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und wenn man SCC nimmt..? (SVB auf Deutsch, glaube ich) Wenn er kein Schubproblem hat kann er auch die Korngrösse auf 16 oder sogar 8 stellen...und kriegt sogar Sichtbeton wie im Katalog...
Ein Vibriernadel ist üblicherweise 6-8 cm, es gibt aber auch kleinere wenn man keinen SCC will ... Und wenn man immernoch Angst von Kiesnäste hat kann man es auch von unten pumpen... (SCC) Kosmetik gibt's auch, man macht's immer bei Karbonatisierungen und es geht... die einzige Frage ist für mich - was möchte man überhaupt investieren, um diese 17.5/17.5 zu behalten - und welche Esthetikanforderungen sind da..? Betontechnologie soll man nicht unbedingt ignorieren... |
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Letzte Änderung: von nistor.
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Ich habe Aussteifungs"stützen" mehrfach mit 17.5x25 angeordnet. Deren Querschnitt ist damit sogar deutlich größer als bei 20x20cm. Dieses wurde bisher von jedem Prüfer ohne Probleme abgehakt. Auch mit Ansprache, also nicht versehentlich. Springender Punkt ist, dass Aussteifungsstützen als reinrassiges Biegeglied tragen und damit kein Druckglied sind. Der Absatz 9.5ff bezieht sich auf Stützen und die tragen auf Druck. |
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Hallo nistor,
am 29.Febr. 2012 geboren und dann sich schon mit Betonstützen befassen ? alle Achtung !!!!
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Guten Morgen,
mal schauen was der Prüfer sagt. Der Bauherr hat es ihm gestern schriftlich mitgeteilt. Man kann dem Bauherr schlecht vermitteln, dass vorher als Holzstütze eine 14x14cm Stütze gereicht hat und als Umbemessung in Beton eine 20x20cm Stütze rein muss. |
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Hallo, was ist das denn für ein Unsinn. Holzstütze gegen Betonstütze austauschen, Was soll der Prüfer denn dazu sagen ? Ach... der Bauherr übernimmt die Verantwortung...ja dann ist ja alles in Ordnung. Prüfung abgeschlossen. PS: ich habe Holz-Sparren 6/12 cm auf dem Dach. Mache nun einen Betonbalken 6/12 cm auf´s Dach. Wenn der Holzsparren reichte dann reicht auch der Betonbalken ![]() |
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"Man kann dem Bauherr schlecht vermitteln, dass vorher als Holzstütze eine 14x14cm Stütze gereicht hat und als Umbemessung in Beton eine 20x20cm Stütze rein muss."
Doch, kann man schon. Das Herstellungsverfahren ist unterschiedlich. Nur sollte man das frühzeitig mitteilen und nicht erst auf den Prüfer warten. @DeO natürlich kann man durch "Trickserei" deinen Weg gehen, ist aber im Sinne der Norm fragwürdig. Natürlich ist ein durch Biegung beanspruchtes Bauteil eher unempfindlicher gegen lokale Fehlstellen im Beton als eine durckbeanpruchtes. Wenn du durch Wissen und Erfahrung diese Forderung der Norm im Einzelfall etwas "weiter auslegst" kann das funktionieren. Nur, schau dir den konkreten Fall an. Der Bauherr will statt Holz nun Stahlbeton, der Statiker ist willig, kennt aber die Norm nicht. Der Prüfer kennt die Norm und weißt darauf hin. Der nächste geht her, bekommt Druck vom Architekt und vom Bauherr, und rechnet dann so eine Stütze mit 8% Bewehrung usw. usw. ____________________________________________________________________ Im konkreten Fall hatte ich den Tip gegeben, die Stütze unbewehrt zu rechnen. Hierzu noch keine Rückmeldung. Statt dessen schreibt der Bauherr an den Prüfer. Fachleute am Werk. ![]() |
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