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Hallo Badoo,
mein Einwurf eben betraf die Frage, was passiert, wenn die HOAI nicht vereinbart ist und ist für deinen Fall nur bedingt anzuwenden. Tatsache ist: in deinem Fall hat jemand gepennt und jetzt passen die LP 4 von Objektplanung und Tragwerksplanung nicht zusammen. Die Ansage "der Arch, hat keine Ahnung von TWP und muss jetzt tun, was ich sage" hilft da nicht weiter. Ich würde vermuten, dass da die Gestaltung massiv betroffen wäre. Ein erfahrener Statiker hätte wahrscheinlich erkannt, was da geplant werden sollte und gemerkt, dass der Deckenrand weiter hinten sein musste, als wir uns das wünschen würden. Wobei der Fall, dass eine Stütze nur mit einer Kante am Deckenrand steht, kein unlösbaren Problem sein sollte (abhängig von der Last). Die Formulierung "exakt den Bauteilgeometrien" hilft nicht weiter. Was statisch relevant ist, muss im Entwurf abgestimmt werden. Ein Stütze darf ein paar cm rechts oder links stehen. Das ist unerheblich. Aber wenn sie nicht exakt auf der Stütze im Geschoss darunter steht, muss der Versatz auf den cm genau abgestimmt werden. Und wenn der Architekt eine 20er Wand zeichnet, kannst du nicht ohne Rücksprache auf 25 cm ändern. Und wenn die Stütze nur halb in den Deckenrand eingreift, muss das Maß im Entwurf gemeinsam definiert werden. Das kannst du nicht aus deiner Vollkommenheit als Tragwerksplaner alleine machen. |
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Hallo Diego,
Ich lese aus deinem Post heraus, dass du bestätigst, dass jemand wohl gepennt hat. Auf die Frage, ob der Architekt nicht derjenige ist, der da wohl gepennt hat, lese ich keine Antwort heraus. Es geht hier grundsätzlich nicht um die Frage, ob das jetzt technisch lösbar wird oder nicht. Es geht auch nicht um die Frage, ob man als Planerteam menschlich zusammen halten sollte. Das ist alles richtig und für mich indiskutabel. Es geht um die Frage, wer derjenige gemäß HOAI ist, der seinen Pflichten nicht nachgekommen ist. Ob das zum Ziel hat, Mehrkosten in Rechnung zu stellen, ist jetzt auch irrelevant. Darum geht es mir gar nicht ![]() |
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Letzte Änderung: von Badoo.
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Hallo Badoo,
wenn ich einen Positionsplan selbst neu erstelle (und nicht meine Positionen auf die Objektplanung drauf schreibe) und dort einzeichne, wie ich mir das vorstelle, dann weiß ich nicht, warum der Entwurfsarchitekt diese neue Zeichnung nicht anschauen sollte. Spätestens hier stellt man als Architekt fest, dass der Statiker und der Architekt für den Entwurf eine unterschiedliche Lösung planen. Wenn in dem Fall keine Rückmeldung erfolgt und keine Anpassung in den Antragsunterlagen, aber die Zeichnung extra dafür erstellt worden ist (Sprich als Comic zur Zahlenflut) weiß ich nicht warum der Tragwerksplaner jetzt noch ein Flugzeug mit Werbebotschaft losschicken soll, damit der Architekt endlich seinen Job macht. |
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Zu den Grundleistungen des Objektplaners nach HOAI gehört auch die Koordinierung der sonstigen fachlich Beteiligten und die Übernahme deren Planungsergebnisse in seine Planung.
Das hilft bei Deiner Frage aber nur bedingt weiter. Die HOAI ist Preisrecht, kein Vertragsrecht. Insofern kann Deine Frage nur beantwortet werden, wenn man sowohl Deinen Vertrag als auch den Vertrag des Architekten kennt, da es ja durchaus sein könnte, dass gewisse Leidtungen aus dessen Vertrag ausgeschlossen wurden, z. B. weil der Bauherr sie selbst erbringen wollte. Oder weil damit ein Projektsteuerer beauftragt werden sollte. |
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Hallo Badoo,
wer da gepennt hat kann ich nicht sagen, da ich weder das Detail noch die Kommunikation in der Entwurfsphase kenne. Hallo Detlef, ziemlich viele "wenn"s. Wenn der Positionsplan rechtzeitig fertig ist, hast du recht. Hallo Saibot, HOAI/Vertrag hin oder her. Ohne die Integration der Fachplanungen ist die Planungsleistung des Architekten nicht vollständig. Das müsste schon sehr deutlich in den Vertrag geschrieben werden, wenn das nicht erbracht werden soll.
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@diego, du schreibst
"ziemlich viele "wenn"s. Wenn der Positionsplan rechtzeitig fertig ist, hast du recht" wenn .. woher weisst du, dass der positionsplan fertig sein muss - oder anders: was muss vom arch./twp geleistet sein, bis mal ein positionsplan zu erstellen ist? mich stört a bisserl der begriff positionsplan: der kommt am ende lph4. ich mach den zwar auch früher, nenne ihn aber anders (und der sieht auch anders aus, als der p.plan zur genehmigungsstatik) @detlef, du schreibst "Es geht nur darum, und da stimme ich Deo vollkommen zu, ob der Architekt die Leistungen anderer ignorieren darf oder nicht .." nein, es geht um mehr (wie immer). die notwenige reihenfolge in der hochbauplanung ist, dass der architekt führt und die fachplaner folgen - auf die filigranen unterschiede fachplaner vs schall-/brand-/sonstwasgutachter gehe ich nicht ein. beispielhaft bedeutet das (ich nehme mal ein aktuelles beispiel): 1. arch. und twp "reden" 2. arch. skizziert ein detail, wie er sich das vorstellt 3. twp rechnet und skizziert 4. arch. guckt sich twp-ergüsse und die wünsche der schall-/brandschutzplanung an und integriert 5. twp bekommt die gelegenheit zum return - abgekürzt: 6. arch. geht in die nächste lph. und jetzt die preisfrage (der gewinner bekommt 2 hoibe tegernseer helles spezial - wenn ich im brauhaus bin): in welche lph. geht der architekt in meiner beschreibung und was hat der twp bisher beigesteuert? zusatzfrage (für die schweinshaxn): welche teile der unvollständig beschriebenen lph wurden von badoo mit keinem wort genannt und finden auch keinen widerhall in der argumentation "der twp hat immer recht und der arch. soll sich um alles kümmern"? jetzt bin ich aber gespannt ![]() Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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Letzte Änderung: von markus.
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