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Gast
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Sehe ich ebenso und daher würde ich eine Umlagerungsfähigkeit unterstellen bis jemand einen genaueren/ sich zuerst einstellenden Lasteintrag verlangt. Ich denke nicht, dass mit dieser Nachweismethode jemand zu Schaden kommt. Man muss halt die Verhältnismäßigkeit zum Honorar betrachten. Man könnte da auch eine Doktorarbeit draus machen, aber das wäre nicht zielführend.
Danke, du hast mir echt weitergeholfen ql2/99 |
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Letzte Änderung: von Badoo.
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Statt Doktorarbeit oder Unterstellung von Umständen, die Du gar nicht begriffen hast, könntest Du dir auch ein Programm zulegen, das all diese Dinge berücksichtigt.
www.harzerstatik.de/index.php/programme-...r-holztraeger#system
Folgende Benutzer bedankten sich: markus
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Letzte Änderung: von Fantomas.
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Bist du immernoch so angefressen? Deine Meinung ist nicht von Interesse und nicht nützlich. Ich suche keine Software. Das ist nicht sonderlich schwer sich da beraten zu lassen. Bitte beschäftige dich nicht mit meinen Threats und versuche Menschen zu finden, die Wert auf deine Meinung legen. Dann wirst du bestimmt gelassener brudi! Nichts für ungut
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Letzte Änderung: von Badoo.
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Meine Meinung ist sehr nützlich und von großem Interesse.
Lies Dir doch wenigstens die verlinkte Programmbeschreibung durch, das dürfte Deinen Kenntnisstand maßgeblich erhöhen. |
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Ja, aber nur nach alter Norm, wenn ich es richtig sehe. Was natürlich auf das Tragprinzip selbst keinen Einfluss hat. MB S341.de ist allerdings aktuell und auch sehr gut geeignet. |
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Letzte Änderung: von DeO.
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Ist es da denn möglich den Lastangriffspunkt auf den zusammengesetzten Träger zu bestimmen ?
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Letzte Änderung: von Badoo.
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