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@markus
Heißt das, Du würdest meiner "Lesart" der Zulassungen tendenziell zustimmen? Was mich nämlich die bei meiner Lesart durchaus wundert ist die Tatsache, dass die Klammern im EC5 grundsätzlich für den hier diskutierten Anwendungsfall geregelt sind, die aktuell gültigen Zulassungen den Fall aber nicht behandeln, er in älteren Fassungen der Zulassungen (vor Einführung des EC5?) allerdings explizit erwähnt und zugelassen war, wobei ich die ZVDH-Fachregeln auch schon zur Kenntnis genommen habe. |
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In der DIN 1052:2008 bzw. in den Erläuterungen dazu war die Verbindung Holz/Holz mit Klammern eindeutig definiert und auch Abscherwerte vertafelt (siehe anbei).
Ich würde mich an den EC5 halten (dort ist die verbindung Holz/holz mit Klammern ja auch möglich) und My.Rk etc. aus dem EC5 + NA ermitteln. Bzgl. ETA vs. EC5 wird das bei uns in der ÖNB 1995-1-1 bei den Holzschrauben recht gut beschrieben: Die charakteristischen Werte der Beanspruchbarkeit von Holzschrauben dürfen alternativ zu den Festlegungen in EN 1995-1-1, Abschnitt 8.7.2 mit den Regelungen Europäischer Technischer Zulassungen bzw. Europäischer Technischer Bewertungen ermittelt werden. Also: EC5 immer möglich, wenn man bessere werte haben will: ETA bg |
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@saibot2107: Ja. EC ist die breite Basis, ETA kann Anwendbarkeit ermöglichen, erweitern, aber auch einschränken.
Über Sinn und Unsinn brauch´ma ned diskutieren und Ober sticht Unter (EC sticht Fachregel) - theoretisch. Du erinnerst dich an die energiegeladenen Diskussionen um DIN 18531 und die neue Flachdachrichtlinie des ZVDH? In die gleiche Schiene kann man das Klammerthema (oder Korrosionsschutz oder oder oder) reinbringen - oder man plant so, daß es mit guten Chancen ziemlich richtig und bestenfalls gerichtsfest ausgeführt wird; die technische Beurteilung erfolgt im worst case durch öbuvSV welchen Gewerks? Eben! Was der ZVDH jetzt gerade möchte (ich finde die mir bekannten Regelungen nicht alle konsistent), lasse ich bzgl. dieser "Latten"-Befestigungen nachfragen, mit den allerneuesten Regelungen (2024-04) habe ich mich noch nicht bespaßt. Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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Hallo @ Alle
nach Herseller spricht nichts gegen eine Verbindung mit Klammer. Sie veweisen auf folgende Abschnitte der ETA-16/0535: Abschnitt 1.2.1, Holz-Holz-Verbindungen Tabelle A.3.3.#, Maximaldicke von Nadelholz A.3.5 Kopfdurchziehparameter Außerdem noch ein Hinweis auf Ihre Bemessungssoftware Zitat:" Ein Nachweis gemäß DIN EN 1995-1-1 für Verbidungen von Traglatten auf Grundlatten ist demnach für haubold-Klammern nach ETA-16/0535 möglich. Meine Bedenken sind eben diese geringen Drahtabmessungen, mit der Befürchtung daß sich die Klammern durch Feuchtigkeitsschwankungen im Holz in Kombination mit Windzug auf die Dauer herausarbeiten. Auch wenn die Klammerschenkel beharzt sind. Man kann in meiner Nachbarschaft sehen daß sich diese tordierten Nägel, mit denen man in den 80er Jahre die Berliner Welle befestigt hat, massenhaft, wohl aufgrund Windsog aus dem Holz gezogen wurden. Ist vielleicht ein anderer Mechanismus, aber zeigt daß der Windsog nicht zu unterschätzen ist. Klar ist, man kann vom Einsatz der Klammer abraten, im Tragsicherheitsnachweis auf Nägel verweisen. Aber ein greifbares, abgesichertes Argument gegen Klammern gibt es nicht. Vielleicht hat ja jemand Erfahrung, hat mal bei Sanierungs- oder Umbauten einen Blick auf Klammerverbindungen werfen können. Gruß Jörg |
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Letzte Änderung: von Jörg.
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Die Frage ist, wer weißt hier wieso Dachlatten nach...
Wie bereits gesagt kenne ich (was wiederum nichts heißen mag) keinen "Fertighaushersteller" der seine Dachlatten nicht klammert, da die alle mit der Brücke verarbeitet werden. Inklusive Ablegen der Latten... (Insofern es sich um Dachelemente handelt) Markus hatte bereits die einschlägigen Regelwerke erwähnt. Im Ausdruck der Software sieht man explizit, das es geht. Ich sitze ja hier in Bayern mit Windzone 2. Da bin ich persönlich entspannt, insbesondere, da ich das soweiso bei der ausführenden Firma sehe. Auf einer einsammen Insel in der Nordsee, ist das vielleicht was anderes... Beste Grüße |
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So sehe ich es auch. Ich meine, dass ab einem Sparrenabstand von 1m die Dachlatten selbst nachgewiesen werden müssen. Bei Sparren ein eher unüblicher Abstand, bei NP-Bindern kommt das vor.
Einen Nachweis der Verbindungsmittel habe ich auch noch nie gesehen und auch nicht erlebt, dass ein Prüfer das gefordert hätte. Das geht unter den Anspruch an handwerksgerechte (robuste) Zimmermannsverbindungen. |
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