hi,
@cebudom: du hast gelesen, dass es ein bauträgerobjekt ist? also nicht der vom bauherren bestellte "statiker", sondern der dem bauherren beigestellte .. ob der für eine tiefgründige, varianten und alternativen im voraus abwägende planung angemessenes honorar bekommt und ob der sich über änderungswünsche freut?
i woass ned ..
grüsse, markus