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Gleitsicherheit Gebäude Hanglage - Zuständigkeit 06 Jul 2023 23:30 #79412

@ Paul
@ Staiker99
Man lese folgende Normen:
DIN EN 1990
DIN EN 1997-1
und alle weitere gültigen Normen

Leute wo ist jetzt wirklich der Knackpunkt, warum man nicht
weiß wofür ein "Bodengutachten" erstellt wird und was die Aufgabe
eines Tragwerksplaners ist?

Ein "Bodengutachten" ist ein "Bodengutachten" und keine Tragwerksplanung!

Falls der Tragwerksplaner nicht über die erforderliche Sachkenntnis
verfügt, hat er einer Fachplaner zu beauftrage/den Planverfasser darüber
zu informieren der das dann in Auftrag gibt.

Zu meiner Zeit wurde sowas auch noch im Zuge des Studiums zum
Konstruktiven Ingenieurbauers gelehrt, ohne Vertiefung im Erd- und Tunnelbau.

Falls der Nachweis des Gleitsicherheit des Gebäudes aufgrund der Eigenlast
nicht gelingt,.gibt es folgende einfach nachweisbare Lösungen:
- eine Schleppplatte in die Erdauflast hinein,
- "Streifenfundament" in der Mitte der Bodenplatte, längs zur Erddruckbelastung.

Unbeantwortet bleibt, warum kennt man sein "scope of work" nicht?

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Letzte Änderung: von Jörg.

Gleitsicherheit Gebäude Hanglage - Zuständigkeit 07 Jul 2023 05:55 #79413

Eventuell ist es hilfreich zwischen Boden(Baugrund)gutachten und Gründungsgutachten zu differenzieren.
In einem Gründungsgutachten tauchen durchaus dezidierte Hinweise und auch Vorgaben zur Gründung auf. So wie gestern bei mir eines reinflatterte und darin Kennzahlen zur Tiefgründung enthalten sind.

(kann der Forenbetreiber den überhaus sinnvollen und weiterführenden Hinweis auf Lesung aller möglichen Norm nicht mal als Footer autoimatisch unter alle Beiträge setzen lassen? - Diese großen wichtigen Hinweise tauchen ja inzwischen eh in jedem 3. Beitrag auf)

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Letzte Änderung: von DeO.

Gleitsicherheit Gebäude Hanglage - Zuständigkeit 13 Jul 2023 12:20 #79512

@ Paul
@ Staiker99
Man lese folgende Normen:
DIN EN 1990
DIN EN 1997-1
und alle weitere gültigen Normen

Leute wo ist jetzt wirklich der Knackpunkt, warum man nicht
weiß wofür ein "Bodengutachten" erstellt wird und was die Aufgabe
eines Tragwerksplaners ist?

Ein "Bodengutachten" ist ein "Bodengutachten" und keine Tragwerksplanung!

Falls der Tragwerksplaner nicht über die erforderliche Sachkenntnis
verfügt, hat er einer Fachplaner zu beauftrage/den Planverfasser darüber
zu informieren der das dann in Auftrag gibt.

Zu meiner Zeit wurde sowas auch noch im Zuge des Studiums zum
Konstruktiven Ingenieurbauers gelehrt, ohne Vertiefung im Erd- und Tunnelbau.

Falls der Nachweis des Gleitsicherheit des Gebäudes aufgrund der Eigenlast
nicht gelingt,.gibt es folgende einfach nachweisbare Lösungen:
- eine Schleppplatte in die Erdauflast hinein,
- "Streifenfundament" in der Mitte der Bodenplatte, längs zur Erddruckbelastung.

Unbeantwortet bleibt, warum kennt man sein "scope of work" nicht?
Da Sie es leider immer noch nicht verstanden haben erneut:

Es gab und gibt keine Fragen dazu welche Vorgaben hier für den Bodengutachter gelten und welchen Zweck ein Bodengutachten zu erfüllen hat. Die von Ihnen genannten Normen und weitere sind Basics. Ich wollte wissen welche genauen Vorgaben für den TWP gelten. Die Vorgaben für den Bodengutachter waren nicht die Frage. Die kenne ich.

 

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Letzte Änderung: von Pau-l.

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