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Aw: Wer darf in der BRD Statik erstellen? 06 Mär 2013 12:08 #46008

Klar, gustl hat eine andere Meinung, aber das ist ja auch normal :silly:

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Aw: Wer darf in der BRD Statik erstellen? 06 Mär 2013 12:10 #46009

@Gustav
Ich weiß jetzt nicht, warum Du mir nicht glauben willst. Du kannst ja gerne mal dort anrufen. Vielleicht habe ich die Dame am Telefon auch falsch verstanden.
ABER: Es ist doch auch egal. Ohne Eintrag wäre es einfacher. Daher geht es mir ausschließlich um die Frage, ob es ohne Eintrag geht.

@siehan
Ich glaube, Dein Beitrag geht ein bißchen an der Sache vorbei. Ich bin nicht selbstständig. Mein Arbeitgeber haftet (finanziell). Der ist entweder versichert oder hat letzten Endes unendlich (Steuer-)Geld, falls meine Statik für finazielle Schäden ursächlich sein sollte. Zumal wir ja als Behörde selbst Bauherr sind. Wer also sollte Schäden wem gegenüber geltend machen wollen?
ABER: Auch das ist eine andere Frage. Möglicherweise müsste mein Arbeitgeber eine Versicherung für mich abschließen. Es bleibt dennoch vorher die Frage zu klären, ob ich ohne Mitgliedschaft/Eintragung Statik machen darf.

Ich denke ja, denn bei unseren Schulen muss sowieso alles zum PI. Eine Gefährdung durch mangelhafte Statik wird also ausgeschlossen.

Übrigens brauche ich keine Versicherung nachzuweisen für den Eintrag in die Liste. Kannste Du gerne auf der Site der Ing-Kammer des Saarlandes nachlesen. Führungszeugnis, Bild, Geld, Nachweise über bisherige Tätigkeiten und das wars.

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Aw: Wer darf in der BRD Statik erstellen? 06 Mär 2013 12:13 #46010

traehe00 schrieb:


Ich denke ja, denn bei unseren Schulen muss sowieso alles zum PI. Eine Gefährdung durch mangelhafte Statik wird also ausgeschlossen.


Falsch, kein Prüfingenieur übernimmt wirtschaftliche Verantwortung im Schadensfall!
www.knickei.de

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Letzte Änderung: von siehan.

Aw: Wer darf in der BRD Statik erstellen? 06 Mär 2013 12:14 #46011

Beamte brauchen selbstredend bei ihrer hoheitlichen Tätigkeit als Entwurfsverfasser keine eigene Haftpflicht.

Auch größere Betriebe, die im Rahmen ihrer Tätigkeit für Teilbereiche Entwurfsverfasser sind, haben meist eine umfassende Betriebshaftpflicht. Z. B. ein 08/15 Stahlbauer der mal "Knotennachweise" oder ähnliches führt.

Eine eigene Planungshaftpflicht kenn ich aus eigener Tätigkeit im o. g. Bereich nicht.

Siean: geh lieber heute spazieren, ist doch gutes Wetter

Gruß Gustav :)
Me transmitte sursum, Caledoni!

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Aw: Wer darf in der BRD Statik erstellen? 06 Mär 2013 12:20 #46012

@siehan
Das ist schon klar. Als Angestellter haftet man aber auch nicht. Die Firma haftet im Normalfall. Ich hab noch keinen Angestellten Statiker mit Haftpflicht gesehen.

@Gustav
Bin zwar nur Angestellter, aber dennoch sehe ich das wie Du, dass auf jeden Fall mein Arbeitgeber für finazielle Schäden haften muss. Aber nochmal: Wir sind ja auch immer Bauherr. Fall meine Stahltreppe also nicht so dolle ist und teuer nachgearbeitet werden muss, geht das sowieso mit uns heim. Daher ist die Frage der finaziellen Haftung nicht so wichtig.

Wichtig ist aber: Darf ich überhaupt Statik einreichen ohne Eintrag als Tragwerksplaner bei der Ing.-Kammer?

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Aw: Wer darf in der BRD Statik erstellen? 06 Mär 2013 12:22 #46013

War heute schon draußen :kiss:

Eine Betriebshaftpflicht ist doch keine Berufshaftpflicht!!
Die Betriebshaftpflicht leistet nur dann, wenn der enstprechende Bereich
(Tragwerksplanung) auch eingeschlossen wurde. ;)

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