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und ich wundere mich mehr als über die beiden .... ![]() |
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solange die Verwunderung nicht konkret erläutert wird, bleibt sie einigermaßen unbeeindruckend.
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Vorab: Wir reden hier über einen normalen Hochbau unter der Hochhausgrenze. 20Stöcker oder Stützenlasten über 10 MN können andere Maßnahmen nach sich ziehen, die man sowieso einzeln mit dem Bodengutachter besprechen muss.
Die Schwächen der Berechnung mittels Bettungsmodulverfahren sind ja bekannt und wurden hier auch schon diskutiert. Dabei ging es aber eher um den Vergleich mit Steifezifferverfahren und Kontrollen am elastischen Halbraum. Auf jeden Fall ist es so, dass die Platte die Stützenlast über eine große Fläche verteilt - viel größer als es sich bei 45° Ausbreitung ergibt. Damit wird die reale Bodenpressung in der Regel auch viel niedriger als beim Ersatzfundament. Einen Grenzwert für die Bodenpressung mittig unter einer Plattengründung wir es nicht geben: Woher auch? Grundbruchgefahr besteht nicht und die Setzungen werden über die Bettungsziffer abgeschätzt. Aber die Platte erfährt eine erhebliche Beanspruchung, für die sie bemessen werden muss. Beim Übergang zum Zustand II wird die Platte weicher. Damit nehmen die Schnittkräfte ab und die Bodenpressung unter der Stütze steigt etwas an. Für die Platte ist die Annahme der vollen Steifigkeit also auf der sicheren Seite Der Effekt auf die Setzungen ist minimal (wenn man mal spaßeshalber die Bodenplattensteifigkeit auf ein Drittel herabsetzt, sieht man das ganz gut). Wenn man es so genau wissen will (muss), sollte man die Setzungberechnung vom Bodengutachter machen lassen.
Folgende Benutzer bedankten sich: cebudom, statiker99
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Hallo diego,
so sehe ich das auch bis auf eine Kleinigkeit. Als Statiker berechne ich keine Setzungen. Noch folgende Anmerkung: Bei einer Handrechnung geht bei der Ermittlung der "elastischen Länge" L die Steifigkeit in der 4. Wurzel ein, das Problem mit Zustand II des Betons ist also keines. Die Ermittlung der Bodenpressung spielt für das Durchstanzen eine Rolle, eine "händische" Ermittlung mit Verteilung unter z.B. 45 grad ist nicht zielführend und kann erheblich auf der unsicheren Seite liegen. Weiteres kann man am konkreten Einzelfall diskutieren, geht aber am Thema der Ausgangsfrage mangels weiterer Informationen vorbei.
Folgende Benutzer bedankten sich: markus, cebudom
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Ja. Ich gehe auch von üblichen Bauwerken aus.
Richtig. Anders ausgedrückt … die Berechnung über die virtuellen Flächen liegt auf der sicheren Seite.
Naja, die Platte erfährt doch nicht mehr Belastungen als bei den imaginären Verteilungsflächen. Es handelt sich ja nur um ein anderes Nachweisformat, nicht aber um eine andere Konstruktion und Lastsituation.
die 45°-Verteilung würde im Grenzfall eine Lastdurchführung ohne Bewehrung ermöglichen. Wo sollte da Durchstanzen eine Rolle spielen?
richtig. Da wird aber kein sortiertes Nachschlagewerk erstellen, sollte das keine Rolle spielen. |
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Letzte Änderung: von DeO.
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Hallo Wulfibert,
kan es sei das es sich um Randstützen handelt. Ggf. noch als Anbau neben einem bestehenden Gebäude? Dann würde das für mich durchaus Sinn ergeben. Wenn dem nämlich so ist, dann solltest du schon die Pressungen unter der Bestandsgründung mit der Pressung unter den Stütze der neuen Bodenplatte vergleichen. Wohlgemerkt, wenn es zu einer Überlagerung der Bodenpressung am Rand der Platte kommt. Dann senkt sich die alte Gründung nämlich mit ab wenn die neue Gründung höhere Pressungen einträgt. Aber das ist nur ein Fall den ich mir hier noch vorstellen könnte, weil ja zur Lage der Stützen keine Angaben gemacht wurden. Grüße - Thomas |
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