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Hallo
was haltet Ihr von Klammern zur Befestigung von Traglatten/Dachlatten auf die Grundlatten? Aufgrund Ihren geringen Materialstärken von habe ich meine Bednken ob diese eigentlich wirklich auf Dauer tauglich sind. Zwar werden sie hauptsächlich auf Schub beansprucht, aber wie gesagt habe ich Bedenken. Gruß Jörg |
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Ist meinem Kenntnisstand nach in der industriellen Fertigung üblich.
Durch den geringen Durchmesser können sich Klammern durchaus auch positiv auf die Randabstönde auswirken. Ob man die Klammer unterhalb der Deckung in NKL2 einstufen kann? Da kommt sicher einer und sagt das Unterdach ist die Wasserführende Schicht =) Beste Grüße Ps: Die WIndsogkräfte sind rechnerisch nicht zu unterschätzen. Die beharzten Klammern haben sehr gute Ausziehfestigkeiten. Zumindest mehr als ein Nagel, bevor er "hineingerostet" ist. |
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Letzte Änderung: von ql2/99.
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Danke mal für Deine Einschätzung.
NKL 2 nehme ich an und ist üblich. Aber eben für die Klammern doch vielleicht nicht gerade vorteilhaft, wegen ihren kleinen Bauteilmaßen. Die Hersteller gängiger Klammer empfehlen für die Befestigung von Trag- und Grundlatten die Verwendung von Klammern aus nichtrostendem Stahl. Das ist ja eine Indikaton es gibt Feuchtigkeitsspitzen und im Sommer Trocknungsphasen. Und gerade diese Trocknungsphasen machen mir ja die Bedenken DIN EN 1995-1-1, 8.4, NA.16 besagt falls Bauteile über 20% Holzfeuchte eingebaut werden muß Fax auf 1/3 abgemindert werden. Wie schon gesagt die Klammern werden überwiegend auf Schub beansprucht, Anteil der Seilwirkung ist minimal, aber doch vorhanden. Was meinst Du mit industriellem Standard? Da gibt es ja auch Klammern die sich im Bauteil aufspreizen. Das ist mir bewußt. |
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Fertigung auf der Brücke (z.B. Fa Weinmann) von z.B. Dachelementen, da wird geklammert. |
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Glaube ich nucht, das mit dem Klammern. Beim DIBT gibt ist keine einzige Zulassung für Klammern gelistet, die den hier diskutierten Anwendungsfall abdecken. Es mag sein, dass es noch Firmen gibt, die das so machen, da mittlerweile abgelaufene Zulassungen den Anwendungsfall abgedeckt haben, aktuell gibt es aber keine Zulassung. |
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Hallo
mein spezielles Anliegen ist die Verbindung zwischen Dachlatten und Grundlatten,nach DIN EN 1995-1-1, 8.4. Hierzu die ETA-16//0535 vom 30. Jan 2024 Leider überschreitet die Dateigröße die erlaubte Größe sonst wäre sie im Anhang aufgeführt. Hier ein Link zur ETA: itwdownloads.azureedge.net/documents/fil...-0535_TEC_ETA_DE.pdf |
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Letzte Änderung: von Jörg.
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