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Prüfung der Standsicherheit 28 Apr 2022 07:10 #74575

  • Badoo
  • Badoos Avatar Autor
Na da würde ich es ähnlich halten. Entweder ich rechne gegen und sehe, dass der HEA 140 geht und dann schreib ich das in die Statik. Oder ich ruf den Statiker an. Letzteres würde ich aber dann erst tun, wenn ich diesen Nachweis für wichtig erachte. Wäre das so nicht möglich, so dürfte ich in der Prüfung ja auch nie ein "o.w.NW." akzeptieren.

Und die andere Sache..
Warum sollte ein "durch Vergleichsrechnung geprüft" nicht zu einem nachträglichen Zeitpunkt gehen ? Und warum sollte das keine Falschberechnung oder aber auch fehlende Berechnung des Statikers aushebeln ? Das tut es andauernd in meinen Augen. Wenn ich sämtliche Fehler beim Statiker ankreiden würde, die mir auffallen, dann kriege ich so gut wie nie eine Statik durch. Und da rede ich nicht von Zahlen nach dem Komma. Analog verhält es sich mit fehlenden Nachweisen.

Und wenn ich jetzt mit Aufstellern rede, so würde sich doch jeder einen Prüfer wünschen, der ingenieurmäßig mitdenkt anstatt Erbsen zu zählen.

Ich sehe Prüfer, die monatelang das prüfen was auf dem Tisch liegt, aber das wesentliche Tragsystem haben weder sie noch der Aufsteller verstanden. Und da kann viel mehr Unheil passieren als bei den Erbsen, die da ausdiskutiert werden. Sie verstehen, worauf ich hinaus möchte.

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Letzte Änderung: von Badoo.

Prüfung der Standsicherheit 28 Apr 2022 08:58 #74582

Na da würde ich es ähnlich halten. Entweder ich rechne gegen und sehe, dass der HEA 140 geht und dann schreib ich das in die Statik. Oder ich ruf den Statiker an. Letzteres würde ich aber dann erst tun, wenn ich diesen Nachweis für wichtig erachte. Wäre das so nicht möglich, so dürfte ich in der Prüfung ja auch nie ein "o.w.NW." akzeptieren.

Und die andere Sache..
Warum sollte ein "durch Vergleichsrechnung geprüft" nicht zu einem nachträglichen Zeitpunkt gehen ? Und warum sollte das keine Falschberechnung oder aber auch fehlende Berechnung des Statikers aushebeln ? Das tut es andauernd in meinen Augen. Wenn ich sämtliche Fehler beim Statiker ankreiden würde, die mir auffallen, dann kriege ich so gut wie nie eine Statik durch. Und da rede ich nicht von Zahlen nach dem Komma. Analog verhält es sich mit fehlenden Nachweisen.
 
Beide Punkte lassen sich mit einem Stichwort beantworten: Haftung!

Wenn auf der Baustelle ein Anschluss ausgeführt wird, der in der Statik nicht vorgesehen war und der Prüfer diesen durch eine "Vergleichsrechnung" freigibt, übernimmt der Prüfer die Haftung vollständig, wenn er sich in seiner "Vergleichsrechnung" vertan hätte.
Genauso, wenn ein anderes (kleineres) Profil verbaut wird. Wenn der Prüfer dieses freigibt, übernimmt er die Haftung.

Der Prüfer ist dann rauf. Er kann sich in beiden Fällen darauf berufen, dass nicht das umgesetzt wurde, was er gerechnet hat. Also kann er auch keine Haftung übernehmen.

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Prüfung der Standsicherheit 28 Apr 2022 09:33 #74586

  • Badoo
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Das stimmt .. haftung mag ein Punkt sein. Aber je mehr ich mich dieser entziehe, desto mehr stresse ich womöglich meinen Statiker. Ich denke, dass man auch bereit sein muss zu wissen was man da freigibt und nicht immer nur mit der Keule rumlaufen. Das passiert die ganze Zeit aufm bau und das nervt nur...

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Letzte Änderung: von Badoo.

Prüfung der Standsicherheit 28 Apr 2022 09:41 #74587

Das stimmt .. haftung mag ein Punkt sein. Aber je mehr ich mich dieser entziehe, desto mehr stresse ich womöglich meinen Statiker. Ich denke, dass man auch bereit sein muss zu wissen was man da freigibt und nicht immer nur mit der Keule rumlaufen. Das passiert die ganze Zeit aufm bau und das nervt nur...
Das hat nichts damit zu tun, dass Du den Statiker "stresst". Das ist die Aufgabe des Aufstellers der statischen Berechnung. Der bekommt dafür sein Geld. Der Prüfer im Zweifels fall nicht; der bekommt sein Geld für's Prüfen, nicht für's Aufstellen.
Bei so einer nachträglichen Änderung dürfte der Aufsteller sogar nochmal neues Honorar verlangen. Die Änderung war ja nicht auf seinen Mist gewachsen. Im Zweifelsfall macht die Baufirma das dann einmal und nicht wieder, weil es ihr zu teuer ist, oder sie liefert zukünftig die Statik für Änderungen gleich mit...
Ansonsten ist hier wohl auch mal für den "Prüfer" der Lieblingsspruch eines ehemaligen Arbeitskollegen angebracht: "Das musst Du nicht mir erklären, sondern Deinem Haftrichter". Derjenige, der die Änderung freigibt, haftet dafür. Wenn Du (bzw. Dein Chef) damit leben kann, dann könnt ihr das so, wie von die beschrieben, handhaben. Mein Chef würde das so nicht handhaben. Da müsste der Aufsteller (oder die Baufirma) entsprechende Nachweise nachliefern, da mein Chef prüft und nicht aufstellt.

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Prüfung der Standsicherheit 28 Apr 2022 09:47 #74588

  • Badoo
  • Badoos Avatar Autor
Alles richtig und nachvollziehbar. Aber ich wette, dass ich auch in eurem Büro zig schwerwiegende Fehler in bereits geprüften Statiken fände. Steht letztlich trotzdem alles und zum Haftrichter seid ihr auch nie gegangen. Mit Sicherheit sind wir alle arbeitslos, wenn wir gänzlicj die Norm einhalten wollten und nie abschätzen würden... 
das tun sie alle.. wenn auch unbewusst! :)

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Letzte Änderung: von Badoo.

Prüfung der Standsicherheit 28 Apr 2022 10:11 #74589

Alles richtig und nachvollziehbar. Aber ich wette, dass ich auch in eurem Büro zig schwerwiegende Fehler in bereits geprüften Statiken fände. 

 
Bei allem Respekt, aber das wage ich zu bezweifeln. Wenn dem tatsächlich so wäre, wäre das gesamte Prüfwesen obsolet. Es gibt höchstwahrscheinlich Punkte, an denen Du einen Norm anders auslegen würdest als wir, das sind dann aber noch keine "schwerwiegende" Fehler.

Mit Sicherheit sind wir alle arbeitslos, wenn wir gänzlicj die Norm einhalten wollten und nie abschätzen würden... 

 
Ich weiß ja nicht, wie Du Statiken aufstellst, aber meine Statiken bewegen sich immer im Rahmen der Norm. Manchmal treffe ich ingenieurmäßige Annahmen, die eine bestimmte Stelle der Norm bis zum maximal möglichen auslegen, sich aber immer noch in der Norm bewegen. Oder es werden Nachweisformate angewandt, die in der Norm eigentlich für andere Situationen gedacht waren,  nach meiner ingenieurmäßigen Einschätzung auf die angewandte Situation aber trotzdem zutreffen. Das wird in der Statik dann aber ausführlich begründet und im besten Fall mit Fachliteratur unterlegt, z. B. wie ein öffnendes Moment einer Rahmenecke zu bewehren ist. Alles bewegt sich aber im Rahmen der anerkannten Regeln der Technik, ich habe nämlich keine Lust, dass meine Kinder vor dem Fenster singen müssen.
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Letzte Änderung: von saibot2107.

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