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Gleitsicherheit Gebäude Hanglage - Zuständigkeit 04 Jul 2023 12:20 #79387

Wer für was zuständig ist, kommt immer drauf an was vertraglich vereinbart ist.

Die Nachweise für das Gebäude inkl Gründung ist für mich klar beim TWP.

Geotechnische Nachweise für den Hang wie (Böschungsbruch, Gleitfuge, Baugrubensicherung und etc.)
würde ich getrennt betrachten und sollte gsondert zu angeboten bzw. beauftragen werden.

Vom bayerischen kommunalen Prüfungsverband gab es dazu mal eine Aufstellung von verschiedenen kombinationen aus Gebäuden und Verbautypen. Hier wurde in den meisten Fällen das Gebäude und der Grundbau in zwei separate TWP-Objekte aufgesplittet.
siehe Seite 120 ff.
 
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Gleitsicherheit Gebäude Hanglage - Zuständigkeit 04 Jul 2023 17:06 #79389

Hallo

vor einiger Zeit habe ich mal ein Skript zur Geotechnik begonnen.

Im Anhang das für die Frage entsprechende Kapitel.
Ist noch nicht fertig und auch noch nicht gegengelesen.
Sollte aber die Frage beantworten können.

Fazit:
Eine Geotechnische Bemessung ist kein Bestandteil eines Geotechnischen
Untersuchungsberichtes.
Muß gesondert beauftragt werden.
Anhänge:

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Letzte Änderung: von Jörg.

Gleitsicherheit Gebäude Hanglage - Zuständigkeit 05 Jul 2023 01:09 #79391

Hallo Nachtrag zu meinem vorherigen Post.

Quellennachweise:

DIN EN 1997-2, 2.1
DIN EN 1997-2, 2.1.2 (1)P
DIN EN 1997-2, 2.1.2 (2)
DIN EN 1997-2, 2.1.4 (2), (3)

DIN 4020 Zu 1.1.2 (6)
DIN 4020 Zu 1.1.2 (7)
DIN 4020 Zu 2.1.1 A (2b)
DIN 4020 Zu 2.1.2
DIN 4020 Zu 2.1.4

Und weitere

Also nochmal kurz, der Geotechnische Untersuchungsbericht (Baugrundgutachten),
stellt die notwendigen Bodenkenngrößen für die Geotechnischen Nachweise zur
Verfügung.
Die Nachweise sind dann vom Tragwerksplaner oder einem Fachplaner auszuführen.
Hat der Tragwerksplaner nicht die dafür notwendige Kenntnis, ist ein dafür geeigneter
Fachplaner zu beauftragen. (MBO, LBO)

Was mich wirklich wundert ist, warum weiß das ein Büro das "Bodengutachten" macht
nicht?
Vielleicht hat Dir Dein Chef auch die Beantwortung der Anfrage des Satikers zur Übung/
Einarbeitung in die relevanten Normen übertragen?
 

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Letzte Änderung: von Jörg.

Gleitsicherheit Gebäude Hanglage - Zuständigkeit 05 Jul 2023 05:14 #79392

Hallo,

hier noch mein Kommentar dazu...

NW Gleiten in der Fuge Unterkante Gründung liegt eindeutig beim TWP. Ich hatte aber mal ein Bauvorhaben am Hang. Der Hang war als "Rutschgebiet" ausgewiesen. Da war also der Hang immer in Bewegung. Das konnte man auch an älteren Gartenmauern u.ä. sehen. Die standen alle schräg. Hier wurde vom Bodengutachter ein "Rutschnachweis" für den Neubau geführt indem er vorgegeben hat, wie tief wir mindestens in welche Schicht einbinden müssen. Das war dann eine Schicht die nicht merh vom Rutschen betroffen war. 

Vielleicht meint der Tragwerksplaner so etwas... Das wäre für mich schlüssiger als gleiten...

V.G. Mr.Ing.

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Gleitsicherheit Gebäude Hanglage - Zuständigkeit 05 Jul 2023 06:23 #79393

Was mich wirklich wundert ist, warum weiß das ein Büro das "Bodengutachten" macht
nicht?
Vielleicht hat Dir Dein Chef auch die Beantwortung der Anfrage des Satikers zur Übung/
Einarbeitung in die relevanten Normen übertragen?
 
Weil ein Büro das "Bodengutachten" macht und keine Tragwerksplanung natürlich nicht alle Normen für die Tragweksplanung im Detail kennt. Was unsere Aufgabenfeld ist, war nicht die Frage, sondern wie das von Seiten der Tragwerksplanung geregelt ist.

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Gleitsicherheit Gebäude Hanglage - Zuständigkeit 05 Jul 2023 06:31 #79394

Hallo

vor einiger Zeit habe ich mal ein Skript zur Geotechnik begonnen.

Im Anhang das für die Frage entsprechende Kapitel.
Ist noch nicht fertig und auch noch nicht gegengelesen.
Sollte aber die Frage beantworten können.

Fazit:
Eine Geotechnische Bemessung ist kein Bestandteil eines Geotechnischen
Untersuchungsberichtes.
Muß gesondert beauftragt werden.
 
Wie eben geschrieben, ist das nicht die Frage. Der EC7 ist täglich Brot.

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