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Wow! Schon über 2 Seiten. Dabei hatte die diese Frage eher für eine kleinigkeit gehalten. Ich habe z.Z. Urlaub, sonst hätte ich schon eher geschrieben.
Um es mal etwas geneuer zu beschreiben: Es handelt sich um eine Holzstütze (32/16) in einem 3-Geschossigen, nicht unterkellerten, Gebäude (EG-2.OG). Lasten: G/Q= 150/210 kN ; kleinster Randabstand: >3m; gebettete Bodenplatte h=35cm auf 70cm Tragschicht, Bettungsmodul: 6000 kN/m², 1m Randstreifen: 10000 kN/m² (alles Angaben aus dem Bodengutachten); keine angrenzenden Nachbargebäude. Die Forderung nach dem Nachweis kommt von der Sachbearbeiterin. Aber wie gesagt: Habe gerade Urlaub und habe noch nicht mit der Prüferin oder dem Bodengutachter darüber sprechen können. Mein Anliegen war es, einen kurzen Nachweis erbringen zu können, der auf der sicheren Seite liegt, ohne aufwändige Berechnungen durchzuführen. Daher halte ich die Vorschläge von DeO für zumindest schnell und einfach gemacht. |
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Ich würde der Prüferin ein ( virtuelles) Einzelfundament rechnen, mit einer Größe, so dass die Bodenpressung unter einem zivilen Wert liegt (z.B. 200 kN charakteristisch)
Das wäre dann so etwa 1,20 x 1,20 x 0,35 m, was käme da schon an Bewehrung raus, nix. |
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Und ich würde gar nix machen, lediglich den Ausdruck aus der Bodenplattenberechnung
mit den Bodenpressungen nachreichen. So allmählich wird es eigenartig.
Folgende Benutzer bedankten sich: markus, cebudom
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genau das. Sich mit Prüfern wg. Nichtigkeiten anzulegen hat noch nie etwas gebracht. Also einen einfachen Weg wählen und gut hat das. (und das Streifenfundamente mit einfachen Methoden nachweisbar sind, sobald sie sich seitlich als Sohle fortsetzen aber nicht mehr, sehe ich als eigenartig an.) |
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Eine erste Aussage war den Bodengutachter mit ins Boot zu holen
Ich stelle mir gerade das Gespräch vor ..... Statiker: der Prüfer will ein Nachweis der Bodenpressung Gutachter: zu welchem Zweck Statiker: ääähm, das weiß ich jetzt auch nicht ..... Zusammenfassend: Der Aufsteller - hat ein Gutachten mit Angaben zu den Randparametern für eine Bodenplattenberechnung - der Aufsteller führt den Nachweis einer elastisch gebetteten Bodenplatte mit diesen Randparametern - zu den Ergebnissen dieser Berechnung gehören neben den Bemessungsschnittgrößen auch die Bodenpressungen Also wäre erst mal mit der Mitarbeiterin des PI zu klären was fehlt bzw. nicht plausibel in der vorgelegten Berechnung ist oder ob elastisch gebettete Platten grundsätzlich nicht zulässig sind. @Kollege Deo Sie können natürlich nachweisen was Sie wollen, das war aber nicht die Frage. -Wenn Sie eine elastisch gebettete Bodenplatte rechnen, ok, dann aber durchgängig (auch mit den zugehörigen Bodenpressungen) -Wenn Sie virtuelle Fundamente rechnen, ok, dann aber Konsequent und nicht die Modelle nach belieben mischen - usw. |
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Wissen Sie was ich dann auch der Prüferseite machen würde: "OK, die Bodenplattenberechnung ergibt 50 kN/m², der jetzt vorgelegte Nachweis 200 kN/m². Bitte erklären Sie den Unterschied oder ist die Bodenplattenberechnung nicht zutreffend?" |
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