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GustavGans schrieb:
Mit Sicherheit nicht in der Bauindustrie! Unsere großen Bauunternehmen sind jetzt Dienstleister und leben vom betreiben. |
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"was glaubt ihr wo die besten Ingenieure arbeiten?"
Vielleicht bin noch ein Mensch der alten Schule. Bei mir ist es so, das die Qualität eines Ingenieurs nicht unbedingt mit dessen Aufgabengebiet, Arbeitgeber oder Bezahlung einhergeht. Auch als "Dorfstatiker" kann man ein guter Ingenieur sein. (Vielleicht ist es sogar nur noch hier möglich ein wirklicher Ingenieur im Sinne der ursprünglichen Bedeutung zu sein) Auch als Schlipsträgeringenieur in der Achten Etage bei Tyssen-Krupp kann man ein "Bananenbieger" sein... oder umgekehrt.... Ist doch immer eine Frage des eigenen Anspruches... ..
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ja der gustl redet wieder wirres Zeugs daher, das ist aber durchaus normal, also alles ok!
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Hallo
die Aussagen in diesem Beitrag: -Statik darf nicht i. A. unterschrieben werden -Statik nur mit Eintrag in der entspr. Liste der Länderkammer -Es haftet der Unterzeichner -Der Unterzeichner braucht eine Planungshaftpflicht Kann ja alles nicht stimmen, wenn ein Konzern der Aufsteller der Statik ist. Gruß Gustav Me transmitte sursum, Caledoni!
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Hallo Leute, bin neu hier im Forum.
Ich bin Dipl-Ing (FH)- konstruktiver Ingenieurbau, war 11 Jahre in einem Ing-Büro mit Konstruktion und Statik hauptsächlich von Stahlbauten beschäftigt. Nun bin ich Angestellter im öffentlichen Dienst und betreue unsere Schulen von der baulichen Seite her. Im Moment kriegen wir nicht geklärt, ob ich Standsicherheitsnachweise aufstellen darf. Laut LBO Saarland §66 ist bauvorlageberechtigt, wer im öffentlichen Dienst steht und a) die befähigung zum gehobenen techn. Verwaltungsdienst der Fachrichtung Bauingenieurwesen besitzt oder b) die Berufsbezeichnung Ingenieur in der Fachrichtung Bauningenieurwesen führen darf und mindestens 2 Jahre in dieser Fachrichtung tätig war Somit wäre ich also schon mal bauvorlageberechtigt, richtig? Weiter geht's mit §67(1): Die BVB nach §66, Abs. 2, Nr. 5 schließt die Berechtigung zum Erstellen der bautechnischen Nachweise ein, soweit nicht nachfolgend Abweichendes bestimmt ist. §67(2) sagt, bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1-3 und sonstigen Anlagen, die keine Gebäude sind muss der Standsicherheitsnachweis von einer Person erstellt sein, die in die Lister der Tragwerksplaner eingetragen ist. Wir machen aber nur Schulen, also GK 1-3 hier nicht zutreffend. Bei unseren Statiken würde ja daher immer ein PI nachgeschaltet sein. Die Frage ist also: Darf ich Statik einreichen ohne in der Ing-Kammer zu sein respektive als Tragwerksplaner dort gelistet zu sein? Ihr wißt ja, die öffentliche Hand soll sorgsam mit Steuergeldern umgehen und die Kammer verlangt 700€/Jahr. Das würde mein Fachdienstleiter gerne sparen. Es geht dabei sowieso nur um kleinere Sachen wie eine Stahltreppe als zweiten baulichen Rettungsweg. Größere Projekte werden sowieso ausgeschrieben und von Externen gemacht. Kann mir jemand eine klare Auskunft geben? |
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na jetzt bin ich gespannt...
bitte der Kollege aus Entenhausen.... (einen größeren Konzern als den Staat gibt es in Deutschland nicht ) ..
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