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Gast
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Danke mmue, so sehe ich das auch.
Ich stell mir grad vor, ich lauf bei einem Kunden mit dem Chef durch seine Hallen, weil er irgendwo eine kleine Bühne oder so braucht. Der wird mich nie mehr fragen, wenn ich ihm beim durchqueren der Hallen alle unzulängigkeiten aufzeige, die aus meiner Sicht statisch fraglich sind. Ein BSP könnte allerdings noch fraglich sein: Einmal bin ich durch Stahlhallen gelaufen, da seh ich zufällig Verbandslaschen aber keine Verbände oder Ersatzmaßnahmen dazu. Beim Nachfragen erzählt mir der Werksleiter, den haben wir vor Jahren ausgebaut, hier musste ein Tor rein. Ich sagte nur: OK, vergessen Sie meine Frage!! ![]() Hätte man hier ein Fass aufmachen müssen? |
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!!
Auch ein schriftlicher Hinweis wäre schon genau das. Dazwischen ist nichts, es wäre wie ein bischen schwanger. |
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kommt drauf an ![]() da du den mangel bemerkst hast, bist du in der zwickmühle. minimalanforderung wäre wohl, belastbar kundzutun, dass da ein problem bestehen, untersucht und gelöst werden sollte. wenn die nachricht ankommt, ist -für dich- alles gut, hoffe ich. die organisatorische umsetzung obliegt nicht dir ("gefahr im verzug" war wohl nicht gegeben). Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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Schwieriges Thema weil:
Spannungsfeld zwischen "Gehorsam gegenüber dem Auftraggeber" (Wirtschaftlichkeit für dem Auftraggeber, AG behalten wollen etc) vs. "Eigenverantwortung" (eigene Haftung, Befugnis, Folgeschäden, etc) Das ganze ist auch irgendwo eine technische und rechtliche Grauzone. Ich bin für diese Grauzonen als Ingenieur eigentlich dankbar weil: 1) Man (unter Kenntnis der technischen und rechtlichen Normen) innerhalb dieser Grauzonen projektbezogen ingenieurmäßig intuitiv und kreativ arbeiten und entscheiden kann 2) Als Spezialist für Grauzonen man weder Angst vor der Konkurrenz noch der gescripteten KI haben muss ![]() @Bauherrenverantwortung Ich habe hier in Österreich/Wien den Vorteil, dass es sowas wie ein "Bauwerksbuch" gibt (bzw. geben soll), und dass es eben eine "Dokumentationspflicht der Instandhaltungsmaßnahmen" für die Bauwerks-Eigentümmer gibt. Mit der ÖNorm B1300 (Objektsicherheitsprüfungen für Wohngebäude) zusammen, kommt da auf den Bauherren einiges zu. Die seriösen Bauherren sind zwar zuerst not-amused (Maßnahme kostet halt Geld), aber im nachhinein eigentlich froh dass man Sie auf Missstände hingewiesen hat (weil rechtlich-finanzielle Konsequenzen das zig-fache dieser Kosten ausmachen). Die nicht seriösen Bauherren werden einem abspringen, aber mit solchen Leuten will man eigentlich sowieso kein zweites mal zusammen arbeiten ![]() @Bestand und Umbau Wir haben hier die OIB Rili 1 inklusive Leitfaden (www.oib.or.at/kernaufgaben/oib-richtlini...ib-richtlinien-2023/) samt der ÖNorm B 4008. Hier ist ja auch von "augenscheinlichen Überprüfungen" die Rede (zumindest teilweise für KL2) Ansonsten tue ich es so handhaben wie ba und mmue
Folgende Benutzer bedankten sich: markus, CD
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na, wenn es heftig wird, lässt man sich rausschmeißen oder geht von selbst von Bord. Klar soweit. So eine Situation hatte ich bisher noch nicht. Die Kunst besteht doch darin dieses zu vermeiden.
Als eindeutig sehe ich die Situation "Gefahr im Verzug" an. Wenn etwas schwieriges allerdings seit Jahrzehnten schadfrei seinen Dienst verrichtet, ist das wohl eher nicht gegeben. Dieses ganz unabhängig von der nicht bekannten aber sichtbar >1 liegenden Sicherheit. Die Frage ist für mich nach wie vor, was ich sehen und behinweisen muss und was nicht. |
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Letzte Änderung: von DeO.
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Naja alles, was tatsächlich die Standsicherheit betrifft.
Ein aktuelles Beispiel von mir:
Aber ganz ehrlich es hilft halt nicht. Ich gehe auch soweit, dass es darüber hinausgeht, wenn z.B. massig Graffel in den Fluren steht, muss man auf den Brandschutz verweisen. Die Kunst ist es eigentlich die Dinge so zu formulieren, dass die harten Fakten unausweichlich auf dem Tisch liegen, der Leser sich aber nicht auf den Schlipps getreten fühlt. Beste Grüße
Folgende Benutzer bedankten sich: ba, cebudom
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