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Danke, habe es jetzt auch gefunden ......
Also korrigiere ich meine Antwort: Ja, bei elastisch gebetteten Fundamentbalken ist eine Mindestquerkraftbewehrung erforderlich. Daraus folgt: ich rechne keinen elastisch gebetteten Balken .... Ansonsten, wenn ich Längsbewehrung einlege gehören auch ein paar Bügel dazu. Eine Mindestquerkraftbewehrung weise ich im Regelfall nicht nach. Wenn einer das fordert reduziere ich die Betongüte auf das statisch notwendige. ___________________________________________________ @saibot Bei klassischen Balken Mindestquerkraftbewehrung ja, bei Pfahlkopfbalken z.B. nicht (obwohl der auch Balken heißt). |
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ibb.co/N6gN4mX
Ich habe mal den Verlauf der Auflagerkräfte an der UK-Wände hochgeladen. Hier MUSS man meiner Meinung nach einen elastisch gebetteten Balken rechnen. Aus dieser Beanspruchung resultieren Feld- und Stützmomente und dementsprechend auch Querkräfte. Ein klassisches Streifenfundament, den man "meterweise" betrachtet, liegt hier nicht vor. |
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"Hier MUSS man meiner Meinung nach einen elastisch gebetteten Balken rechnen. "
na ja, bei den Lasten ist das fast egal was man rechnet. legt man keine Bewehrung rein und betoniert das Fundament durch gibt es halt irgendwo einen Riß. betoniert man 4 Streifenfundamente und läßt die 40 cm überstehen dürfte die Bodenpressung bei ca. 200 KN/m² liegen rechnet man ein durchgehendes Streifenfundament oder 4 einzelne Streifenfundamente nach dem Steifezifferverfahren kommt wieder was anderes raus. Von daher gesehen muß man nicht elastisch gebettet rechnen.
Folgende Benutzer bedankten sich: diego
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Da die Erdbebennormen eine Längsbewehrung fordern, muss diese auch durchgehend über die gesamte Länge angeordnet werden. Mehrere einzelne Fundamente nur unter den Wänden sind auch reine Theorie, denn auch die Bodenplatte will frostsicher aufliegen. Wenn dann müsste man das Fundament durchgehend machen und durch Sollrissfugen trennen. Praktikabel ist das nicht und meiner Meinung nach auch nicht wirklich der Erdbebennorm entsprechend.
Und eigentlich würde dieses Vorgehen genau dem entsprechen, was vorher lang und breit diskutiert wurde. Wenn im durchgehenden Fundament ein Bruch stattfindet, dann würde eben eine Sohldruckumlagerung stattfinden (als ob es dort gar kein Fundament sei). Das System würde nicht plötzlich versagen, duktiles Bauteilverhalten sichergestellt. |
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Off-Topic: Selbstverständlich! Als Bauherr und als nachhaltig denkender Mensch würde ich erwarten, dass nur der Stahl eingebaut wird, der dort auch einen Sinn hat. |
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@alegich
bitte nicht alles miteinander vermischen. - zur Frostfreiheit braucht es nicht unbedingt ein Randfundament, wurde hier schon oft genug diskutiert - ja, die Auslegungen zur DIN 1045-1 fordert bei elastisch gebetteten Fundamentbalken eine Mindestquerkraftbewehrung (ob in diesem Fall sinnvoll oder nicht) - und ja, man kann das Streifenfundament auch händisch rechnen mit einzelnen Abschnitte (siehe Hinweis DeO) - und ja, wenn ich Längsbewehrung im Fundament benötige (z.B. wg. Erdbeben) lege ich auch Bügel ein, führe aber keinen Nachweis der Mindestbewehrung - Ihr Beharren auf dem Nachweis mit elastischer Bettung liefert weder "genauere" Ergebnisse noch gibt es das Verformungsverhalten vernünftig wieder - zum Schluß, es ist ein popeliges Außenwandfundament mit ca. 80kN/m i.M. Ich würde so etwas nie vertieft nachweisen, die paar 12 er Eisen für Erdbeben rein, konstruktive Verbügelung und fertig.
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