Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:

THEMA:

Architekt in Ausführungsplanung 30 Aug 2022 12:06 #76266

  • Badoo
  • Badoos Avatar Autor
1) Die Deckenkante ist ja nicht ohne Grund von mir abweichend im Entwirf vorgeschlagen worden, sondern sie ist so erforderlich und sinnvoll.

2) ja, ich kann nachweisen, dass die Kante so ab inkl. Entwurfsphase so von mir erarbeitet wurde. Das war kein Versäumnis, da siehe 1)

3) Wenn 1 und 2 gegeben ist, warum dann Lehrgeld? Ich würde es exakt so wieder machen. Daher bin und bleib ich bei der Auffassung von Detlef. Der Architekt ist kein TWP! Also hat er die entsprechend verankerte Mitwirkungspflicht (HOAI hin oder her)...Warum dann nicht nachweisbares Versäumnis des Arch ? Ist aber auch egal, denn niemand will dem Arch was böses. Problem ist nur, wenn der Arch einem was Böses will. Da hört dann der Spaß auf, finde ich...

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Letzte Änderung: von Badoo.

Architekt in Ausführungsplanung 30 Aug 2022 19:52 #76273

Widerspruch!
Du kannst nicht auf Grund deiner überragenden Kenntnisse dem Architekten vorschreiben, wie es zu gehen hat.
Wenn der Entwurfsgedanke des Architekten es erfordert, dass die Stütze vor der Deckenkante steht, dann ist es deine Aufgabe, eine Lösung zu finden (Decke dicker, Stütze breiter, Randunter- oder -überzug, mehr Stützen....)
Und wenn es tatsächlich keine Lösung gibt, dann muss das im Entwurf geklärt werden und nicht einfach die Statik nach Gutdünken fertiggestellt werden.
Folgende Benutzer bedankten sich: mmue

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Architekt in Ausführungsplanung 30 Aug 2022 21:26 #76274

  • Badoo
  • Badoos Avatar Autor
Ja und wenn was nicht geht, dann muss im Entwurf das gemeinsam erarbeitet werden. Dazu macht der TWP seine Entwurfsstatik, die er dem Architekten samt Positionspläne schickt. Der muss dann sehen, ob das Konzept so passt und mitwirken. Ich muss tatsächlich dir widersprechen. Es kann nämlich nicht sein, dass ein Architekt davon ausgeht, dass sein Entwurf 1:1 umgesetzt wird und dann auch noch darauf besteht (wofür gibt es dann noch TWP??, dann hat er unsere Aufgabe schon übernommen)

Er muss sich die Ergebnisse der Fachplaner selbstständig ansehen. Man sollte den Architektenentwurf natürlich nicht grundlos verhunzen, aber man sollte auch auf keinen Fall den Architektenentwurf als heiligen Plan nehmen, den man in ein statikprogramm reinstecken muss. Man sollte ihn nicht einfach übernehmen ! Aber das kannst du gern anders sehen. Ich denke es ist zu dem Thema alles gesagt. Danke euch!

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Letzte Änderung: von Badoo.

Architekt in Ausführungsplanung 30 Aug 2022 21:49 #76275

Wenn man davon ausgeht, dass das volle Leistungsbild und alle Leistungsphasen der HOAI beauftragt waren, wäre das von Dir beschriebene aber doch wohl eher LPH 2 als LPH 3, worauf @markus mit seinen Beiträgen aber doch wohl hinaus wollte.

Nach meinem Verständnis der Anlage 14 der HOAI wird in LPH 3 tatsächlich der Entwurf des Architekten 1:1 umgesetzt. Allenfalls die Bauteilabmessungen sollten sich in diesem Stadium noch ändern, nicht mehr aber das statische System.

Ist aber nur mein Verständnis der Leistungsphasen der HOAI, ohne praktische Kenntnisse im Hochbau.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Letzte Änderung: von saibot2107.

Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher  | Schmerlerstraßer 36 - D-90768 Fürth
Telefon: 0171 / 935 57 50 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten