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ja, einfach mal fragen wozu er diese Pressungen benötigt |
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Grundbuch ist bei Flächengründungen doch eher nicht das Problem. Der Grenzwert wird hier vom Gutachter vorgegeben. Dieses in Abhängigkeit von Fund.Breite und Einbindetiefe. Wenn an Streifenfund. kraftschlüssig Sohlplatten anbinden, geben unsere Gutachter noch mal 40% drauf, so es erforderlich wird. Begründung: Grundbruch wird durch die Sohlplatte ausgeschlossen. |
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Eben! Deshalb siehe statiker99 |
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Die Veranlassung seiner Frage erschließt sich mir nicht. |
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ich muss doch noch mal konkret nachhaken. Deine Frage liest sich für mich so, als wäre der Weg mit den virtuellen (Streifen)Fundamenten und Spannungsvergleich gegen einen vorgegebenen Grenzwert irgendwie zweifelhaft. Das wäre mir neu. Ich sehe in der Berechnung über Bettung keinen echten Vorteil. Bei der Bettungsvariante hat man nicht einmal etwas gegen das man vergleichen könnte. Man hat nur seine Ergebnisse. Die kann man glauben oder auch nicht. Möglicherweise ist genau das der Grund, warum der Prüfer hier nicht mitziehen möchte. Ob er das fordern "darf" ist natürlich eine andere Sache, denn die Variante mit der Bettung ist ja auch anerkannt. und so als Gedankensplitter. Bei der Berechnung via Bettung geht die Steifigkeit der Bodenplatte mit ein. Die Programme berücksichtigen jedoch bei der Berechnung eher nicht den Zustand II, setzen sie also zu steif an und verteilen entsprechend die Lasten weiter als es sein sollte. Das führt doch zu numerisch geringen Bodenspannungen und entsprechend geringen Setzungen. Unke ich mal so ... |
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ich bin mindestens über die beiden irritiert Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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