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Faustformel:
25cm Bodenplatte für UG + EG könnte (wenn Bodengutachten berücksichtigt wird) reichen dann für jedes weitere OG je 5 cm addieren |
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.... wenn ich also auf Streifen = Bodenpressung zurückgehe, dann kommt ich also auf ca. 75cm wirkende Fundamentbreite für zwei Geschosse + Dach. OK, das nenne ich mal ein Wort.
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Zunehmend? Ich habe die letzten Jahre quasi nichts anderes mehr gesehen. Kein Grundwasser angeschnitten....ach rechnen sie wegen aufstauendem Sickerwasser mal bis GOK, dann bin ich auf der sicheren Seite. Ist bestimmt ein Standardtextbaustein. Ich sage schon ketzerisch: Selbst wenn wir ein Haus auf einer Bergspitze bauen würden, finden die sicher noch ne Quelle oder so um das Ding wieder rechnerisch fluten zu können. Grüße
Folgende Benutzer bedankten sich: Baumann, khorngsarang, statiker99
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Letzte Änderung: von ZAG.
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ja, so kommt es einem manchmal vor. Ich bin mehr im gewerblichen Bereich tätig und berate natürlich den Bauherrn und stresse den Bodengutachter. Eine Grobkostenschätzung zum Thema Weiße Wanne ja/nein + Auftriebssicherheit + Tausalzproblematik bei Tiefgaragen wirkt da manchmal wahre Wunder. Wenn das nix hilft empfehle ich einen Zusatzauftrag für den Gutachter oder den Wechsel zu einem qualifiziertem Gutachter. Das funktioniert im Regelfall schon. |
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Hallo,
mal zu einer der Ausgangsfragen zurück: Das Verfahren mit der Berechnung von fiktiven Sohlplattenstreifen war jahrzehntelang üblich, weil andere wie FEM den Ing.-Büros nicht zur Verfügung standen. Mit dieser Berechnungsart stellst du sicher, daß a) die zul. Bodenpressung im betrachteten Streifen nicht überschritten wird und b) die untere Sohlplattenbewehrung hier ausreichend ist. Einfach gesagt: Du weist nur einen Gleichgewichtszustand nach. Das Thema 'Verträglichkeit der Biegeform' wird über eine sinnvoll dimensionierte Bewehrungwahl der restlichen Bereiche gelöst (faktisch: obere und untere Grundbewehrung durchgehend und Zulagen unten unter den Wänden bzw. Lastpunkten). I.d.R. wurde die zul. Bodenpressung unter den Wänden nicht voll ausgenutzt und damit verdeckt zusätzl. rechnerische Sicherheiten eingebaut, weil das Verfahren eben etwas grob ist. Zu den FEM-Verfahren: Ohne genauere Kenntnis der Bodenparameter (im Wesentlichen der Verformbarkeit) macht der Einsatz keinen Sinn. Unproblematisch ist diese Berechnungsart auch nicht. Denke an extrem hohe rechnerisch erforderliche Bewehrungen an Geometriesprüngen, Öffnungen u.ä. Außerdem geht die Steifigkeit des sog. Überbaus (d.h. die oberen Geschosse) i.d.R. nicht in die Berechnung ein, jedenfalls nicht, wenn's sich um Mauerwerk handelt. Insofern ist das Verfahren zwar bequem, wenn man Lastübernahmen nutzen kann, aber nicht unbedingt genauer. Denk dran: Die Sohlplatte mit Überbau ist ein hochgradig statisch unbestimmtes System, das, sofern die Bauteile duktil sind, örtliche Überbeanspruchungen bis zu einem gewissen Grade ausgleichen kann. Gruß mmue
Folgende Benutzer bedankten sich: DeO
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@mmue
Tja, dann mache ich doch ab jetzt das "grobere Verfahren mit den verdeckt zusätzlichen rechnerischen Sicherheiten" (fiktiven Sohlplattenstreifen), bekomme damit wesentlich!! weniger Bewehrung raus und alle sind total glücklich. Natürlich nur unter der Berücksichtigung eines Bodengutachtens, ist ja klar!!!!!!!! oben+unten: Q257A + evtl. ein paar lächerlichen, geringfügigen Zulagen und fertig ist die Laube. Also ganz ehrlich, ich werde beim Verfahren mit dem modifizierten Bettungsmodul bleiben, das erscheint mir der Realität doch etwas näher zu sein.... |
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