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Ich würde keine einlegen. Was soll denn passieren - "einstürzen" kann nichts. Die Die Last wird sich geringfügig über die Bodenpressung schon umlagern. Geschweige dessen wird es wahrscheinlich noch nicht mal zu nem Schubriss kommen.. wie stark müsste sich denn das Fundament durchbiegen, damit es zum Querkraftversagen kommt ..?
Allerdings spricht die Norm tatsächlich nur von der Längsbewehrung. :-D |
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Hier kam der Hinweis, dass lt. Erdbebennorm eine Zugbewehrung oben und unten erforderlich ist. Ich frage mich, wie will man die Eisen zum Halten bringen und überhaupt solche Einwürfe, ich sehe das gar nicht ein, was da geschrieben ist. Das kann man als Bauherr schreiben, aber für einen Statiker ist das nicht würdig.
Was man nicht einsieht, muss man begründen. Ansonsten baut man so, wie es geschrieben steht. Ich kenne den Momentenverlauf nicht, aber er wird ja nicht konstant sein, und demzufolge resultieren daraus Querkräfte. Wer ist denn hier in der Lage, eine Umlagerung zu beweisen. Also ich kann es nicht und verlasse mich auf den Bodengutachter, der aufgrund seiner Erfahrung mir sagt, das kannst du so machen. Im Übrigen, sind wir schon wieder soweit, dass wir glauben, auf paar Kilo Stahl verzichten zu müssen. |
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Warum der Nachweis als elastisch gebetterter Balken und nicht als klassisches Streifenfundament (bewehrt / unbewehrt)?
Bei ausmittiger Belastung ggf. mit Zentrierung über die Sohle. |
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@ Megapond
Keine Ahnung an wen deine "Statiker unwürdige Äußerungen" gerichtet sind, aber ich gehe mal darauf ein, da diese teilweise ziemlich frech sind. Von allen Beteiligten sind es absolut Statiker würdige Äußerungen. Denn man versucht nicht alles blind nach Norm zu bauen, sondern überlegt, ob etwas sinnvoll ist. Dass zum Halten der Längsbewehrung Bügel erforderlich sind, ist klar. Aber man kann Sie konstruktiv im großen Abstand einbauen und kann dadurch einiges an Arbeitsaufwand und Stahl sparen. "und überhaupt solche Einwürfe, ich sehe das gar nicht ein, was da geschrieben ist" -> Ich vermute das bezieht sich auf meine Aussage, dass der nach EC8 geforderte Mindestlängsbewehrungsgrad von 0,4 % in meinen Augen absurd hoch ist. Die DIN 4149 hat noch 4Ø12 im gesamten Querschnitt gefordert, während ich nach EC8 bei einem Fundament 50/60 eine Bewehrung von 4Ø20 einlegen müsste. Diese Forderung stammt aus dem Original-EC8, im NA wurde dieser einfach so übernommen. Die Regeln nach EC8 wurden für die gesamte europäische Erdbebenzone erstellt, also auch für die starken Erdbebengebiete wie z.B. in Italien und Griechenland. In Deutschland handelt es sich um Schwachbebenzonen, womit per se deutlich geringere Anforderungen an die Konstruktion bestehen als in Griechenland. Im Original EC8 wird z.B. auch empfohlen grundsätzlich auf Mauerwerksbauten zu verzichten, wobei im NA diese Empfehlung außer Kraft gesetzt wurde, eben mit der Begründung, dass es sich in Deutschland um Schwachbebengebiete handelt. Warum im deutschen NA die Regel mit der Mindestlängsbewehrung ohne Anpassung übernommen wurde, kann ich mir einfach nicht erklären. 4Ø12 halte ich für ausreichend, sofern statisch nicht mehr erforderlich ist. "Ansonsten baut man so, wie es geschrieben steht" -> kann man so machen, nur steht bezüglich Querkraftbewehrung nichts konkretes geschrieben. "Ich kenne den Momentenverlauf nicht, aber er wird ja nicht konstant sein, und demzufolge resultieren daraus Querkräfte. Wer ist denn hier in der Lage, eine Umlagerung zu beweisen." -> Wenn du das fragst, dann stellst du den Abs. 9.2.1.1 generell in Frage. Ja es gibt Querkräfte. Fakt ist bei Gründungsbauteilen darf man auf Mindestbewehrung verzichten, da das duktile Bauteilverhaltung durch Umlagerung des Sohl- bzw. Erddrucks sichergestellt werden kann. Wie necke bereits schrieb, würde bei einem plötzlichen Bruch (ob Schub- oder Biegebruch ist egal) eines Streifenfundaments kein Bauteil plötzlich einstürzen, da sich das Streifenfundament gegen das Erdreich zunehmend eindrückt und sich das gesamte Tragwerk verformt. Es ist ja nicht wie bei einem Balken, der herunterfallen würde. Dass der Bodengutachter dir sagen kann, ob man bei einem Stahlbetonbauteil auf Bewehrung verzichten kann, wage ich zu bezweifeln. Eine Lastumlagerung würde auch keiner rechnen, denn hier gehts nur darum im Versagensfall ein duktiles Bauteilverhalten sicherzustellen, damit sich Menschen rechtzeitig in Sicherheit begeben können. Und das kann, das wird dir auch die Fachliteratur bestätigen, auch durch eine Sohldruckumlagerung funktionieren. Nicht umsonst wurde das auch so in der Norm erfasst. "Im Übrigen, sind wir schon wieder soweit, dass wir glauben, auf paar Kilo Stahl verzichten zu müssen." -> Wie eingangs erwähnt geht es nicht darum etwas Stahl zu sparen, sondern darum, ob etwas korrekt ist und Sinn macht. Denn selbst die Norm darf und sollte man hinterfragen. Im übrigen habe ich mich vorgestern dazu entschieden in alle Streifenfundamenten Bügel Ø8/30 einzubauen. Aber nur weil es sich um eine Erdbebenzone handelt. Denn wenn die Normen eine Mindestlängsbewehrung fordern, dann sollte konsequenterweise auch eine zumindest konstruktive Querkraftbewehrung vorhanden sein. In einer erdbebenfreien Zone hätte ich aber wahrscheinlich darauf verzichtet (so ein Kraftverlauf kann auch durchaus infolge Wind entstehen bei statisch sehr ungünstiger Konstruktion). |
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@30Daniel04 Weil entlang des gesamten Streifenfundaments mehrere dreieckslasten vorhanden sind mit entsprechendem Momentenverlauf aus Feld- und Stützmoment. Ein klassischer Nachweis des Streifenfundaments setzt eine annähernd konstante Linienbelastung voraus.
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Die Antworten auf Auslegungsfragen zur DIN 1045-1 beantworten die Fragen nach einer Mindestquerkraftbewehrung bei Fundamentbalken, die als elastisch gebettete Balken bemessen wurden mit "ja".
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