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Elastische Fundamentverdrehung 06 Dez 2023 12:33 #80499

Das ist im Prinzip geregelt. Beispielsweise wird bei Tragfähigkeitsnachweisen unter Fundamenten der Widerstand mit charakteristischen Kennwerten, dividiert durch einen  summarischen Anpassungsfaktor ermittelt, während bei erdstatischen Berechnungen (Böschungsbruch) mit Rechenwerten (Designwerten) von Kennwerten gerechnet wird, mal ganz vereinfachend.
Hier geht es aber um den Nachweis einer Stütze und der hat nur mittelbar mit dem Boden was zu tun. Wenn man ganz pragmatisch herangeht und die Frage stellt, was passiert, wenn ich den Steifemodul entsprechend dem Sicherheitskonzept abmindere. Ich müsste alle Stützen, die ich mit den Normen vor EC berechnet habe, abreißen lassen. Hin wie her, das kann jeder mal selbst gedanklich und rechnerisch durchspielen. 
Es war aber nie ein Anliegen, mit Einführung des EC den Materialverbrauch um vielleicht 50 % zu erhöhen. Oder anders, was früher gehalten hat, muss auch jetzt halten, und letztendlich kam und kommt immer das gleich raus, es ist nur mehr Papier. 
Trotzdem muss man die Frage stellen, kann man und wie kann man die im Gutachten genannten Steifemodule in die statische Berechnung einführen, weil die eben nun mal keine Konstanten sind. Mehr würde ich den Gutachter nicht fragen und schon gar nicht, ob er mir mal ne Setzungsberechnung macht. Ja, die hat er vielleicht mal gemacht, aber nur überschläglich, um Hinweise für den Ansatz der Bettungsziffer zu geben und  mit dem Hinweis versehen, dass die Nachweise im Detail zu erbringen sind. 
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Elastische Fundamentverdrehung 06 Dez 2023 13:41 #80510

Trotzdem muss man die Frage stellen, kann man und wie kann man die im Gutachten genannten Steifemodule in die statische Berechnung einführen, weil die eben nun mal keine Konstanten sind. Mehr würde ich den Gutachter nicht fragen und schon gar nicht, ob er mir mal ne Setzungsberechnung macht. Ja, die hat er vielleicht mal gemacht, aber nur überschläglich, um Hinweise für den Ansatz der Bettungsziffer zu geben und  mit dem Hinweis versehen, dass die Nachweise im Detail zu erbringen sind.

 

nun gut. Da bin ich aber richtig froh, dass unsere Gutachter mehr können.

Auszug aus einem Gutachten.
"Zudem ist mit erhöhten Sofort- und Primärsetzungen s in einer Höhe von max. grob ca. 12 bis 18 cm (hier: 15,03 cm) zu rechnen.
Unter Berücksichtigung des Konsolidationsverhaltens der Weichschichten ist nach unserer Abschätzung davon auszugehen, dass sich etwa 90 % der Setzungsbeträge je nach Weichschichtdicke ohne Zusatzmaßnahmen innerhalb eines Zeitraumes von bis zu 7 Jahren einstellen werden
."

Alles führte für den hier betrachteten Gründungsbalken natürlich sofort zu einer Pfahlgründung. Wie man sieht, sind Setzungsnachweise sehr wohl Hoheitsgebiet des Bodengutachters,. Kein Wunder, schließlich entstehen sie ja auch durch "seinen" Boden.

Ach so, das geht noch weiter.

"Langfristig ist noch mit Sekundärsetzungen in der Größenordnung von ca. 3 – 6 cm in 10 Jahren zu rechnen.
Wegen der natürlichen Schwankung der Steifemoduln in den Böden muss damit gerechnet werden, dass die Setzungen um ca. ±25 % unter- oder überschritten werden
."

Wie geht denn der wohlwissende Tragwerksplaner mit dem Thema Sekundärsetzungen um?

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Letzte Änderung: von DeO.

Elastische Fundamentverdrehung 06 Dez 2023 14:13 #80511

Mich würde  zum Schluss doch noch interessieren, ob im Heft 630 (oder wo anders) explizit steht, dass man mit E_dyn rechnen darf, so dass man sich darauf berufen kann.
Vor allem auch, weil im Petersen dazu nichts steht.

Mit Gruß
es

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Elastische Fundamentverdrehung 06 Dez 2023 14:23 #80512

Ja klar. Der Tragwerksplaner orgelt erst mal das Bauwerk von Position zu Position durch und gibt dann die Lasten dem Bödengutachter.
Dann rechnet der Gutachter die Fundamentplatte durch und schaut, ob es passt. 
Ich kenne das anders. Alle Nachweise, einschließlich die der Gründung, unterzeichnet der Tragwerksplaner. 

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Elastische Fundamentverdrehung 06 Dez 2023 14:24 #80513

Mich würde  zum Schluss doch noch interessieren, ob im Heft 630 (oder wo anders) explizit steht, dass man mit E_dyn rechnen darf, so dass man sich darauf berufen kann.
Vor allem auch, weil im Petersen dazu nichts steht.
 
jup, steht so darin. Nicht einmal kann, sondern eher muss.

c = 4 * E,dyn * If / Wurzel(Af)

 

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Elastische Fundamentverdrehung 06 Dez 2023 14:58 #80516

Ja klar. Der Tragwerksplaner orgelt erst mal das Bauwerk von Position zu Position durch und gibt dann die Lasten dem Bödengutachter.
Dann rechnet der Gutachter die Fundamentplatte durch und schaut, ob es passt. 
Ich kenne das anders. Alle Nachweise, einschließlich die der Gründung, unterzeichnet der Tragwerksplaner. 
 

ja, so ist es  ja auch. Die Unterschrift ist davon völlig unbenommen. Das der Gündungsgutachter allerdings Lastgrößen abfragt, kommt durchaus vor. Mitunter leitet er sich auch selbst welche her. Damit geht er in seine geotechnischen Berechnungen und die Ergebnisse sind dann Grundlage für die Nachweise der aufgehenden Bauteile. Mitunter schreibt der GGA auch rein, dass man ihm die endgütigen Gründugnslasten nochmals geben solle, damit er seine geotechnischen Berechnungen nachjustieren kann.

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