Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:

THEMA:

wind qp(z) | z=? 27 Mär 2024 10:50 #81292

  • statik_xx
  • statik_xxs Avatar Autor
  • Offline
  • Beiträge: 245
danke...
hast du vielleicht auch noch die höhenverhältnisse im kopf
vordachhöhe=?
"gedrungene" gebäudehöhe=?

danke.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

wind qp(z) | z=? 27 Mär 2024 12:17 #81293

Die Höhe des Vordaches 3,40m über GOK bei 37,50m Länge.
Gebäude gegliedert Gesamtbreite 64,45m
Gebäudeteil mit Vordach 37,50m und Höhe 12,20m
Der andre Gebäudeteil hatte ein Stockwerk mehr mit dann 16,00m
Beide Höhenmaße GOK bis OK Attika.

Wie gesagt ich habs zur Kenntnis genommen, geschmunzelt und (leider) nicht nachgefragt... ;)

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

wind qp(z) | z=? 27 Mär 2024 18:32 #81295

"Aufgrund der gedrungenen Gebäudeform ist für die Vordächer die Höhe des Gebäudebereiches zugrunde zu legen"

Diese Aussage ist aerodynamisch absolut richtig, ich versuche das zu erklären warum:

Die tatsächliche Windbelastung am Gesamtgebäude hängt ab von:
Gesamtwindprofil vor dem angeströmten Hinternis (hier Gebäude), welches von der Bodenrauhheit bzw, den umgebenden Hindernissen davor abhängt  --> Das wird durch die "Geländekategorie" erfasst
Größe und Form des Hindernisses (Gebäude) --> Das wird vereinfacht durch max z und die Kraftbeiwerte erfasst in welche eben L/B/H einhergehen ... es ist evident dass die räumliche Windbelastung an einem hohen schlanken Körper, anders ausschaut als bei einem niedrigen breiten (im Prinzip geht es um den Einfluss der Kanten samt den angrenzenden Flächen bezogen auf die projizierte Fläche)

Die Windbelastung vom "Balkon samt Geländer" welches aerodynamisch mit dem Gesamtgebäude wirkt, hängt ab von:
Gesamtwindbelastung am Gebäude UND in welcher Höhe sich der Balkon befindet

In Österreich wird ingenieurmäßig zb so vorgegangen:
Balkonplatte "Vordach"
--> Balkonplatte als Vordach lt. ÖNorm B 1991-1-4 (hab grad Ausgabe 2019 zur Hand, gibt aber von 2023 auch Ausgabe):
"Bezugshöhe ze ist Mittelwert h aus Trauf- und Firsthöhe..." also Gebäudehöhe
--> Windkraftbeiwert für Druck/Sog (Aufwärs/Abwärts) ist abhängig vom Verhältnis h1/h ( Höhe Vordach zu Bezugshöhe)
--> Hier kann man sagen dass die Norm ca. das widerspiegelt was aerodynamisch Sache ist, wobei auch nicht richtig, da nur Gebäudehöhe einhergeht und nicht die Breite in der Ansicht. Auch wird hier der Abstand zur Gebäudekante nicht berücksichtigt. Es wird sozusagen der Einfluß des Daches auf die Kragplatte angegeben

Brüstung/Geländer als "Freistehende Wand" (rechnet zB Programm conkret)
--> Bezugshöhe he ist hier Höhe Unterkante der Wand über GOK plus Wandhöhe (also Höhe OK Wand über GOK)
--> Das ist insofern nicht konsistet, da eine Balkonbrüstung am Gebäude sich tatsächlich anders verhält wie eine freistehende Wand ohne Umgebungseinflüsse.

Richtiger wäre mMn folgende Vorgangsweise:
--> Berechnung Windlast für Gesamtgebäude mit L/B/H und Überprüfung ob Flächen D und E über Höhe abgemindert werden können
--> Beispiel A: Schlankes Gebäude mit H größer z_min
Wien 22.Bez GelKat II --> L/B/H = 10/10/30m liefert: gestaffelte Windbelastung über Gebäudehöhe (für Bereiche E und D)  erste 10m mit ze=10 (qp=0,94kN/m²); 10 bis 20m in 4 streifen alle  2,50m geteilt : 20 bis 30m mit ze=30m (qp=1,23kN/m²) 
->> Hier würde der Balkon bei 3,50m in die unteren 10m Fallen damit Balkon-Geländer als für ze=10m

--> Beispiel B: Gedrungenes Gebäude mit H größer z_min
Wien 22.Bez GelKat II --> L/B/H = 30/30/30m liefert: konstente Windbelastung über Gebäudehöhe mit ze=30m (qp=1,23kN/m²) 
->> Hier würde der Balkon bei 3,50m für ein ze=30m berechnet werden müssen .... wobei der gesunde Ingenieurverstand hier aus sagt, dass der Balkon auf 3,50m sicher nicht den gleichen Wind erfährt wie auf 30m

Und wer sonst nichts zu tun hat und an Arbeitsmangel leidet: CFD mit zB RF-WIND und lasten aus Windanalyse in Balkon-Geländer-Übernehmen








 
Folgende Benutzer bedankten sich: markus, StahlAffe, statik_xx

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Letzte Änderung: von cebudom.

wind qp(z) | z=? 28 Mär 2024 06:10 #81297

Hier ist es eigentlich zu sehen, wenn man sucht =)
Anhänge:
Folgende Benutzer bedankten sich: StahlAffe

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

wind qp(z) | z=? 28 Mär 2024 07:58 #81300

Moin,

ze ist immer vom Gebäude zu nehmen, ob mit Attika oder gemittelt vom Satteldach.
Hatte diesbezüglich diverse Diskusionen mit Prüfleuten, welche leider immer das letzte Wort hatten.

Weiterhin frohes SCHAFFEN.


 
Hi, weitere Anmerkung dazu, da wir zwei Sachen unterschiedlich beachten müssen:

1. Ermittlung des Geschwindigkeitsdruck qp:
Zur Ermittlung ist der Regelfall bei h > 25m anzuwenden.
Dabei kann der Druck nach Bild 7.4 abgestuft werden. Danke an ql2/99!!
--> Allerdings nur für den Bereich D !!!
(Bis h < 25m kann der vereinfachte Druck über die ganze Höhe angewendet, Abstufung nicht erlaubt.)

2. Ermittlung der Wandbereiche A/B/C:
Zur Ermittlung muss das Gesamtgebäude berücksichtigt werden.
ze = h ist immer vom Gebäude zu nehmen.

Vllt hat das jetzt Klarheit gebracht !!

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Letzte Änderung: von StahlAffe.

wind qp(z) | z=? 28 Mär 2024 08:10 #81301

  • statik_xx
  • statik_xxs Avatar Autor
  • Offline
  • Beiträge: 245
danke für eure beiträge kollegen.

folgendes: wie in meinem eingangpost erwähnt gilt die staffelung der Außendrücke NUR für LUV=Fläche D...jedoch NICHT für die windparallelen wände (A+B+C) sowie für NICHT für die Fläche E (LEE). das ist in AUT so und ich denke auch in GER so. und: die staffelung auf Fläche D gilt laut norm vorets nur für "Vertikale Wände von Gebäuden mit rechteckigem Grundriss"

@cebudom: danke für die erläuterungen - hört sich soweit schlüssig an.
damit ich das verstehe: für das vordach in 3,5m höhe würdest du immer den qp(z) wert von 30m höhe ansetzen und über das höhenverhältnis h1/h den cf-wert berechnen. die berücksichtigung von h1/h macht für den windsog sinn weil je näher h1/h zu 1 geht (also vordachhöhe nähert sich der gebäudehöhe) die cf-werte was den windsogbetreffen immer höher werden...für den winddruck trifft das nicht zu -> hier werden die cf-werte immer kleiner!

Balkongeländer:..staffelung für den qp(z) wert für den winddruck auf Fläche D und berechnung als "freistehende wand" soweit klar.
windsog: da für den windsog (LUV und winparallel) die staffelung nicht vorgesehen ist müsste hier laut norm wieder für den qp(z) die volle gebäudehöhe mit 30m eingesetzt werden (wobei das wie bereits von dir erwähnt keinen gesunden ingenieurverstand beinhaltet)
fazit: laut norm wäre dann immer der windsog (für qp(z)=30m) + überlagerung mit den Absturzlasten nach außen (holmlast) maßgebend. die staffelung vom winddruck und fläche D könnte ich mir bei bedarf sparen....oder?

bg

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher  | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten