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Bewehrungsabnahme 25 Feb 2020 08:55 #67120

Große Vorsicht mit dem Begriff "ABNAHME" walten lassen. Dieser ist im privaten Baurecht mit einem besonderen Inhalt belegt (VOB!).

Was ihr - falls vom Bauherrn explizit beauftrag- macht, ist eine "ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks". Niemals eine Abnahme!

Wenn die ausführende Firma Eure Bewehrungsabnahme als Abnahme gem. VOB betrachtet (was sehr gern gemacht wird), der Bauherr Euch aber nicht mit einer Abnahme im Sinne der VOB beauftragt habt, steht ihr im Streitfall ganz dumm zwischen den Fronten und beide dreschen - zurecht - auf Euch ein.
Der Polier o.dergl. kann Euch keinen Auftrag zur Abnahme erteilen, da ihr i.d.R. mit der ausführenden Firma in keinem Vertragsverhältnis steht. Auch Obacht, wenn der "Auftrag" vom Architekten oder Bauleiter kommt. Die sind auch nicht unbedingt befugt, Euch einen solchen Auftrag zu erteilen.

Wie lasst ihr Euch die besonderen Leistungen aus Lhp 8 vergüten?
Lasst ihr Euch explizit vom Bauherrn für die Bewehrungsabnahme beauftragen?
Im Normalfall ist dafür der Bauleiter zuständig.
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Bewehrungsabnahme 25 Feb 2020 09:04 #67121

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Vielen Dank für diesen sehr guten Beitrag !

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Bewehrungsabnahme 25 Feb 2020 09:27 #67122

Überhaupt tut man gut daran sich von Baustellen fernzuhalten.
Es kommt schnell zu einer ungewollten Haftungsübernahme.
Einfach weil man etwas gesehen haben sollte, oder auch nur gesehen haben könnte.
Die Firmen freut es. Selbst wenn diese im Schadenfalle nicht damit durchkommen, so hat man dennoch eine Menge Nervereien und Scherereien und Zeitverlust. Muss man sich nicht geben.

(und die gestellte Frage nach der vorhandenen Berufserfahrung vs Selbstständigkeit kam mir auch schon in den Sinn.)

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Bewehrungsabnahme 25 Feb 2020 09:36 #67123

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Fantomas schrieb: Große Vorsicht mit dem Begriff "ABNAHME" walten lassen. Dieser ist im privaten Baurecht mit einem besonderen Inhalt belegt (VOB!).

Was ihr - falls vom Bauherrn explizit beauftrag- macht, ist eine "ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks". Niemals eine Abnahme!

Wenn die ausführende Firma Eure Bewehrungsabnahme als Abnahme gem. VOB betrachtet (was sehr gern gemacht wird), der Bauherr Euch aber nicht mit einer Abnahme im Sinne der VOB beauftragt habt, steht ihr im Streitfall ganz dumm zwischen den Fronten und beide dreschen - zurecht - auf Euch ein.
Der Polier o.dergl. kann Euch keinen Auftrag zur Abnahme erteilen, da ihr i.d.R. mit der ausführenden Firma in keinem Vertragsverhältnis steht. Auch Obacht, wenn der "Auftrag" vom Architekten oder Bauleiter kommt. Die sind auch nicht unbedingt befugt, Euch einen solchen Auftrag zu erteilen.

Wie lasst ihr Euch die besonderen Leistungen aus Lhp 8 vergüten?
Lasst ihr Euch explizit vom Bauherrn für die Bewehrungsabnahme beauftragen?
Im Normalfall ist dafür der Bauleiter zuständig.


Ich habe mit dem Bauvorhaben bis jetzt nichts zu tun.
Ich kann mir denken, dass der Planer von weit weg kommt und weil ich vom Bauwerk 3,5 km weit weg bin wurde ich kontaktiert um einen günstigeren Preis anzubieten als der Statiker der das Bauvorhaben geplant hat.

Ich habe konkret 400 Euro Netto angeboten je Ingenieurtechnische Kontrolle.

Ebenfalls war der andere Beitrag sehr gut vom Kollegen der gemeint hat z.B.: Man geht zur Baustelle ein Paar Eisen sind nicht eingebaut oder andere Eisen sind eingebaut weil man diese so nicht einbauen konnte gemäß der Aussage des Poliers oder Bauleiters. Was macht man da ? Ich würde sagen anpassen an den Plan und dann kann betoniert werden. Was die dann machen ist dann Ihre Sache. Wie würdet ihr hierdrauf reagieren ?

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Letzte Änderung: von IB Herzogenaurach.

Bewehrungsabnahme 25 Feb 2020 11:36 #67127

Wenn Du nicht die Pläne erstellt hast, kannst Du nur die Übereinstimmung zwischen Plan und Baustelle prüfen. Und da ist zunächst jede Abweichung ein Mangel. Im Zweifelsfall muß der Planer für eine geänderte Ausführung sein ok geben. Triffst Du draußen Festlegungen über Zulagen oder Änderungen, hängst Du ganz schnell mit in der Planerhaftung!
Zu meiner Zeit als MA bei einem PI habe ich bei schwierigen Bauteilen generell den Planer mit auf die Baustelle genommen, wenn ich schon bei der Prüfung gemerkt habe, daß da Unsicherheiten vorhanden waren. Flapsig gesagt, der sollte sich den Scheiß dann draußen mal in echt ansehen, den er zu Papier gebracht hat. Vor allem lernt man aus der direkten Kritik der Eisenflechter mehr als auf Seminaren oder aus Büchern.

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Bewehrungsabnahme 25 Feb 2020 11:42 #67128

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Genau das habe ich vor zu machen.
Wenn alles wie im Plan ist gut wenn nicht dann schreibe ich soll genau wie im Plan gemacht werden, dann gibt es halt noch eine "Ingenieurtechnische Kontrolle".

Ansonsten soll das Ingenieurbüro für Baustatik seine Pläne anpassen damit ich meine Kontrolle durchführen kann.

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