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Ich habe eine Anfrage für eine Statik für ein Stahlgerüst vorliegen, an dem ein Firmenschild befestigt werden soll. Das Gestell ist für eine Fläche von 16 m² Firmenschild ausgelegt, und die Stahlprofile würden weniger als 1000 kg wiegen.
Es wird als Typenstatik dienen, also der Auftraggeber wir mehrere davon bauen. Ich schätze, dass das Gestell unter 10.000 Euro kostet. Was würdet Ihr für die Statik anbieten? LG |
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Ich würde zuerst das Thema "Typenstatik" klären.
Danach kommt lange nix, dann kommt die Überlegung zum Honorar, Basis ist HOAI §11. Ich hatte in meiner Zeit bei einem PI auch eine sog. "Typenstatik" zur Prüfung in Bearbeitung. Anführungszeichen deshalb, weil´s -natürlich- keine Typenstatik war - das war der feuchte Traum des Metallbauers. Der hat eine stat. Berechnung für ein Bauteil, für einen Aufstellort, fröhlich kopiert und jedem neuen Bauantrag beigefügt. Der Ersteller der Nachweise hat auf diesem Weg so ziemlich alle Prüfer Deutschlands )* kennengelernt, der hätte ein Buch darüber schreiben können. )* Übertreibung des Verfassers aus stilistischen Gründen Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde
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Zum Thema Typenstatik (bzw. ähnliche) habe ich mal selber hier im Forum gefragt:
www.diestatiker.de/forum/4-statik-tragwe...ik-musterstatik.html Deshalb hier wie markus schrieb, erstmal klären was mit "Typenstatik" gemeint ist ... ob der Anfragende wirklich eine "typengeprüfte Statik" haben und bezahlen will, ist erstmal zu klären. Bei diesen Art von Aufträgen liegt sowohl Aufwand / Umfang als auch Honorar leider zwischen den zwei Extremen: - Besteller will billige 0815 Statik die er dann wie markus schrieb (illegal) kopiert und x-fach beilegt - Besteller will richtige Typenstatik mit allen damit verbundenen rechtlichen und finanziellen konsequenzen Die baupraktische Wahrheit wird irgendwo dazwischen liegen ![]() Und es gibt leider auch Scharlatane die es wie markus schrieb auf die Spitze treiben ... und in Zeiten in denen sich die Behörden teilweise nur mit digitaler Dokumentenabgabe begnügen ist es noch schlimmer geworden ![]() Die Frage wird auch sein: Wird das Stahlgerüst nur ein paar mal aufgestellt und der Aufstellort ist bekannt oder wird der zig-fach auf unbekannten Orten aufgestellt und Statik soll damit zb für ganz Deutschland gültig sein ?
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markus
Ja, der Kunde hat sich das nicht so vorgestellt, wenn er 1000 Gestelle verkauft und dafür immer wieder Statikkosten zahlen muss.
Jetzt frage ich mich, beim Gestell (ca. 4,5 m breit und 4 m hoch), ob es auch geprüft wird, wenn es an private Leute verkauft wird? Oder muss immer geprüft, weil es sich um Nichtwohngebäude bzw. nicht für Wohnzwecke handelt? Ich kenne z.B. die Typenkonstruktionen für Solarmodule, die meistens an privaten Wohnhäusern aufgestellt werden, und denke, dass diese nicht geprüft werden, oder? Bei uns in RLP als Beispiel ist es wie folgendes: Nach Landesbauordnung Rheinland-Pfalz muss für folgende Bauvorhaben eine Baustatische Prüfung erfolgen:
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cebudom
Der Aufstellort ist nicht bekannt, das Gestell kann 100 oder 10.000 Mal verkauft werden. Deshalb habe ich mir überlegt, bleibe ich auf der sicheren Seite und nehme die maximalen Lasten in Deutschland an, oder vermerke klar in der Statik, dass die Konstruktion lediglich für bestimmte Wind- und Schneelasten ausgelegt ist, um den Haftungsausschluss sicherzustellen. |
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Ich würde dem eine Grundstatik anbieten und dann nach Stückzahl gestaffelt eine Anpassung. Das ist transparent und Du hast Deine haftungsseitige Absicherung.
Kannst ja auch noch weiter wegen Typenstatik recherchieren und das alternativ anbieten. Bei 100x kommt er mit Variante 1 aber sicher günstiger.
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