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Aw: Wer darf in der BRD Statik erstellen? 27 Feb 2013 16:53 #45806

Fantomas schrieb:

siehan schrieb:

Mittlerweile ist es in Deutschland so, dass nur ein bei der Ingenieurkammer als Nachweisberechtigter eingetragener Ingenieur auch eine statische Berechnung (als baurechtlich erforderliche Bauvorlage!) erstellen darf.
Diese Aussage ist in dieser pauschalen Form falsch.

Dann schreibe doch dazu, in welchen Bundesländern man Deiner Meinung nach keine Eintragung bei der Ingenieurkammer braucht um eine statische Berechnung (als baurechtlich erforderliche Bauvorlage!)erstellen und einreichen zu dürfen. Die Landesbauordnungen "der neuen Generation" die ich kenne, geben dies sämtlich als Voraussetzung an!

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Aw: Wer darf in der BRD Statik erstellen? 27 Feb 2013 21:23 #45819

Anlagenplaner haben keine Ahnung von Stabstatik.

Die sollen lieber bei ihren Rohrsystemberechnung und kleinkram bleiben und den Rest den Profis überlassen.

Keine Ahnung ob man weinen oder lachen soll, wenn man sieht was die treiben...

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Aw: Wer darf in der BRD Statik erstellen? 28 Feb 2013 10:18 #45838

Hallo Robi2207,

die Frage war, ob jeder eine (klein oder groß) eine Statik erstellen darf (nicht kann).

JA :) :(

Man nehme Papier mit Zahlen, Skizzen und was auch immer, packt ein Deckblatt mit dem Titel "Statische Berechnung" drauf und fertig.

Was man damit dann anfangen kann ist eine andere Sache.

Als "erforderliche Bauvorlage" für "kleinere Bauvorhaben" müssen dann noch Bedingungen erfüllt sein (Thema Nachweisberechtigung). Sollte der Aufsteller nicht "Nachweisberechtigt" sein, gehst Du halt mit dem Paket zu einem Prüfingenieur zwecks Prüfung.

Bei größeren und komplexeren Bauvorhaben gehen die Sachen sowieso zum Prüfer.

Rechnen darf erst mal jeder, wenn das nicht klappt wird halt geschätzt :)

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Aw: Wer darf in der BRD Statik erstellen? 28 Feb 2013 10:51 #45839

Kleine Ergänzung:

"Die Verordnung regelt die Berechtigung von Personen, die nach der HBO 2002 bautechnische
Nachweise erstellen dürfen. Diese bautechnischen Nachweise bedürfen unter den in § 59 HBO
festgelegten Voraussetzungen keiner Prüfung der Bauaufsichtsbehörde und keiner Bescheini-
gung eines Sachverständigen.

Die geforderte berufliche Qualifikation für die Nachweisberechtigten soll den teilweisen Wegfall
der Prüfpflicht bautechnischer Nachweise durch die Bauaufsichtsbehörden und das so
genannte „Vieraugenprinzip“ durch Prüfung von prüfberechtigten Personen nach der Bautech-
nischen Prüfungsverordnung oder Bescheinigung von sachverständigen Personen nach § 59
HBO kompensieren.

Die in der Verordnung geregelte Nachweisberechtigung knüpft deshalb, bis auf den gehobenen
feuerwehrtechnischen Dienst, an die Qualifikatio
n als Ingenieur oder Architekt an.
Die bei der Erstellung dieser bautechnischen Nachweise bisher ohne eine derartige Qualifikation Tätigen
können wie bisher weiter arbeiten, ihre Nachweise müssen dann aber gemäß § 59 Abs. 3
Satz 2, 2. Halbsatz, von einem Sachverständigen bescheinigt (bisher vom Prüfingenieur
geprüft) sein.
"

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Aw: Wer darf in der BRD Statik erstellen? 28 Feb 2013 13:33 #45843

siehan schrieb:

Fantomas schrieb:

siehan schrieb:

Mittlerweile ist es in Deutschland so, dass nur ein bei der Ingenieurkammer als Nachweisberechtigter eingetragener Ingenieur auch eine statische Berechnung (als baurechtlich erforderliche Bauvorlage!) erstellen darf.
Diese Aussage ist in dieser pauschalen Form falsch.

Dann schreibe doch dazu, in welchen Bundesländern man Deiner Meinung nach keine Eintragung bei der Ingenieurkammer braucht um eine statische Berechnung (als baurechtlich erforderliche Bauvorlage!)erstellen und einreichen zu dürfen. Die Landesbauordnungen "der neuen Generation" die ich kenne, geben dies sämtlich als Voraussetzung an!


Baden-Württemberg.

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Aw: Wer darf in der BRD Statik erstellen? 28 Feb 2013 13:53 #45844

Niedersachsen

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