Willkommen,
Gast
|
|
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Guten Morgen,
ich sehe es wie folgt: Der hier betrachtete Knoten (und in der der Regel auch alle anderen Anschlüsse, die so oder so ähnlich aussehen) ist weder gelenkig noch vollständig eingespannt. Er hat in Abhängigkeit von seinen Komponenten eine bestimmte Steifigkeit und eine bestimmte Tragfähigkeit. Wenn ich die Steifigkeit in meinem statischen Modell als Drehfeder im Knoten berücksichtige und dann bei einem Rahmentragwerk eine Berechnung nach Th. II. Ordnung unter Berücksichtigung von Imperfektionen durchführe und anschließend die Verbinndung nach der Komponentenmethode nachweise, dann sollte m. E. alles OK sein. Mir ist nicht klar warum es eine untere Grenze der Steifigkeit geben sollte, bei der das nicht mehr gilt. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Eine ex-cathedra-definition oder begründung kenne ich nicht, habe aber erlebt, dass einige einflussfaktoren auf die steigkeit (ebenheit der stirnplatten, vorspannkraftverlust durch "dünne" kompressible zwischenschichten wie gut gemeintes zinkbad oder dicker farbauftrag) nicht so wirklich leicht beherrschbar sind, insofern könnte es sich bei der unteren steifigkeitsgrenze um ein vorhaltemaß handeln. Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Für Abweichungen der Konstruktion von geplanten Zuständen sind m. E. Teilsicherheitsbeiwerte zuständig.
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Vielleicht werden dann die Verformungen zu groß, so dass die Voraussetzungen der Th.II.O. über deren Gültigkeit nicht mehr erfüllt sind und z.B. aus einem Kragarm eine Angelrute wird. es |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Oder der Mond fällt vom Himmel, direkt auf meinen Kopf. Dann wäre das Problem zumindest für mich auch gelöst.
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten