Hallo,
Derartige Aufträge nicht annehmen. Wenn es hart auf hart kommt, wird die Gegenseite versuchen zumindest eine Teilverantwortung umzulagern. Es geht ja um Versicherungssummen.
Es stellt sich die Frage, ob der Auftrag es wert ist sich solchen Unsäglichkeiten auszusetzen. Man wird am Ende im Schadensfalle per aufgewendeter Zeit mehr draufzahlen als der Auftrag eingebracht hat, selbst wenn man vollkommen schuldfrei gesprochen wurde. Muss man sich das geben?
So ist es, keine Bewehrungsabnahme für fremde Pläne (oder stichprobenhafte Kontrolle oder mit welchen fantasievollen Bezeichnungen man sich die Sache schön reden will). Faktisch jede (!) Verlegung hat Fehler, manchmal kleine, manchmal große. Aber nur der, der den Plan gezeichnet hat, weiß, ob z.B. die paar cm Unterschreitung der vorgeschriebenen Verankerungslänge hinnehmbar sind oder ob der Nachweis der Verankerung in diesem Fall nur unter größten Schwierigkeiten gelungen ist.
Es heißt Bauüberwachungsprotokoll was ich abgebe.
Es steht nichts von einer Abnahme da.
Nun, das wird ein Jurist später in einem evtl. Schadensfall völlig anders sehen. Ein Schadensfall wird ggf. auf eine mangelhafte Bauüberwachung zurückzuführen sein und das ist genau das, was du angeboten hast. Eine rechtsgeschäftliche Abnahme, die hier ausgeschlossen ist, kannst du ohnehin nicht durchführen (kann nur der Bauherr bzw. ein mit entspr. Vollmacht ausgestatteter Vertreter).
Wie schützt ihr euch dagegen das am Ende eventuell versucht wird die Person die sich für 1 oder 2 Stunden bei der Bewehrung aufgehalten in die Haftung zu nehmen währen der Bauleiter und Polier ganze Tage da verbringen und Weisungsbefugt sind.
Solche Aufträge einfach nicht annehmen (s.o.). Falls die Baufirma mal wegen eines Schadens verklagt wird, dann wird sie selbstverständlich ihre eigenen Mitarbeiter schützen, denn ein evtl. Fehlverhalten fällt auf sie selbst zurück. Vielmehr werden sie externe Beteiligte (d.h. also z.B. dich) in die Verantwortung zerren und behaupten, du hättest das so angeordnet. Außerdem bist du ja Statiker und mußt daher beurteilen können, was da falsch war. Der Polier hat das nicht studiert. Also ist er raus (sagt der Hausjurist der Baufirma).
Gruß
mmue