Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:

THEMA:

Wer darf in der BRD Statik erstellen? 27 Feb 2013 06:56 #45779

Hallo,
ich frage aus folgendem Hintergrund:
Wir sind als Generalplaner im Chemieanlagenbau tätig, normalerweise im Ausland, Asien, Saudi Arabien, Russland. Dort kann im Prinzip jeder Stahlbaustatiken erstellen der will, Prüfer gibt es nicht. Die Statiken machen unsere Kollegen in China oder Indien. Kleinere Sachen machen bei uns in Deutschland im Büro die Leute.
Nun bauen wir in Deutschland und die Frage war, darf dann ein Inder oder Chinese die prüffähigen Statiken rechnen!? (Eurocode beherrschen die) Oder muss man irgendwo als "qualifizierter Tragwerksplaner" angemeldet/registriert sein?
Darf ich eine kleine Statik überhaupt machen, wenn ich nirgends registriert bin?
Welche Voraussetzungen sind in der BRD nötig? Kann jeder, der es sich zutraut?

DANKE!!!

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Aw: Wer darf in der BRD Statik erstellen? 27 Feb 2013 07:22 #45780

Das Baurecht ist Ländersache.

Wenn es sich um eine Konstruktion handelt bei der die Statik zu prüfen ist kann im Prinzip jeder die Statik aufstellen. Auch ein Bäcker. Es wäre mir nicht bekannt, dass die berufliche Qualifikation des Aufstellers nachgewiesen werden muss. Die Statik muss nur richtig, vollständig und prüfbar sein.

Das heißt, sollten da zu viele Stressbeams und was auch immer für englische oder orkische Begriffe auftauchen ,könnte es sein das der Prüfer die Statik zurück gehen lässt. Zur Prüfbarkeit gehört auch die Lesbarkeit.

Eine Anmeldung (Eintragung in "die Liste") ist nur dann nötig bzw. erforderlich, wenn man nicht zu prüfende Bauwerke erstellt. Also das typische Einfamilienhaus und etwas darüber hinaus. Um in die Liste zu kommen muss man seine Qualifikation und Erfahrung nachweise. Das pro cedere ist aber Länder- und Kammersache. Ich denke aber mal, dass euer Stahlbau deutlich darüber hinausgeht, also eh geprüft werden muss.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Letzte Änderung: von DeO.

Aw: Wer darf in der BRD Statik erstellen? 27 Feb 2013 07:46 #45782

Hallo Robi,

ich kenn das auch mit den "schlampigen" 3D-Statiken aus dem Anlagenbau.

Wird gerne alles 3D gerechnet und alle Anschlüsse als voll biegesteif angenommen. (Eig. müssen selbstredend die Steifigkeiten der Anschlüsse berücksichtigt werden)
Dass die Knoten hinterher real niemals voll biegesteif sind, sieht man später auf der Baustelle.

Auch viel Spaß gibt es wenn diese 3D-Strukturen nachträglich umgeplant werden. Z. B. weil ein 600mm Rohr quer durch einen Träger verläuft. Der Träger wird dann handwerksmäßig um die Rohrleitung herumgebaut....

Warum rechnen die dann überhaupt noch so eine Statik??? ;)

Gruß Gustav :)
Me transmitte sursum, Caledoni!

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Letzte Änderung: von GustavGans.

Aw: Wer darf in der BRD Statik erstellen? 27 Feb 2013 09:21 #45786

Mittlerweile ist es in Deutschland so, dass nur ein bei der Ingenieurkammer als Nachweisberechtigter eingetragener Ingenieur auch eine statische Berechnung (als baurechtlich erforderliche Bauvorlage!) erstellen darf. Dabei geht es u.a. auch um den Nachweis der erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung. Am besten im eigenen Bundesland bei der Ingenieurkammer dazu anfragen.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Aw: Wer darf in der BRD Statik erstellen? 27 Feb 2013 13:18 #45800

siehan schrieb:

Mittlerweile ist es in Deutschland so, dass nur ein bei der Ingenieurkammer als Nachweisberechtigter eingetragener Ingenieur auch eine statische Berechnung (als baurechtlich erforderliche Bauvorlage!) erstellen darf.
Diese Aussage ist in dieser pauschalen Form falsch.
Dabei geht es u.a. auch um den Nachweis der erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung. Am besten im eigenen Bundesland bei der Ingenieurkammer dazu anfragen.
Das ist richtig, weil Ländersache. Die jeweilige Regelung legt aber auch hier nicht die Ingenieurekammer fest, sondern die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Aw: Wer darf in der BRD Statik erstellen? 27 Feb 2013 13:39 #45803

Ich gehe mal davon aus, dass unsere Firma über eine solche Haftpflicht verfügt.
In der LBO Sachsen geht es nur um Gebäude der Kategorie 1-3. Aus meiner Sicht ist dort der Chemieanlagenbau nicht unbedingt drin. Ich werde mich allerdings mal erkundigen.

Zu Gustav,
ich sehe, du warst auch mal im Anlagenau tätig. Ja so sieht es aus, alles 3D, möglichst schnell ins Programm geschossen und einen Knopf drücken. Aber es gibt auch Leute, die sich tatsächlich Gedanken machen. Stahlbau kann eben leider nicht jeder...

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher  | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten