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Frostschürze immer erforderlich? 25 Jun 2020 07:36 #68015

Ich gehe zwar davon aus, dass das Thema schon mal besprochen wurde, aber die Suche findet nichts.

Gegeben ist eine Gründungsplatte auf Pfählen. Das Bauwerk ist nicht unterkellert.
Gibt es einen normativen Ansatz dafür, dass eine Frostschürze auch dann erforderlich ist?

Ich habe bisher eine angeordnet, auch weil mir der Gedanke einer Randversteifung gefällt.
Die äußeren Pfähle wurden 1m nach innen verschoben um einen besseren Lastausgleich zu bekommen und die Platte kann das.

Nur gehen in meinem Umfeld die Einschätzungen zur Frostschürze auseinander, aber keiner kann seine Position belegen. (Besser finden ist ja kein Beleg)

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Frostschürze immer erforderlich? 25 Jun 2020 08:00 #68016

Auch ich bin ein Freund der Frostschürze(n).

Im EC 7 heißt es im Nationalen Anhang für D: 6.4 (2) A(2):
"Sofern die Frostsicherheit der Sohlflächen von Gründungen nicht auf andere Weise nachgewiesen wird, muss der Abstand von der dem Frost ausgesetzten Fläche bis zur Sohlfläche der Gründung mindestens 0,80 m betragen."

Und bevor es da unter der Platte friert, mit der entsprechenden Volumenvergrößerung und den daraus resultierenden Kräften, ist die Frostschürze meine Wahl. Ob die Ausführungsart der "auf andere Weise nachgewiesenen" Frostsicherheit (z.B. angeblich frostsichere Kiespolster) im Falle von Nutzer- und Eigentümerwechsel weitergegeben wird halte ich für fragwürdig. Und ob diese Art der Frostsicherheit nach der n. Umgestaltung der Außenanlagen noch gegeben ist??

Gruß
Stefan

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Frostschürze immer erforderlich? 25 Jun 2020 08:11 #68017

Celler schrieb: Im EC 7 heißt es im Nationalen Anhang für D: 6.4 (2) A(2):
"Sofern die Frostsicherheit der Sohlflächen von Gründungen nicht auf andere Weise nachgewiesen wird, muss der Abstand von der dem Frost ausgesetzten Fläche bis zur Sohlfläche der Gründung mindestens 0,80 m betragen."


ja, aber in dem Falle ist das ja keine Sohlfläche. Es ist eine freitragende Platte auf Pfählen. Diese ist somit nicht der Gefahr von Hebungen durch Frost ausgesetzt.

Ob die Ausführungsart der "auf andere Weise nachgewiesenen" Frostsicherheit (z.B. angeblich frostsichere Kiespolster) im Falle von Nutzer- und Eigentümerwechsel weitergegeben wird halte ich für fragwürdig. Und ob diese Art der Frostsicherheit nach der n. Umgestaltung der Außenanlagen noch gegeben ist??


Das ist einerseits richtig, auf der anderen Seite untergräbt man zunehmend die Forderung nach Wirtschaftlichkeit. Darauf hat der Bauherr auch einen berechtigten Anspruch.


(ich nehme nur die Argumente vorweg, denen man in den entsprechenden Debatten ausgesetzt wird und wogegen man nur vorschriftenbasiert ankommen kann. Persönliche Meinungen sind im Grenzfall untergeordnet.)

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Frostschürze immer erforderlich? 25 Jun 2020 08:18 #68018

Gegenfrage: Wo ist die Frostschürze normativ "vorgeschrieben"?

In EC 7 (6.4):
Frostschäden können vermieden werden, wenn
- der Boden nicht frostempfindlich ist
- frostfrei gegründet wird und
- Frosteinwirkung durch Dämmung ausgeschaltet wird.

Zum letzteren finden sich einige Beispiele in der
DIN EN ISO 13793
"Wärmetechnische Bemessung von Gebäudegründungen
zur Vermeidung von Frosthebungen"
Folgende Benutzer bedankten sich: markus, statiker99

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Frostschürze immer erforderlich? 25 Jun 2020 08:25 #68019

Celler schrieb: Auch ich bin ein Freund der Frostschürze(n).

Im EC 7 heißt es im Nationalen Anhang für D: 6.4 (2) A(2):
"Sofern die Frostsicherheit der Sohlflächen von Gründungen nicht auf andere Weise nachgewiesen wird, muss der Abstand von der dem Frost ausgesetzten Fläche bis zur Sohlfläche der Gründung mindestens 0,80 m betragen."

Und bevor es da unter der Platte friert, mit der entsprechenden Volumenvergrößerung und den daraus resultierenden Kräften, ist die Frostschürze meine Wahl. Ob die Ausführungsart der "auf andere Weise nachgewiesenen" Frostsicherheit (z.B. angeblich frostsichere Kiespolster) im Falle von Nutzer- und Eigentümerwechsel weitergegeben wird halte ich für fragwürdig. Und ob diese Art der Frostsicherheit nach der n. Umgestaltung der Außenanlagen noch gegeben ist??

Gruß
Stefan


Aber die Sohlfläche ist der der Pfahlfuß oder nicht? Und der Pfahl wird ja länger als 80 cm sein ;) Von daher würde ich sagen, dass gem. DIN EN 1997-1, 7.3.2.3 (1) keine Frostschürze zwingend erforderlich ist, "wenn die Wirkung einer Hebung oder aufwärtsgerichteter Kräfte untersucht wird". Gem. anmerkung 1 gilt: "Eine Ausdehnung oder Hebung des Bodens kann durch Entlastung, aushub, Frostwirkung oder die Rammnung benachbarter Pfähle verursacht sein."

Mein Fazit wäre: Die Frostschürze muss bei einer Tiefgründung nicht sein, wenn Frost anderweitig analog DIN EN 1997-1, 6.4 (2) ausgeschlossen wird oder die durch Frosteinwirkung entstehende Hebung bei der Bemessung der Pfähle berücksichtigt wird. Welche Vorgehensweise nun die wirtschaftlichere ist, ist wahrscheinlich vom Einzelfall abhängig.

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Letzte Änderung: von saibot2107.

Frostschürze immer erforderlich? 26 Jun 2020 08:28 #68024

saibot2107 schrieb: Mein Fazit wäre: Die Frostschürze muss bei einer Tiefgründung nicht sein, wenn Frost anderweitig analog DIN EN 1997-1, 6.4 (2) ausgeschlossen wird oder die durch Frosteinwirkung entstehende Hebung bei der Bemessung der Pfähle berücksichtigt wird. Welche Vorgehensweise nun die wirtschaftlichere ist, ist wahrscheinlich vom Einzelfall abhängig.


ok. Dem kann ich mich anschließen.
Der Nachweis der Hebewirkung ist natürlich etwas schwierig, weil Ansätze fehlen.
Als Grenzwert könnte man die mögliche Spannungsaufnahme des Bodens sehen und das dürfte ja nicht so viel sein, da wenn der Boden mehr könnte, man keine Tiefgründung ansetzen müsste.

Es stehen dem also die ständigen Lasten aus dem Bauwerk + EG-Pfähle + Zugkraftaufnahme der Pfähle entgegen.

Mmhh.. einen solchen Nachweis habe ich zwar noch nicht gesehen, aber so irgendwie müsste er wohl laufen. Ich werde mal interessehalber mit dem BGA telefonieren...

..........

der ist nicht da. Ist irgendwie Feiertag in Hamburg und ich habe den verpennt? :pinch:

Obiger Ansatz ist zu streng. Es friert ja nicht unter der ganzen Hütte, sondern nur am Rand. Sich sage mal max. 1m unter die Sohle (so im verhältnis zu 80cm frostfreier Tiefe)
Da kommen die Außenwände mit ihren ganzen Lasten runter und solange ich dort meinswegen 50 kN/m² zustande bekomme, Wand+Sohle+Pfähle usw. sollte es gehen.

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Letzte Änderung: von DeO.

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