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Hallo zusammen,
ich habe mal wieder eine allgemeine Frage und ich hoffe ihr könnt mir da helfen. Muss ich für eine Bodenplatte eines Wohnhauses, die auf der Unterseite auf einer kapillarbrechenden Schicht aufliegt und auf der Oberseite Wohnraum ist einen Rissbreitennachweis führen? Und insbesondere abfließende Hydratation? Die Bodenplatte schließt außen an die Streifenfundamente an. Ist eine solche Bodenplatte überhaupt in XC2 einzuordnen? Oder ist es nicht eher XC1, da sie dauerhaft trocken ist? Aber die hauptsächliche Frage ist, muss ich hierfür ein Nachweis auf Hydratation führen? Da kommt bei einer 20er Sohle schon mal Q424 oder sogar Q525 raus! Gruß Jürgi |
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mmn sollte das verhindern von zu großen rissbreiten schon mit einer aufgabe verbunden sein.
in deinem fall ist weder dichtheit noch optik ein thema und die schadensfolge wenn die bewehrung rostet (obwohl kein wasser dazutritt) ist auch eher gering als ingenieur kann ich guten gewissens auf rissbreitenbewehrung verzichten. wenn dir der anwalt des bauherrn ans leder will, um den kaufpreis zu drücken, weiss ich nicht was der richter entscheidet. allerdings muss bei einer schadensersatzforderung ein schaden definiert werden, der eigentlich nicht vorhanden ist... |
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... es gibt auch den Begriff "Mangel ohne Schaden"... ohne da jetzt Panik und Aktionismus verbreiten zu wollen... |
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@Jürgi
immer wieder interresant wie man es schafft, das wesentliche wegzulassen Welche Funktion hat die Bodenplatte überhaupt? |
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hi,
.. und wie sieht die konstruktion aus? wenn mit gewalt risse > 0.3/0.4 erzeugt werden, wenn gegen din/ec verstossen wird, hilft vielleicht die hoffnung auf ausreichend robuste bauherren .. grüsse, markus btw, der einfluss der hydratation auf kleine bopl wurde früher diskutiert. Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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Letzte Änderung: von markus.
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Man kann das Ganze noch weiter „spinnen“ ....
Angenommen, Bodenplatte ist nichttragend in Bezug auf das Tragwerk (Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit des Tragwerks), dann ist der EC2 erst mal nicht „zuständig“ (der Tragwerksplaner per Grundleistung auch nicht). Dann soll doch der Architekt das planen, sozusagen ein „Mangel ohne EC2“ |
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