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Gleitsicherheit Gebäude Hanglage - Zuständigkeit 05 Jul 2023 06:39 #79395

Hallo,

hier noch mein Kommentar dazu...

NW Gleiten in der Fuge Unterkante Gründung liegt eindeutig beim TWP. Ich hatte aber mal ein Bauvorhaben am Hang. Der Hang war als "Rutschgebiet" ausgewiesen. Da war also der Hang immer in Bewegung. Das konnte man auch an älteren Gartenmauern u.ä. sehen. Die standen alle schräg. Hier wurde vom Bodengutachter ein "Rutschnachweis" für den Neubau geführt indem er vorgegeben hat, wie tief wir mindestens in welche Schicht einbinden müssen. Das war dann eine Schicht die nicht merh vom Rutschen betroffen war. 

Vielleicht meint der Tragwerksplaner so etwas... Das wäre für mich schlüssiger als gleiten...

V.G. Mr.Ing.
 
Er meint leider tatsächlich Gleiten. Globale Standsicherheit wäre natürlich meins, wenn die hier ein Thema wäre.

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Gleitsicherheit Gebäude Hanglage - Zuständigkeit 05 Jul 2023 07:08 #79396

Vielleicht nochmals zum Klarstellen. Mir geht es um die Frage, wo "NW Gleiten in der Fuge Unterkante Gründung liegt eindeutig beim TW" geregelt ist.

Fragen zur globalen Standsicherheit etc. liegen hier nicht vor. Wenn das ein Thema wäre, würde ich das selbst im Rahmen des geotechnischen Berichts feststellen und auf die notwendigen Bemessungen hinweisen und die gerne später selbst auf Basis eines Folgeauftrags ausführen.

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Gleitsicherheit Gebäude Hanglage - Zuständigkeit 05 Jul 2023 09:16 #79397

Vielleicht nochmals zum Klarstellen. Mir geht es um die Frage, wo "NW Gleiten in der Fuge Unterkante Gründung liegt eindeutig beim TW" geregelt ist.
 
M.W. gibt es nirgendwo ein Gesetz in dem steht:
"Nachweis der Gleitsicherheit ist vom Tragwerksplaner zu führen".

Aaaaber,

Wenn wir davon ausgehen das
der Tragwerksplaner die Standsicherheit eines Bauwerks nachzuweisen hat
und neben den Bemessungen der tragenden Bauteile des Tragwerks auch
- die Grundbruchsicherheit
- die Gleitsicherheit
- die Kippsicherheit
- die Auftriebssicherheit
- usw.

wesentliche Bestandteile des Stansicherheitsnachweises sind stellt sich die Frage nicht.

Siehe z.B. auch www.iww.de/quellenmaterial/id/75234
Hier hat u.a. der Tragwerksplaner pflichtwidrig versäumt einen Kippsicherheitsnachweis
zu führen (den Gleitsicherheitsnachweis hatte er geführt).

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Gleitsicherheit Gebäude Hanglage - Zuständigkeit 05 Jul 2023 12:31 #79398

Ich mein ehrlich - das ist ein Nachweis für den Endzustand was den Boden betrifft. Die Formel ist maximalst übersichtlich.
Der TWP kennt die H-Lasten aus Erdruck aus seiner berechnung für die Kellerwände (oder auch nicht)
Der TWP kennt die vertikalen Gesamtlasten aus seinen Nachweisen (oder auch nicht)
Der TWP kennt die verbaute Dämmung unter der Bodenplatte (oder auch nicht)
Der TWP kann die zugehörige ABZ lesen (oder auch nicht)

Das mal zu rechnen / überschlagen für den Endzustand dauert maximal 10 Minuten (Davon 9 Minuten Unterlagen zusammensuchen und 60 Sekunden 2 Berechnungen mit dem Taschenrechner)

Den spannenden Bauzustand (Dämmung / Boden) kann er sich doch vergüten lassen... oder man macht es halt mit (Hätte ja man im Angebot schon sehen können...)

Mein Gefühl sagt mir hier wurde wieder low budget angeboten und dann kommt die große Überaschung - letzens erst wieder so ne 1300€ Einfamilienhaus-"statik" gesehen... da vergehts einem.

Beste Grüße

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Gleitsicherheit Gebäude Hanglage - Zuständigkeit 06 Jul 2023 06:22 #79400

Danke für Ihre Angaben. Ich habe jetzt auch unter Berücksichtigung der hier getätigten Einschätzungen mit unseren gemeinsamen AG gesprochen und wir sind so verblieben, dass der Nachweis von Seiten des TWPs geführt werden soll (bei Bedarf mit Unterstützung meinerseits). Mir ist das so auch lieber, da ich allein aus Haftungsgründen die Vermengung der Aufgaben hier ungünstig finde.

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Gleitsicherheit Gebäude Hanglage - Zuständigkeit 06 Jul 2023 23:14 #79411

@Paul

Alle zitierte Normen sind Geotechnische Normen!
Ein Büro das "Bodengutachten" erstellt, muß die wohl intus haben.

Der Sinn und Zweck eines Bodengutachtens, sollte in einem Büro,
das "Bodengutachten" erstellt wohl bekannt sein?

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