Unzulänglichkeiten im Bestand
- DeO
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Unzulänglichkeiten im Bestand
15 Juli 2025 06:51
Wenn man mit Umbaumaßnahmen zu tun hat, trifft man häufig auf bauliche Situationen die statisch nicht in Ordnung sind, teilweise nicht einmal in die Nähe der Nachweisbarkeit kommen, aber seit vielen Jahrzehnten schadfrei ihren Dienst tun. Also weit weg von Gefahr im verzuge o.ä..Jetzt könnte man der Ansicht sein, dass dieser Bestandschutz durch die Umbaumaßnahme, auch wenn sie sehr klein oder weit entfernt ist, entfällt.
Deshalb in guter und ordentlicher Absicht pauschal das große Fass aufzumachen mag in erster Nährung sinnvoll und sorgfältig erscheinen, kann einem aber ganz kräftig um die Ohren fliegen wenn ein gewiefter RA zeigt, dass dieser Aufwand nicht gerechtfertigt gewesen ist. Also ... reicht der Hinweis auf die Situation aus?
Deshalb in guter und ordentlicher Absicht pauschal das große Fass aufzumachen mag in erster Nährung sinnvoll und sorgfältig erscheinen, kann einem aber ganz kräftig um die Ohren fliegen wenn ein gewiefter RA zeigt, dass dieser Aufwand nicht gerechtfertigt gewesen ist. Also ... reicht der Hinweis auf die Situation aus?
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- CD
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Re: Unzulänglichkeiten im Bestand
15 Juli 2025 07:41
Kommt drauf an, wenn nichts passiert wird auch nichts passieren... (kein Schaden, kein Kläger, kein Problem).
Kommt aber kleiner Riss und der BH hat dann einen gewieften RA, dann bist Du der Fachmann und der BH der Laie.
Dann muss der Richter entscheiden, ob der Hinweis ausreichend war oder nicht.
Kommt aber kleiner Riss und der BH hat dann einen gewieften RA, dann bist Du der Fachmann und der BH der Laie.
Dann muss der Richter entscheiden, ob der Hinweis ausreichend war oder nicht.
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- DeO
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Re: Unzulänglichkeiten im Bestand
15 Juli 2025 08:01 - 15 Juli 2025 08:02
Das ist es ja. Die Glaskugel für den Blick in die Zukunft hat niemand. Speziell geht es darum, dass man mitunter im Zuge von Ortsterminen unzulängliche Situationen sieht, die jedoch nicht mit der eigenen Maßnahme in Zusammenhang stehen. Wenn man prüft ob eine Pfette tragfähig ist, hat das mit der (fehlenden) Aussteifung des Daches nichts zu tun.
Wenn ich jetzt im vorauseilenden Gehorsam (oder Angst) eine halbe Baubegutachtung mache, ziehe ich mir auch jede Menge potentiellen juristischen Ärger heran. Daher kann der Weg "im Zweifel auf die sichere Seite stellen" zwar nett gemeint, tatsächlich jedoch genau falsch sein.
Wenn ich jetzt im vorauseilenden Gehorsam (oder Angst) eine halbe Baubegutachtung mache, ziehe ich mir auch jede Menge potentiellen juristischen Ärger heran. Daher kann der Weg "im Zweifel auf die sichere Seite stellen" zwar nett gemeint, tatsächlich jedoch genau falsch sein.
Letzte Änderung: 15 Juli 2025 08:02 von DeO.
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- ql2/99
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Re: Unzulänglichkeiten im Bestand
15 Juli 2025 08:02
Sind die baulichen Situationen aus heutiger Sicht nicht in Ordnung? Oder waren Sie nach damaligen Gesichtspunkten schon nicht in Ordnung.
Insofern die Details nach damaligen Gesichtpunkten offenkundig richtig ausgeführt wurden und nur der EC das Hinderniss ist, wäre ich da ziemlich entspannt - "Bestandsschutz"
Anders ist das natürlich wenn schon die ersten "fachgerechten" Umbauten vorgefunden werden.
Bezüglich Bestandsschutz nur der Hinweis Änderung der Nutzung etc. eventuell Abstimmung mit der Behörde usw...
Wenn man Bauteile vorfindet die offenkundig schon nach damaligen Gesichtspunkten nicht in Ordnung sind, dann bleibt einem auch nichts übrig, außer hier was zu machen. Wenn der Bauherr nicht will - Schriftlicher Hinweis - Schlussrechnung - und Danke.
Ps: Bei Gebäuden die sehr lange schadfrei stehen, sind in der Regel auch die meisten statischen Punkte nach heutigen Gesichtspunkten nachweisbar. Oftmals sind es dann nur die statischen Systeme die falsch erfasst werden. Die problematischen Stellen, sind meist auf spätere Umbauten zurückzuführen / Nutzungsänderungen etc.
Insofern die Details nach damaligen Gesichtpunkten offenkundig richtig ausgeführt wurden und nur der EC das Hinderniss ist, wäre ich da ziemlich entspannt - "Bestandsschutz"
Anders ist das natürlich wenn schon die ersten "fachgerechten" Umbauten vorgefunden werden.
Bezüglich Bestandsschutz nur der Hinweis Änderung der Nutzung etc. eventuell Abstimmung mit der Behörde usw...
Wenn man Bauteile vorfindet die offenkundig schon nach damaligen Gesichtspunkten nicht in Ordnung sind, dann bleibt einem auch nichts übrig, außer hier was zu machen. Wenn der Bauherr nicht will - Schriftlicher Hinweis - Schlussrechnung - und Danke.
Ps: Bei Gebäuden die sehr lange schadfrei stehen, sind in der Regel auch die meisten statischen Punkte nach heutigen Gesichtspunkten nachweisbar. Oftmals sind es dann nur die statischen Systeme die falsch erfasst werden. Die problematischen Stellen, sind meist auf spätere Umbauten zurückzuführen / Nutzungsänderungen etc.
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- DeO
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Re: Unzulänglichkeiten im Bestand
15 Juli 2025 08:10Sind die baulichen Situationen aus heutiger Sicht nicht in Ordnung? Oder waren Sie nach damaligen Gesichtspunkten schon nicht in Ordnung.
Insofern die Details nach damaligen Gesichtpunkten offenkundig richtig ausgeführt wurden und nur der EC das Hinderniss ist, wäre ich da ziemlich entspannt - "Bestandsschutz"
ja, darum geht es mir hier auch nicht. Es geht schon um auch aus alter Sicht offensichtliche Defizite, bzw. welche die nachträglich eingebaut wurden.
Anders ist das natürlich wenn schon die ersten "fachgerechten" Umbauten vorgefunden werden.
Bezüglich Bestandsschutz nur der Hinweis Änderung der Nutzung etc. eventuell Abstimmung mit der Behörde usw...
Bei Umbauten in EFH ist die Behörde weit weg und auch nicht sonderlich interessiert.
Wenn man Bauteile vorfindet die offenkundig schon nach damaligen Gesichtspunkten nicht in Ordnung sind, dann bleibt einem auch nichts übrig, außer hier was zu machen. Wenn der Bauherr nicht will - Schriftlicher Hinweis - Schlussrechnung - und Danke.
So handhabe ich es auch gerne. Hinweis und gut.
Konkret hier:
Bauherr kauft eine 70er Jahre-Eigentumswohnung. Es wird eine nichttragende Wand entfernt (Hinweis auf ggfs. erf. Zustimmung der WEG ist erfolgt).
Es zeigen sich an anderen Stellen durchaus respektable alte Setzungsrisse. In dem Zuge zeigt sich auch, dass schon mit dem Rohbau ein tragender MW-Pfeiler unplanmäßig durch eine merkwürdige Aussparung geschwächt war. Steht jedoch seit 50 Jahren so. Nachweisbar? .. keine Ahnung. Solide / robust? - eher nicht.
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- ql2/99
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Re: Unzulänglichkeiten im Bestand
15 Juli 2025 08:52
Ich beziehe mich hier nur auf den Mauerwerkspfeiler. Ich würde auf jeden Fall den Verschluss (das schöne "kraftschlüssig ausmauern") vorgeben.
Klar aber du weißt nicht mit welcher Sicherheit der Pfeiler seit 50 Jahren so steht. 3,0 / 2,2 / 1,7 / oder doch 1,0 ?
Das schlimme an diesen Dingen ist eigentlich immer (so denke ich auch hier), dass es mal wieder nix belastendes (Statik) zum Bestand gibt.
Risse sind immer schwierig... aber gehören doch zu Bestandsgebäuden dazu. Interessanter ist es immer wen aktuell noch neue Risse entstehen bzw Veränderungen auftreten.
Klar aber du weißt nicht mit welcher Sicherheit der Pfeiler seit 50 Jahren so steht. 3,0 / 2,2 / 1,7 / oder doch 1,0 ?
Das schlimme an diesen Dingen ist eigentlich immer (so denke ich auch hier), dass es mal wieder nix belastendes (Statik) zum Bestand gibt.
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