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Aw: Wer darf in der BRD Statik erstellen? 01 Mär 2013 08:57 #45878

statikmoeller schrieb:

Eine Haftplichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme ist ein unbedingtes Muss! Ohne die gibt es (in Niedersachsen und vermutlich auch anderswo) mit guten Grund keinen Eintrag in die Tragwerksplanerliste.

Ob der oben diskutierte Fall, dass eine zu prüfende Statik von einem Menschen, welcher nicht in einer entsprechenden Liste geführt wird, aufgestellt wurde jemals eingetreten ist, kann ich mir kaum vorstellen. Hat der eine ode die andere von einem derartigen Unterfangen schon mal was gehört?


- Haftpflichtversicherung ein Muss?
Für mich ja (aus Selbstschutz), aber allgemein ein Muss?

- Tragwerksplanerliste? Wer rein will o.k, ich brauche diese nicht!

- "Ob der oben diskutierte Fall, dass eine zu prüfende Statik von einem Menschen, welcher nicht in einer entsprechenden Liste geführt wird, aufgestellt wurde jemals eingetreten ist, kann ich mir kaum vorstellen."

Ich bin so ein Mensch, der ohne Liste und Mitgliedschaft in einer Kammer, tatsächlich aufgestellt hat, auch durchaus große und anspruchsvolle Tragwerke.

Scheinbar vernebeln nicht nur die Normen sondern auch die Kammern und Verbände mitunter die Realität.

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Aw: Wer darf in der BRD Statik erstellen? 01 Mär 2013 09:24 #45879

statikmoeller schrieb:

Ob der oben diskutierte Fall, dass eine zu prüfende Statik von einem Menschen, welcher nicht in einer entsprechenden Liste geführt wird, aufgestellt wurde jemals eingetreten ist, kann ich mir kaum vorstellen. Hat der eine ode die andere von einem derartigen Unterfangen schon mal was gehört?


öh, die Tragwerksplanerliste dient dazu, dass man per Stempel und Nummer bei nicht zu prüfenden Bauwerken dem Bauamt gegenüber per sog. "Sachverständigenerklärung" nachweisen kann, dass man die Statik aufgestellt hat und man "ordentlicher" Statiker ist. Um in diese Liste zu kommen muss man der Kammer gegenüber nachweisen dass man wirklich Ingenieur ist und auch hinreichend Berufserfahrung als Statiker hat.
Das wird von den Kammern unterschiedlich hart gehandhabt.

Das heißt im Umkehrschluss, dass bei ohnehin zu prüfenden Bauvorhaben gar nicht nachgefasst wird ob der Aufsteller wirklich die entsprechenden Qualifikation hat. Der muss ja bzgl. seiner Ausbildung nicht die Hose runterlassen. Wohl aber wer in die Liste will.

edit
Wer mag kann sich ja mal unser BA-Formular ansehen, speziell Seite 2
(Falls der Link geht)

www.bus.formularservice.niedersachsen.de...9261&MANDANTUID=BUS&

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Letzte Änderung: von DeO.

Aw: Wer darf in der BRD Statik erstellen? 01 Mär 2013 09:44 #45880

Was heisst hier, wer rein will O.K

Wer z.B in Niedersachsen und Schleswig Holstein und Sachsen Anhalt im vereinfachten Genehmigungsverfahren eine Statik aufstellt
muss:
1. in der ensprechenden Tragwerksplanerliste eingtragen sein
2. Voraussetzung für die Eintragung ist u.U. die Mitgliedschaft der Ing-Kammer
3. muss eine ausreichende Versicherung haben.

Bei mir heisst es von der ING-Kammer: freiwilliges Mitglied
Wollte ich niemals werden. Um meine Arbeit zu machen wurde ich 2007 gezwungen Mitglied zu werden.

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Aw: Wer darf in der BRD Statik erstellen? 01 Mär 2013 10:12 #45881

ich stelle meist in NRW und NS auf.
Ich musste damals in BEIDE Kammern um aufstellen zu dürfen, da NRW und NS damals keinen Kooperationsvertrag hatten!!!!!
..

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Aw: Wer darf in der BRD Statik erstellen? 01 Mär 2013 11:12 #45882

Hallo :)

es ist teilweise erschreckend, was hier angebeliche "Fachleute" als Hintergrundwissen haben. Insbes. Andreas und natürlich wieder siean

Praxis ist und war:

Große Industrieanlagen in Deutschland werden und wurden von Baukonzernen angeboten und gebaut. Die Kosten für die Baukonstruktion sind hierbei nur ein kleiner Teil der Gesamtkosten.
Meist gibt und gab es für die Anlagen ein GU-Angebot einschl. Planung (geht ja auch kaum anders).

Als Aufsteller für die baurechtlich erforderlichen bautechnischen Nachweise zeichnen dann die Unternehmen. (da unterschreibt nicht Dorfstatiker XY) Die haben die besten Fachleute Deutschlands! Oder wo meint ihr denn, wo die besten Ingenieure arbeiten?

Ob jetzt einzelne Forumsmitglieder hier meinen, dass Hoch-Tief oder Thyssen eine extra Planungshaftpflicht brauchen..... ;)


Gruß Gustav :)
Me transmitte sursum, Caledoni!

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Letzte Änderung: von GustavGans.

Aw: Wer darf in der BRD Statik erstellen? 01 Mär 2013 11:31 #45883

Grüße nach Entenhausen

also manchmal schwallst du echt ganz schönen Quatsch...
Wenn ich nicht wüsste von wem es kommt.... :P
was soll denn dein letzter Beitrag mit dem Thema zu tun haben....???

Und willst du jetzt wirklich allen ernstes behaupten Hoch Tief wäre nicht versichert...

auweiauweiauweier



ach so, und so nebenbei, weißt du wo ich schon gearbeitet habe...?? ;)
..

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