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Prüfung der Standsicherheit 26 Apr 2022 21:34 #74554

  • Badoo
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Nabend,

diese Frage geht an die Püfenden unter euch.

Folgendes Szenario:
Ihr prüft die Statik intensiv, aber stellenweise stichpunktartig. Daraufhin gebt Ihr eine Freigabe und bemerkt anhand der späteren Ausführungspläne gewisse Fehler an manchen Stellen der Statik. Was ist zu tun und wie sehr trägt man selbst die Schuld als Prüfer ? Ist man verpflichtet alles und im Detail zu prüfen ?

Zweites Szenario wäre analog von Ausführungsplänen zu Bauausführung.
Gleiche Frage, was denn passiert im Falle übersehener Fehler in bereits freigegeben Plänen.. 

Meine Vermutung ist, dass man ja die Knackpunkte und ausgereizten Stellen gewissenhaft prüft. Andere Stellen könnten zwar fehlerbehaftet sein, ließen sich mit eigenen Vergleichsrechnungen stets jedoch auch zu jedem Zeitpunkt im Nachhinein prüfen.

Was denkt ihr?

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Letzte Änderung: von Badoo.

Prüfung der Standsicherheit 27 Apr 2022 06:01 #74555

Das hängt von der Art des Fehlers ab. Es sollte natürlich nicht passieren, daß man Fehler übersieht, die die Standsicherheit gefährden. Aber in dem Fall: Asche aufs Haupt, miteinander reden, keine falsche Scham, Sicherheit geht vor. Der Ersteller hat ja genau so einen Fehler gemacht und da steht man dann auf Augenhöhe.
Übersehene Fehler in den Plänen sind doppelt blöd. Nichts ist unbeliebter, als ein Prüfer, der zur Bewehrungsabnahme noch Angsteisen wünscht! Aber falls wie erstens - das wird dann peinlich und kann durchaus in Forderungen nach Schadensersatz ausgehen.

 

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Prüfung der Standsicherheit 27 Apr 2022 06:20 #74556

  • Badoo
  • Badoos Avatar Autor
Macht Sinn! Also ich denke auch, dass es von der Art des Fehlers abhängt. Allerdings kenne ich keine Prüfer, die jedes Bauteil erneut vergleichsrechnen geschweigedenn sämtliche Bauteilbemessungen ansehen.

Ist es nicht praxisüblich, dass solche "kleineren Überraschungen" später auffallen? Ich habe derzeit so ein Beispiel:

Eine kleine Stahlhalle mit Giebelwänden, welche laut Statik mit ungestoßenem Riegel beidseitig bis zum First laufen. Die Ausführung hat da natürlich Stöße über den Pendelstützen (eher gelenkig). Da die Auslastung der Riegel grundsätzlich unter 50% ist, mach ich mir hier aber keine Sorgen. Bzw. habe ich mir den Punkt auch wegen der geringen Auslastung nicht genau in der vorherigen Planprüfung angesehen.

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Letzte Änderung: von Badoo.

Prüfung der Standsicherheit 27 Apr 2022 07:01 #74558

Nun, ich prüfe nicht selbst, aber eine Meinung dazu habe ich auch.
Das 'Bauen' ist eine Geschichte, die von mehreren verantwortlich umgesetzt werden muss. Da kann sich nicht einer auf den anderen verlassen.

Im konreten Fall einer Werkstattzeichnung(?) für eine Stahlhalle hat schon der Konstrukteur 'geschlafen', danach noch der Prüfer. Bereits der Konstrukteuer muss die Vorgaben der Statik umsetzen oder muss mit entsprechenden Nachweisen, seine Änderungen rechnerisch begründen können.

Die Auswirkungen auf die Konstruktuion, wie sie jetzt dasteht(?), sind jetzt zu bewerten - welche Auswirkungen hat die derzeitige Konstruktion auf die Standsicherheit, wie muss ggfs. ertüchtigt werden oder ist sie sogar standsicher. Das sollte der Prüfer, dem es jetzt (spät) aufgefallen ist, zusammen mit dem Konstrukteut besprechen und eine gemeinsame Lösung finden.

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Prüfung der Standsicherheit 27 Apr 2022 14:30 #74570

  • Badoo
  • Badoos Avatar Autor
Die Meinung teile ich nicht. Ich brauche 5 min , um zu zeigen, dass es auch so wie nun ausgeführt, funktioniert. Und wofür gibt es den Stempel " durch Vergleichsrechnung geprüft"? 

Wenn Sie einigermaßen viel prüfen, werden Sie merken, dass zwischen Planung , Konstruktion und spätestens zur Ausführung gewaltige Unterschiede entstehen. Die Baustelle freut sich gern über einen ingenieurmäßigen Prüfer ähnlich wie es auch die Statiker tun, wenn Sie keinen Buchhalter-Prüfer haben.

Ich denke, dass die Flexibilität hier wichtig ist und nicht zu viel Fokus auf unwichtige Dinge (Erfahrung sei vorausgesetzt).

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Letzte Änderung: von Badoo.

Prüfung der Standsicherheit 28 Apr 2022 05:55 #74574

Durch Vergleichsrechnung geprüft heißt aber nicht, fehlende Nachweise selbst nachgerechnet ;)
Wenn solche Situationen entstehen, daß am Ende anders gebaut als gerechnet wurde und z.B. Verbindungen gemacht wurden, wo keine nachgewiesen sind, kann der Prüfer die Nachweise nachfordern. In dem Fall reden wir aber nicht über einen übersehenen Fehler (falsch gerechnet), sondern über fehlende Nachweise. Das ist der Unterschied.
Ein anderer Fall. Es ist irgendwo ein HEA 160 geplant, Auslastung 20%. Eingebaut wird ein HEA 140. Was machen Sie da?

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