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Aw: Wer darf in der BRD Statik erstellen? 28 Feb 2013 18:53 #45858

OK bin überzeugt, Statiken aufstellen darf jeder...
Das hatten wir hier auch schonmal, das das glaube ich bei
ENEV Nachweisen nicht so ist. Da sieht man mal wie das in
Good old Germany gewertet wird :blush:

Jetzt aber mal ne Frage!!
Was sagt denn nun ein Prüfstatiker wenn er von einem Floristen
die Statik für ein Wohnhaus vorgelegt bekommt??
Es ist doch so, das die Verantwortungen immer noch beim Aufsteller liegen!!
Es wird keine Versicherung geben die einen Floristen gegen Statikpfusch absichert, und
der Prüfstatiker ist nicht haftbar. Vermutlich kann man den noch wegen Vorsatz belangen wenn er ne Floristenstatik durchwingt. Also ist das doch Theorie worüber wir hier reden.

Letztendlich scheitert es doch immer an der Versicherung. Im übrigen ist das doch bei den Asiaten die hier aufstellen wollen genauso. Die Kollegen 3D-Statiker müssen ihrer Versicherung melden, das sie in Germany aufstellen wollen... wenn nicht, sind die nicht versichert. Die Versicherung des Partnerbüros in Deutschland wird doch da auch nicht ohne weiteres greifen, oder? Das muss man soviel ich weiß angeben wenn man Fremdstatiken einkauft!
..

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Aw: Wer darf in der BRD Statik erstellen? 28 Feb 2013 21:18 #45868

Andreas schrieb:


Jetzt aber mal ne Frage!!
Was sagt denn nun ein Prüfstatiker wenn er von einem Floristen
die Statik für ein Wohnhaus vorgelegt bekommt??


Hallo Andreas,

was spricht gegen Floristen, wenn der Computer sowieso die Statik erstellt :) ?

Spaß beiseite, habe vor vielen Jahren, als die Normen noch Normen waren, bei einem Prüfbüro gearbeitet.

Ich denke, ein Prüfingenieur kann eine Berechnung zurückweisen aber nicht den Aufsteller.
Das Haftungsproblem des Aufstellers (fehlende Haftpflichtversicherung) dürfte Ihn auch nicht interresieren.

Wieso scheitert hier was an der Versicherung?
Wer verlangt eine Versicherung? Der Gesetzgeber doch wohl nicht. Wenn dann der Auftraggeber.

Der Aufsteller haftet im Zweifelsfall mit seinem letzten Hemd.

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Aw: Wer darf in der BRD Statik erstellen? 01 Mär 2013 07:17 #45873

Hi

wer eine Versicherung verlangt??
Na, genau weiß ich es nicht. Aber bei meinem Auto weiß ich das.
Wenn ich die Karre nicht versichert habe und auf der Strasse fahre begehe ich eine Straftat.
Erst Recht ohne Ausbildung (Führerschein) Dann handele ich nämlich grob fahrlässig!!
Ich vermute mal, das es beim Statikaufstellen (hoffentlich) genauso ist. (wenigstens Zivilrechtlich)


Wie ist das denn bei uns Statikern? Ich arbeite nicht im Ausland. Aber ich vermute mal, das man dem Versicherer angeben muss
ob man im Ausland arbeitet! Tut man dieses nicht, kann der sich im Schadensfall rausreden, oder? Da geht es ja auch um Unterschiede
in den abzudeckenden Schadensfällen (und die Höhe der versicherten Summen zum Beispiel bei Personenschäden)
Also ich muss jedes Jahr so einen Wisch ausfüllen in dem nach z.B. Mitarbeiterzahl, Honorarsumme, Fremdleistungen u.ä. gefragt wird.
Danach bemisst sich dann die Prämie....
..

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Aw: Wer darf in der BRD Statik erstellen? 01 Mär 2013 07:33 #45874

Die Berufshaftpflicht ist bei uns keine Pflicht. Es zwingt einen ja auch keiner eine Privathaftpflicht oder Rechtschutz-, Glasbruch- oder sonst eine Versicherung zu haben (Ausnahme natürlich Kfz und Sozialversicherung)
Das muss jeder für sich selbst entscheiden, ob er sich gegen diese Risiken absichert.

Normalerweise fragt der Auftraggeber ob man eine Berufshaftpflicht hat, sonst gibt´s keinen Auftrag.

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Aw: Wer darf in der BRD Statik erstellen? 01 Mär 2013 07:50 #45875

also ich musste dem Bauamt mal eine Bescheinigung meiner Versicherung schicken
wo die Höhe der abgesicherten Personen und Sachschäden angegeben waren!!!
Die Höhe der abzusichernden Summen ist doch auch vor eine paar Jahren mal angehoben worden, oder bin ich durcheinander...!!!
:blush: :blush: :blush: :blush: :blush: :blush: :blush:
..

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Aw: Wer darf in der BRD Statik erstellen? 01 Mär 2013 08:35 #45877

Eine Haftplichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme ist ein unbedingtes Muss! Ohne die gibt es (in Niedersachsen und vermutlich auch anderswo) mit guten Grund keinen Eintrag in die Tragwerksplanerliste.

Ob der oben diskutierte Fall, dass eine zu prüfende Statik von einem Menschen, welcher nicht in einer entsprechenden Liste geführt wird, aufgestellt wurde jemals eingetreten ist, kann ich mir kaum vorstellen. Hat der eine ode die andere von einem derartigen Unterfangen schon mal was gehört?

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