Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:

THEMA:

Bewehrungsabnahme 03 Jul 2020 06:25 #68060

statiker99 schrieb:

We-Ing schrieb: Ja, ist eine besondere Leistung und kann frei vereinbart werden.

Mir wären Bewehrungsabnahmen auf fremden Baustellen zu heiß.


besondere Leistung oder nicht, ist eh wurscht.
Meine Leistung kann ich immer frei vereinbaren (und das tue ich auch im Regelfall). B)

Fremde Baustellen und Bewehrungsabnahme?
Im Reglfall: Nein


So halte ich es auch.
Allerdings beinhaltet die Beauftragung für Statik und Bewehrungspläne nicht automatisch die Abnahmen vor Ort. Das heißt, der Bauherr kann hier in ein Loch fallen, denn er kann niemanden zwingen diese Aufgabe zu übernehmen. Dann bleibt es bei der Firma selbst kleben. Warum auch nicht.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Letzte Änderung: von DeO.

Bewehrungsabnahme 03 Jul 2020 07:53 #68061

Ich mache relativ oft Bewehrungsabnahmen, ich sehe da auch kein Problem, man muß das rechtlich nur so regeln wie der Prüfstatiker auch: Die Verantwortung bleibt bei der Baufirma, die Abnahme erfolgt stichprobenartig und eine Gewähr der Richtigkeit wird nicht übernommen.
Alles andere könnte niemand bezahlen, die Versicherung wäre zu teuer.

Schulli
Folgende Benutzer bedankten sich: markus

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Bewehrungsabnahme 03 Jul 2020 08:25 #68062

ich handhabe das so ähnlich: nicht oft, aber immer wieder. andersrum habe ich auch viele fähige kollegen kennengelernt, die auf "meinen" baustellen bewehrung getanzt haben - zu den gleichen rahmenbedingungen, insbesondere "keine abnahme", sondern "stichprobe" ..
das wird auch vorher dem bauherren kommuniziert - ebenso der unterschied zur hoheitlichen prüfung.
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Letzte Änderung: von markus.

Bewehrungsabnahme 03 Jul 2020 08:45 #68063

  • IB Herzogenaurach
  • IB Herzogenaurachs Avatar Autor
  • Offline
  • Beiträge: 414
Ich denke ein wichtiger Punkt der eine Rolle spielt im Falle eines Schadens Problems bei dem versucht wird den Ingenieur in die Haftung zu nehmen der die "Bewehrungsabnahme" getätigt hat ist:

Es heißt Bauüberwachungsprotokoll was ich abgebe.
Es steht nichts von einer Abnahme da.

Das denke ich ist schon mal gut.

Aber der feind des guten ist das bessere.

Wie schützt ihr euch dagegen das am Ende eventuell versucht wird die Person die sich für 1 oder 2 Stunden bei der Bewehrung aufgehalten in die Haftung zu nehmen währen der Bauleiter und Polier ganze Tage da verbringen und Weisungsbefugt sind.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Letzte Änderung: von IB Herzogenaurach.

Bewehrungsabnahme 03 Jul 2020 08:57 #68064

IB Herzogenaurach schrieb: Wie schützt ihr euch dagegen das am Ende eventuell versucht wird die Person die sich für 1 oder 2 Stunden bei der Bewehrung aufgehalten in die Haftung zu nehmen währen der Bauleiter und Polier ganze Tage da verbringen und Weisungsbefugt sind.


Derartige Aufträge nicht annehmen. Wenn es hart auf hart kommt, wird die Gegenseite versuchen zumindest eine Teilverantwortung umzulagern. Es geht ja um Versicherungssummen.
Es stellt sich die Frage, ob der Auftrag es wert ist sich solchen Unsäglichkeiten auszusetzen. Man wird am Ende im Schadensfalle per aufgewendeter Zeit mehr draufzahlen als der Auftrag eingebracht hat, selbst wenn man vollkommen schuldfrei gesprochen wurde. Muss man sich das geben?

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Bewehrungsabnahme 03 Jul 2020 10:02 #68065

Hallo,

Derartige Aufträge nicht annehmen. Wenn es hart auf hart kommt, wird die Gegenseite versuchen zumindest eine Teilverantwortung umzulagern. Es geht ja um Versicherungssummen.
Es stellt sich die Frage, ob der Auftrag es wert ist sich solchen Unsäglichkeiten auszusetzen. Man wird am Ende im Schadensfalle per aufgewendeter Zeit mehr draufzahlen als der Auftrag eingebracht hat, selbst wenn man vollkommen schuldfrei gesprochen wurde. Muss man sich das geben?


So ist es, keine Bewehrungsabnahme für fremde Pläne (oder stichprobenhafte Kontrolle oder mit welchen fantasievollen Bezeichnungen man sich die Sache schön reden will). Faktisch jede (!) Verlegung hat Fehler, manchmal kleine, manchmal große. Aber nur der, der den Plan gezeichnet hat, weiß, ob z.B. die paar cm Unterschreitung der vorgeschriebenen Verankerungslänge hinnehmbar sind oder ob der Nachweis der Verankerung in diesem Fall nur unter größten Schwierigkeiten gelungen ist.

Es heißt Bauüberwachungsprotokoll was ich abgebe.
Es steht nichts von einer Abnahme da.


Nun, das wird ein Jurist später in einem evtl. Schadensfall völlig anders sehen. Ein Schadensfall wird ggf. auf eine mangelhafte Bauüberwachung zurückzuführen sein und das ist genau das, was du angeboten hast. Eine rechtsgeschäftliche Abnahme, die hier ausgeschlossen ist, kannst du ohnehin nicht durchführen (kann nur der Bauherr bzw. ein mit entspr. Vollmacht ausgestatteter Vertreter).

Wie schützt ihr euch dagegen das am Ende eventuell versucht wird die Person die sich für 1 oder 2 Stunden bei der Bewehrung aufgehalten in die Haftung zu nehmen währen der Bauleiter und Polier ganze Tage da verbringen und Weisungsbefugt sind.


Solche Aufträge einfach nicht annehmen (s.o.). Falls die Baufirma mal wegen eines Schadens verklagt wird, dann wird sie selbstverständlich ihre eigenen Mitarbeiter schützen, denn ein evtl. Fehlverhalten fällt auf sie selbst zurück. Vielmehr werden sie externe Beteiligte (d.h. also z.B. dich) in die Verantwortung zerren und behaupten, du hättest das so angeordnet. Außerdem bist du ja Statiker und mußt daher beurteilen können, was da falsch war. Der Polier hat das nicht studiert. Also ist er raus (sagt der Hausjurist der Baufirma).

Gruß
mmue

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher  | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten