes Statikbüro arbeitet und unter dem Namen des Eingetragenen im Auftrag unterschreibt?
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
i.A gibt es bei den Kaufleuten aber nicht beim Statiker.
Wenn jemand ohne Schein für ein Büro arbeitet, ob angestellt oder selbständig, muss Chefe unterschreiben. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten