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Rissbreitennachweis allgemein - Verlegungsrichtung 22 Aug 2019 07:28 #65627

Hallo Kollegen,

kurze generelle Frage zur Rissbreitenbeschränkung.

Wenn man eine Platte hat, z.B. eine Deckenplatte 20m x 7m, diese ist einachsig gespannt und liegt auf einer Stahlunterkonstruktion auf und man ermittelt für die Tragrichtung einen Bewehrungsgehalt, so gilt ja für die Querrichtung ein Mindestansatz von 20% der Bewehrung in der Tragrichtung. Nun aber zum Rissbreitennachweis: Wenn man den inneren Zwang als Zugzwang betrachtet (Abfließen der Hydratationswärme) und dieser Anteil recht hoch ausfällt (also höher als der Anteil der statisch in Querrichtung erforderlich wäre), ist dieser dann auch in Querrichtung einzulegen oder gilt das nur für die Haupttragrichtung der Decke? Ich würde sagen ja - gilt für beide Richtungen. Der Bewehrungsgehalt aus Begrenzung der Rissbreite ist unabhängig von der Spannrichtung in beiden Richtungen erforderlich und daher kreuzweise einzulegen. Geht ihr da mit? Macht ihr das genauso?

Vielen Dank.

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Rissbreitennachweis allgemein - Verlegungsrichtung 22 Aug 2019 08:30 #65628

allg. gilt
Bauteile (Decken) können Längenänderungen erfahren (z.B. infolge Hydratation, ...) - soweit so gut. Nur wenn diese Längenänderungen behindert werden erfährt der Beton Zug und braucht entsprechende rissbreitenbegrenzende Bewehrung.

zurück zur Frage,
ich schaue schon, wie die Längenänderungen in jedem Einzelfall behindert wird, Beispiel Bodenplatte - infolge Hydratation wirkt in den meisten Fällen nur das Eigengewicht der Bodenplatte über die Reibung auf dem Boden/Unterbeton als Behinderung und ich bemesse die RissBewehrung nur für dies Kraft (sh. LOHMEYER Weiße Wannen)

in Deinem Fall - kann die UK aus Stahl die Decke zu 100% festhalten oder kann die Decke rutschen (Reibbeiwert Beton-Stahl ca. 0,3)

ba.
In nichts zeigt sich der Mangel an mathematischer Bildung mehr als in einer übertrieben genauen Rechnung.[Gauß]

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Rissbreitennachweis allgemein - Verlegungsrichtung 22 Aug 2019 08:39 #65629

Das leuchtet ein. Vielen Dank.

Sagt man dann hier sie ist komplett durch die UK gehalten (z.B. aufgrund von Kopfbolzen oder irgendwelchen Auflagerbänken die im Stahlbau darunter "verzahnt" sind (und damit die Platte an der Ausdehnung behindert) oder wie auch immer, so würde aber die Rissbewehrung kreuzweise erforderlich sein, weil in beiden Richtungen die Begrenzung nicht uneingeschränkt möglich ist. Korrekt?

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Rissbreitennachweis allgemein - Verlegungsrichtung 22 Aug 2019 09:33 #65630

galopp123 schrieb: Das leuchtet ein. Vielen Dank.

Sagt man dann hier sie ist komplett durch die UK gehalten (z.B. aufgrund von Kopfbolzen oder irgendwelchen Auflagerbänken


Kollege ba hat doch schon den entscheidenden Hinweis gegeben (Beispiel Bodenplatte).

Zuvor wäre aber erst mal zu klären ob und welche Anforderungen
an die Rißbreite gestellt werden.

Dann wäre zu klären ob früher oder später Zwang oder gar Temperatur.

Und dann wäre zu klären wohin dieser Zwang überhaupt gehen soll.

Wenn Sie z.B. den Zwang aus Hydratation als Grundlage nehmen und dafür eine
Bewehrung ermitteln gibt es ja eine zugehörige Zwangskraft.
Welche Bauteile nehmen diese Zwangskraft auf (Kopfbolzendübel / Stahlträger)?

Oder tritt diese Zwangskraft in dieser Größenordnung vielleicht gar nicht auf ?

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Rissbreitennachweis allgemein - Verlegungsrichtung 22 Aug 2019 10:04 #65631

Hallo Galopp,

Schau mal in EC2 7.3 nach, u.a. die Passagen 7.3.1 (4) und 7.3.2 (1)P.

Rißbreitennachweis z.B. bei XC1 i.d.R. nicht erforderlich. Außerdem wird eine Mindestbewehrung nur für die Zugzone gefordert, also nicht für Bereiche, die ohnehin unter Druck stehen.

Gruß
mmue

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Rissbreitennachweis allgemein - Verlegungsrichtung 22 Aug 2019 11:25 #65633

@Statiker99:

Trennen wir uns mal gedanklich von der Situation Bodenplatte. Da gäbe es ja sowieso eine konstante Reibung (entweder direkt auf der Sauberkeitsschicht oder über Folie oder oder). Bei der Deckenplatte die auf einem Stahlbau aufliegt und konstruktiv über Kopfbolzendübel verbunden ist, gibt es im Grunde eine Festhaltung. Es ist Zwang aus abfließender Hydratationswärme zu betrachten (wie eingangs erwähnt). Die freie Verformung ist demnach behindert.

@mmue:
Die Deckenplatte ist ein Innenbauteil, also XC1. Vielen Dank für die Verweise auf die Norm. Dort steht ja bei XC1: "Bei den Expositionsklassen X0 und XC1 hat die Rissbreite keinen Einfluss auf die Dauerhaftigkeit und dieser Grenzwert wird zur allgemeinen Wahrungeines akzeptablen Erscheinungsbildes festgelegt." Kann man sich also denke ich drüber streiten ob man es zur Wahrung des Erscheinungsbildes tut oder nicht. Sind dann also rein optische Aspekte.
Wie ist hier die gängige Praxis? Eher nein? Oder ganz speziell nach Wunsch des Bauherrn.

Das es nur für die Zugzone gilt ist richtig. Es ist aber ja nicht so, dass ich in die Querrichtung der einachsig gespannten Decke eine Druckzone unterstellen kann. Dort ist ja ebenfalls Zug vorhanden.

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