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WU-Konzept 10 Mai 2021 08:45 #71167

Ich möchte hierzu nur kurz Stellung beziehen, da wir das Thema schon mehrfach besprochen haben und man daraus eine ganze Seminarreihe machen könnte.

Ganz zu Beginn: Der Objektplaner ist für die Abdichtung zuständig. Er schuldet dem Bauherrn ein dichtes Gebäude. Daher muss er die Vorgaben machen und der Statiker übernimmt dann seinen Part indem er die Bauteile entsprechend auslegt. Das ist nicht damit getan, dass der Objektplaner sagt "wir machen ne weiße Wanne".

Dann gilt zuerst einmal die DIN.
Hier verweise ich gerne auf dieses Bild:
 

Hier wird ersichtlich, dass für "unten" die DIN 18535 und für "oberhalb" also die Befahrbarkeit die DIN 18532 zuständig sind.
Wenn man kein drückendes oder aufstauendes Sickerwasser hat, dann bleibt es für die Beanspruchung von außen bei der DIN 18535. Die WU-Richtlinie gilt dann nicht. Wird auch schwierig, denn für viele der Annahmen (Selbstheilung, etc.) fehlt einfach der hydrostatische Druck.

Für den Oberflächenschutz gilt dann die DIN 18532.
Natürlich wird das im DBV Merkblatt Parkhäuser und Tiefgaragen sehr gut behandelt und mit Heft 42 auch noch ergänzt.

Es gibt aber immer auch Verweise auf noch weitere Richtlinien und Merkblätter
Heft 555
DBV Merkblatt Hcohwertige Nutzung von Untergeschossen
DAFStb Richtlinie "Schutz und Instandssetzung von Betonbauteilen"
usw.

Nicht umsonst gibt es für dieses Thema die Forderung, dass sich damit Leute auseinandersetzen sollen "die ein über das übliche Maß an Fachwissen besitzen", was uns zu den WU-Planern führt (hat nicht zwangsweise gleich was mit WU-Richtlinie zu tun).

Grundsätzlich wichtig ist bei der Konstruktion, dass du wirklich das Wasser von außerhalb ausschießen kannst.
Wundert mich fast, dass sich der BGG darauf eingelassen hat.
Die Wahl des Beschichtungssystems ist dahingehend wichtig. Wenn du doch einen Feuchtetransport durch die Bodenplatte hast (und sei' es nur Diffussion) dann kann es bei der falschen Beschichtung (nicht dampfdiffussionsoffen) zu Blasenbildungen unter der Schutzschicht kommen und diese aufreißen.
Dazu kommen dann noch die ganzen Berücksichtigungen für Temperaturschwankungen (voller, späterer Zwang) aufgrund der notwendigen Querbelüftung, usw.

Das ist alles nicht ganz trivial und sicherlich nicht mit einem Vordruck abgehandelt, den man mal kurz abschreibt und anpasst.
WU-Konzepte die uns vorliegen umfassen locker um die 30 Seiten.

Gruß
 
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WU-Konzept 10 Mai 2021 09:31 #71169

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Weis jemand wie man so ein WU-Konzept mal in Hände bekommen könnte oder ein Vorlage, damit man Sie wie so etwas auszusehen hat?
Ist das irgendwo beschrieben in einer Norm?

Und das gleiche für ein Abdichtungskonzept, gibt es da eine Vorlage?
Oder eine Norm die erklärt wie so etwas auszusehen hat?

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WU-Konzept 10 Mai 2021 09:38 #71170

Das würde mich auch mal interessieren. Insbesondere wenn es um eine TG unter einem übersichtlichem MFWH oder gar EFH geht.
So mit Obejektplaner = "normaler" Architekt.

Wie isses eigentlich, wenn der Baugrundgutachter "zeitweise aufstauendes Wasser ist nicht auszuschließen" bescheinigt.
Habe gerade den Fall. Auf der einen Seite Souterrainwohnungen, also GOK = KG.Sohle, auf der anderen Seite Anschüttung bis Kellerdecke.
Mir ist rein geo-hydrostatisch nicht so ganz klar, wie ich mir das vorstellen soll...

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WU-Konzept 10 Mai 2021 09:44 #71171

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Hallo DEO, hatte ich auch so einen Fall, habe dann den Bodengutachter angerufen, und er hat mir dann schriftlich gegeben, Bemessungswasserstand ist GOK Talseite! Er hatte nur reingeschrieben Bemessungswasserstand GOK. Aber GOK war auf der Bergseite 6 Meter Höher als auf der Talseite.

Vielleicht mal den Bondengutachter anrufen und nachfragen, wo soll den der Bemessungswaserstand sein?

Jetzt habe ich eine Frage, muss der Bodengutachter den Bemessungswasserstand angeben? 
Sehr oft erlebe ich bei bindigen Boden, Bemessungswasserstand ist GOK angegeben wird, obwohl das Grundwasser sehr weit unten liegt und das Bauwerk bei einer Anhöhe ist.

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Letzte Änderung: von IB Herzogenaurach.

WU-Konzept 10 Mai 2021 10:08 #71172

Vielleicht mal den Bondengutachter anrufen und nachfragen, wo soll den der Bemessungswaserstand sein?

Das hat er mit angegeben. Ich wollte eher darauf hinaus, dass man es ganz schnell mit drückendem Wasser zu tun bekommen kann, auch wenn aus der Vernunft heraus keines da sein kann. Hat wohl mit der Neuauflage der Abdichtungsnorm zu tun.

Interessant ist ja auch, dass man hor. Wasserdruck auf der Wand hat. Lastfall "Wassersack", wie auch immer der anzusetzen sein mag.
Wer würde schon MW-Kellerwände mit Wasserdruck belasten... als scheiden MW-Wände damit einfach so aus. "zeitweise aufstauendes Wasser ist möglich ... Ende mit MW-Wand. Dabei ging es doch nur um die Abdichtung.

Jetzt habe ich eine Frage, muss der Bodengutachter den Bemessungswasserstand angeben?

Ja, machen sie ja eigentlich auch. Eventuell nicht immer eindeutig als solcher beschrieben, aber um das Wasser kümmern sie sich schon.
Unsere hier lassen sich auch über die mögliche Betonaggessivität aus und sagen was zur Wasserhaltung.

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WU-Konzept 10 Mai 2021 10:59 #71173

Zitat Kollege ZAG:

"Nicht umsonst gibt es für dieses Thema die Forderung, dass sich damit Leute auseinandersetzen sollen "die ein über das übliche Maß an Fachwissen besitzen", was uns zu den WU-Planern führt (hat nicht zwangsweise gleich was mit WU-Richtlinie zu tun)."

Kollege Herzogenaurach,
Sie sollten dieser Empfehlung folgen.

Ihre Aufgabe wäre es mangels eigener Qualifikation des den Objektplaner bzw. Bauherrn auf die Notwendigkeit von
Sonderfachleuten hinzuweisen, betrifft z.B. (falls erforderlich) die Themen WU, Dauerhaftigkeit, Wartungsplan .....

Zum Thema "aufstauendes Sickerwasser" bzw. Bemessungswasserstand , ja, da muß der Gutachter sich frühzeitig äußern.
Im Einzelfall muß das Thema gemeinsam geklärt werden, das hatten wir hier aber auch schon.







 
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