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Bemessung Stb.-Bodenplatte-KG 07 Sep 2019 09:39 #65778

Hallo,

ich habe mal eine Frage zur der Bemessung von Stb.-Bodenplatte.
Die Situation ist folgende:

Mehrfamilienhaus mit 10 WE (2 Vollgeschosse mit Staffelgeschoss - Ausführung mit KS-Plansteinen und 2-schaligen Wohnungs- und Treppenhauswänden)und Voll-Unterkellerung - es geht um die tragende KG-Bodenplatte d=25cm - Beton: C25/30 WU.
Grundwasser steht erst ab 5m unter Geländeoberkante an.
Ich würde die Bodenplatte jetzt mit einer FEM-Bemessung mit Eingabe des Bettungsmodul nachweisen und unter zusätzlicher Berücksichtigung der Mindestbewehrung bewehren.

Nun habe ich schon häufig gesehen, dass andere Statiker die Bewehrung der tragenden Bodenplatte konstruktiv festlegen (meistens oben und unten Q257A bei d=25cm) und dann den Nachweis für die Bewehrung unter den tragenden Innenwänden mit, meinetwegen, dem Programm S500 von MB-Baustatik (Nachweis von Streifenfundamente) führen.

In diesem Fall wird die Bodenplatte mit der entsprechenden Einwirkungsbreite und einer Dicke von d=25cm als Streifenfundament angesehen, die zul. Sohlpressung mit dem vorhandenen Sohldruck verglichen und gegebenenfalls zusätzliche Bewehrung unter diesem Wandstück angeordnet.

Im Vergleich zu meiner Vorgehensweise sind dann doch erhebliche Bewehrungsunterschiede zu verzeichnen (bei mir kommt doch wesentlich mehr raus) - zumal ich aus Mindestbewehrungsgründen schon mal pauschal, in solchen Fällen, minimum eine Q335A oben und unten reinlege.

Ist die Vorgehensweise meiner Statiker-Kollegen überhaupt regelkonform - mein Eindruck ist,
dass diese Art der Bemessung an der Realität doch weit vorbeigeht - meistens hält es aber dann trotzdem, aber das ist ja ein anderes Thema.

Wie seht Ihr diese Thematik ????

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Bemessung Stb.-Bodenplatte-KG 07 Sep 2019 10:25 #65780

Hallo,

Fragen:
1) Was sagt denn das Baugrundgutachten bezügl. Tragfähigkeit, Bettungsziffern u. dgl.? Ist die Platte wg. eines schlechten Baugrunds schon zwingend erforderlich, weil z.B. Streifenfundamente nicht mehr machbar wären?

2) Warum WU? Wer will das haben? Aufstauendes Sickerwasser o.ä.? Dann wären auch die Außenwände WU. Wenn schon WU, dann mußt du auch für entspr. Rißbeschränkung bewehren, sonst ist das unlogisch.

Fiktiver Plattenstreifen: Das ist ein sehr einfacher statischer Nachweis, der nur gegen den Bruchzustand absichert, aber nicht die Verformungen der Sohlplatte berücksichtigt. Damit kannst du nur eine untere Bewehrung ermitteln, mehr nicht. Wenn du die zul. Bodenpressung sehr hoch ansetzen kannst, liefert dieser Nachweis geringe Bewehrungsgrade bis hin zur Feststellung, daß der Plattenstreifen ggf. auch unbewehrt ausgeführt werden könnte. Dann bleiben aber immer noch die Forderungen bzgl. Mindestbewehrung und Rißbreitenbeschränkung.

Q257, Q335 o.ä.: Die Bewehrung sollte schon rechnerisch ermittelt werden (nicht nur konstruktiv in eine Schublade greifen nach dem Motto: Andere machen das auch). Da kommt dann sehr schnell von Bauherren- oder Unternehmerseite der Einwand der Unwirtschaftlichkeit (Statiker soll die Mehrkosten bezahlen). Also statischen Nachweis führen u. Mindestbewehrung und Rißbeschränkung einhalten.

Gruß
mmue
Folgende Benutzer bedankten sich: markus

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Bemessung Stb.-Bodenplatte-KG 07 Sep 2019 11:08 #65781

....ein Bodengutachten existiert nicht, um WU-Beton und Weisse Wannen geht es mir bei der Fragestellung eher weniger....da sind dann eh andere Nachweise und Bewehrungen erforderlich

Die Mindestbewehrung wird immer mit statischen Nachweis - Rissebeschränkung etc. durchgeführt - ich möchte hier nichts pauschalisieren oder relativieren

mir geht es nur um die Anwendung bzw. die Bewertung des Nachweises mit dem fiktiven Plattenstreifen....- dies sehe ich immer wieder und die Vernachlässigung von Mindest- und Rissbewehrung finde ich auch seltsam...

zudem sind das Projekte, die auch geprüft und vom Prüfingenieur abgehakt werden....

Na gut, der Prüfingenieur ist auch "nur" für die Standsicherheit verantwortlich...

Ich bezweifel nur die Anwendbarkeit von fiktiven Plattenstreifen hinsichtlich des tatsächlichen Verhaltens der gesamten Bodenplatte bzw. des Bodens, wenn es um grössere Lasten und Bodenplatten, als bei Einfamilienhäuser geht.

Wobei ich persönlich auch in diesen Fällen mit Bettungsmodulen arbeite.....

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Bemessung Stb.-Bodenplatte-KG 07 Sep 2019 11:12 #65782

hi,

Timmy75 schrieb: ..
mir geht es nur um die Anwendung bzw. die Bewertung des Nachweises mit dem fiktiven Plattenstreifen....- dies sehe ich immer wieder und die Vernachlässigung von Mindest- und Rissbewehrung finde ich auch seltsam...

beides sind auswüchse des dunning-kruger-effekts.

grüsse, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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Bemessung Stb.-Bodenplatte-KG 07 Sep 2019 11:56 #65783

Hallo,

....ein Bodengutachten existiert nich


Das ist nicht gut. Also für dich. Wenn du das durchgehen läßt, dann bürdest du dir damit Verantwortung auf, die du gar nicht hattest.

Außerdem mußt du dir ohne genauere Kenntnis des Baugrunds keinerlei Gedanken über den Sinn von elastisch gebetteten und mit FEM berechneten Sohlplatten machen. Du hast nämlich keinerlei Rechengrundlagen.

Gruß
mmue
Folgende Benutzer bedankten sich: Baumann, D.avid

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Bemessung Stb.-Bodenplatte-KG 07 Sep 2019 13:12 #65785

Timmy75 schrieb: ....ein Bodengutachten existiert nicht

zudem sind das Projekte, die auch geprüft und vom Prüfingenieur abgehakt werden....

Na gut, der Prüfingenieur ist auch "nur" für die Standsicherheit verantwortlich...


ohne Bodengutachten und der PI ist für die Standsicherheit verantwortlich. Da kann ich nur sagen, Timmy mit 75 sollte Sie keine Statiken mehr erstellen!
Folgende Benutzer bedankten sich: Baumann

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Letzte Änderung: von Kuddel.

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