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Naja, toll … eine weitere Broschüre. Auch die verwendet haufenweise die üblichen Schlagworte, Hinweise, Skizzen und Tabellen. Zwar ausführlicher als manch andere, nur eben was der Tragwerksplaner nachweisen soll, wo die einzuhaltenden Grenzwerte sind und so weiter, habe ich beim Durchblättern nicht sehen können. Diese Hinweise fehlen in allen Richtlinien, Merkblätter zu Richtlinien und Vortragsskripten.
Ich denke aber mal, dass genau das die Fragen sind um die es hier im Forum immer wieder geht. Diese Fragen könnten m.E. durchaus unabhängig vom Planungsstand dargelegt werden und gezeigt werden, aus welchen Absätzen sie sich ergeben. Ich wüsste nicht was dagegenspräche. Ja und dann gibt es auf der Seite 194 eine Tabelle in der gem. WU-Rili die Außenwände in Elementbauweise mindestens 27cm dick sein sollen. Meine Rili (2017) sagt in Tabelle 1 etwas von 24cm. Die Zahl 27cm kommt darin nicht vor. BTW, hatte ich gerade in der Mail: deu.sika.com/de/veranstaltungen/bauwerks...ung-ausfuehrung.html
Folgende Benutzer bedankten sich: statiker99
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Letzte Änderung: von DeO.
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@DeO,
"....nur eben was der Tragwerksplaner nachweisen soll, wo die einzuhaltenden Grenzwerte sind und so weiter, habe ich beim Durchblättern nicht sehen können." ja, so ähnlich sehe ich das auch. Stand Heute würde ich im Zweifelsfall einen "fachkundigen Planer " mit ins Boot nehmen, sei es bei WU oder Beschichtungssystemen. Den (fachkundigen Planer) sollte man aber frühzeitig (Vorentwurf) dazu holen. Die von Ihnen zitierten 27 cm bei Hohlwänden steht so nicht in der Richtlinie, ergibt sich aber aus dem Größtkorn von 16 mm. Der Fragesteller braucht ja eigentlich keine WU-Konstruktion, das von mir verlinkte "Prospekt" ist mal ein bißchen Lesestoff für den "WU-Laien". Jetzt soll er nur noch an dem von Ihnen verlinkten Onlineseminar teilnehmen und anschließend hier berichten. Dann ist er der "fachkundige Planer". |
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nur führt das m.E. zu den ewig wiederkehrenden Fragen. Es ist nicht einmal halbwegs eindeutig zu erlesen, was statisch nachzuweisen ist. Das ist aber naturgemäß das was den Tragwerksplaner interessiert und interessieren sollte. Daher gehen die ganzen Hinweise an den Fragesteller an dessen Fragestellung vorbei. Ja, kann man wollen. Ob man damit durchkommt ist eine andere Sache. Aber auch dessen Anwesenheit klärt obige Frage nicht. Welche Nachweise hat der Tragwerksplaner zu führen? Auf diese Frage wird an keiner Stelle eingegangen. In keinen Richtlinien, keinen Merkblättern, keinen Vortragsskripten, keinen Broschüren und auch hier im Forum nicht. Es wird nicht mal ansatzweise versucht, gar nicht nichts, Nulldurchgang. Man könnte fast meinen, der Statiker wird bei der Thematik gar nicht gebraucht.
Wenn diese "fachkundigen Planer" sich aus oben genannter Literatur heraus aufgeschlaut haben sollten, kann das so dolle mit denen nicht sein. Wenn man nämlich mal die ganzen Wiederholungen und die verbale Luft aus den Darlegungen rauslässt, bleibt im Grunde an harten Aussagen nicht so viel über. Hat schon was esoterisches, diese WU-Thematik |
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"Wenn diese "fachkundigen Planer" sich aus oben genannter Literatur heraus aufgeschlaut haben sollten,
kann das so dolle mit denen nicht sein. " eher läuft das nicht so, diese Unternehmen wie z.B. Quinting haben Erfahrung in diesen Bereichen und sind von dem was sie tun überzeugt, beteiligen sich an der Planung + Betonrezeptur + Bauüberwachung und gehen zum Schluß auch noch in die Haftung. . Das sind Bereiche die wir als Tragwerkplaner so nicht abdecken, die Zeiten mit Rißbreitennachweis + Text WU - Beton sind lange vorbei. Wenn du einfach nach Rechenvorschriften suchst wirst du nix finden, desshalb hat das aber nichts mit Esoterik zu tun.
Folgende Benutzer bedankten sich: markus
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ach so ist das gemeint. Ja, kenne ich. Hier war es die Fa. Paust. Dann ist man aber schon firmengebunden und die Firmen treten erst wirklich nach der Vergabe in Erscheinung. Zwar werden sie gerne vorher mit eingebunden, von wegen Fuß in der Tür haben, aber unabhängig ist man mit der Planung nicht mehr. Es stellt sich auch die Frage, ob die von sich aus rissbegrenzende Bewehrung ausrechnen. Naja, irgendwie schon. Der Tragwerksplaner soll in die Planung mit eingebunden werden (sh. Zuständigkeitstabelle in RiLi, aber was er konkret tun soll bleibt im Nebel stecken. Sehr unterhaltsam die Zeilen 11 und 17 in der Tabelle. Genau da wo es interessant wird, was darunter zu verstehen ist, hört es auf. "Planung von Rissverfüllungen". Ich wüsste nicht was ein Statiker da planen / nachweisen sollte. "Betondruckfestigkeitsklasse" ... na, hinsichtlich der Standsicherheit vermutlich nicht so das Thema. Aber ist das wirklich von Bauwerk zu Bauwerk so unterschiedlich, dass die jeweiligen objektbezogenen Planungen zu echten Unterschieden kommen würden? |
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Letzte Änderung: von DeO.
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