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na ja, bei Dächern mit Schwarzabdichtung ist XC3 anzunehmen
![]() Grundsätzlich gehe ich da von einer rechnerischen Rißbreite von 0,3 mm aus. Den Plattenstoß sehe ich ohne Bewehrung vor, das ist dann meine Sollrißstelle. Das funktioniert im Regelfall auch bei langen Aussteifungswänden da auch über die Sollrißstelle Schubkräfte übertragen werden können. Funktioniert also auch bei Aussteifungswänden, kommt halt auch ein bißchen auf die Lasten an. Mir ist eine Wand lieber die planmäßig alle 5 m gezielt am Stoß reißt. |
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Hallo,
"Aber wenn halt die Schwarzabdichtung einen Schaden hat, dann ist XC2 anzunehmen." Richtig, das fordern die Prüfer bei senkrechten Bauteilen und somit ist die Rissbreite für 0,3 nachzuweisen. Gruß teeVier
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wer sagt der schwarzabdichtung, was sie, besonders im bereich der elementwandfugen, leisten können muss? treten im bereich der fugen max. 0,3mm-risse auf?
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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Tach zusammen,
bei einer Elementwand ist der normale Nachweis der Rissbreitenbeschränkung sinnlos. Der Kernbeton wird durch de Schalen an jeder Stelle gehalten. Da sind die Risse im Kernbeton von alleine verteilt. Aber im Kernbeton ist sowieso keine Bewehrung , die geschützt werden muss. Zumindest aus abfließender Hydratationswärme passiert da gar nichts. Wenn du Zwang in hohem Betonalter berücksichtigen willst/musst, musst du dir sowieso genaue Gedanken machen, was da passiert. Mit einer Ermittlung der Mindestbewehrung erreichst du da nix (außer du hast Aktien von der Stahlindustrie) |
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Hat den Artikel jemand als pdf und könnte den zur Verfügung stellen?
Danke und Grüße |
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