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wind qp(z) | z=? 22 Mär 2024 08:53 #81253

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Hallo Kollegen,
bitte um kurze Hilfestellung.
Um den höhenabhängigen Böengeschwindigkeitsdruck zu berechnen benötige u.a. ich den Parameter z (z= Höhe über Grund bzw. Bezugshöhe ze).

Jetzt habe ich ein geschlossenes Gebäude (Wohnhaus) mit ca. 30m Gesamthöhe (Flachdach) und möchte über dem ersten Geschoß (Höhe ca. 3,5m) ein Balkongeländer und ein Vordach bemessen.

Generell - Druckbeiwerte für Gebäude: hier schreibt die EN unter 7.2.2: Vertikale Wände von Gebäuden mit rechteckigem Grundriss:
Hier darf der Außendruck gestaffelt werden.....das gilt jedoch nur für die LUV Seite (Fläche D), für alle anderen Seiten (A,B,C und E) gilt dies nicht.(Die Staffelung des Geschwindigkeitsdrucks in Abhängigkeit vom Verhältnis h/b gilt nur für die luvseitigen Wände eines Baukörpers. Für die windparallelen sowie leeseitigen Wände ist die Staffelung des Geschwindigkeitsdrucks dagegen nicht vorgesehen, d. h. hier ist der volle Geschwindigkeitsdruck auf der gesamten Höhe anzusetzen)..weiters wird in der Anmerkung erwähnt: "Es wird empfohlen, die Gebäudehöhe als Bezugshöhe anzunehmen."

zum Vordach speziell: In der ÖNB wird dies glaube ich ähnlich geregelt wie in der DIN/NA....hier steht: "Die Bezugshöhe ze ist der Mittelwert h aus der Trauf- und Firsthöhe des Gebäudes"
also müsste ich für mein Vordach in 3,5m Höhe den qp(z) wert für z=30m bestimmen? (der ist natürlich doch um einiges größer als der qp(z) für z=3,5m). Würdet ihr mir da zustimmen?

zum Balkongeländer speziell: kap 7.4 aus EN norm...hier steht: "Die Bezugshöhe für Brüstungen und Geländer ist nach Bild 7.6 mit ze = (h + hp) anzusetzen."...im bild 7.6 (geschlossenes gebäude mit flachdach) ist ze=die oberste kante vom gebäude. bei mir also wieder 30m. also müsste ich für mein Geländer in 3,5m Höhe den qp(z) wert für z=30m bestimmen? .
weiters: auch DIN NA bau schreibt bei der "alten" DIN 1055-4 zur Frage Wind auf Geländer (Lfdnr 63) als antwort: "grundsätzlich hängt der anzusetzende q-wert von der bauwerkshöhe und nicht von der höhe des geländers über dem gelände ab" 

weiters: wenn ich mit Kraftbeiwerten cf rechne (z.b Stahlschornstein etc.) darf ich die Ermittlung der Kraftbeiwerte abschnittsweise vornehmen oder?. Dazu wird der Schornstein in Abschnitte eingeteilt. In der Literatur habe ich verschiedene Ansätze gefunden wie groß die Abschnitte sind. buch von P.schmid - lastannahmen rechnet mit 4m abschnittslänge für einen 40m hohen schornstein, in den rechnenbeispielen zur ÖNB wird ein 120m hoher schornstein in 20m hohe streifen eingeteilt, ich habe auch schon statiken gesehen wo steht "die abschnittshöhe ist mind. dem wert z,min je geländekategorie zu wählen". gibt es hier genaue regelungen zu den abschnittslängen bzw. habe ich was übersehen.

für eine rückmeldung bin ich jetzt schon dankbar.

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Letzte Änderung: von statik_xx.

wind qp(z) | z=? 22 Mär 2024 10:06 #81254

Hallo,
Literatur von Meier58 unter
www.statik-meier.de/statik/schulung_statik_t1b.pdf
Gruß
 
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wind qp(z) | z=? 22 Mär 2024 11:09 #81255

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danke stamac,
interessante literatur, leider wird in dem schreiben meine frage auch nicht beantwortet.
er rechnet hier ja nur ein 08/15 gebäude und das alles nach der alten DIN 1055-4. den höhenabhängiger böengeschw.druck nimmt er pauschal mit 0,80 an. (vereinfacht) für das hochregallager mit h=16m

vielleicht hat ein anderer kollege noch ein paar infos.

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wind qp(z) | z=? 22 Mär 2024 11:43 #81256

In nichts zeigt sich der Mangel an mathematischer Bildung mehr als in einer übertrieben genauen Rechnung.[Gauß]
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wind qp(z) | z=? 22 Mär 2024 12:19 #81257

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danke ba,
hier beim schornstein  wird die mindesthöhe (abschnittshöhe) auch mit z,min festgelegt...in dem fall nach DIN NA Tab B.2.

die frage zum geländer und vordach wäre noch interessant!
bg

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wind qp(z) | z=? 22 Mär 2024 21:45 #81259

Ich sehe keinen Grund, ein z größer anzusetzen als der Abstand von OK Geländer zu GOK. Der Verweis bei freistehenden Wänden auf das Bild 7.6 zeigt zwar eine Attika auf dem Dach, aber letztendlich heißt die Forderung "h + hp", wobei h in dem Bild das Maß von GOK zu Fuß Geländer ist. Das Unglück erkenne ich: h ist auch das Maß von GOK zu OK Dach. Hier wollte man wohl mit einem Bild zwei Stellen in einem Abschwach darstellen. Deine OK Dach zu nehmen ist allerdings auch nicht zwingend interpretierbar, da in dem Bild OK Geländer über OK Dach liegt.

Der Satz in der Auslegung zur 1055 ist entsetzlich und für mich nicht nachvollziehbar. Er widerspricht auch der Herangehensweise bei allen anderen Bauteilen in den EC-Kapiteln ab 7.6 für unterschiedlich geformte Bauteile, bei denen es einstimmig heißt "Die Bezugshöhe ze ist gleich der Höhe des betrachteten Bauteilabschnitts über Geländeoberkante.".
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