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Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
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Letzte Änderung: von markus.
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Hallo zusammen, es geht ganz klar um die Betonierbedingungen und nicht um die Tragwirkung. Hierzu schreibt der EC 2; 9.5.1: "Für Stützen mit Vollquerschnitt, die vor Ort (senkrecht) betoniert werden, darf die kleinste Querschnittsabmessung 200mm nicht unterschreiten" Die Erläuterungen ergänzen dazu: "Die Mindestquerschnittsdicke 200mm soll die Betonierbarkeit ... betonierter Ortbetonstützen mit Vollquerschnitt sicherstellen." Für mich also ein klarer Fall... |
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Nur zur Info.
Der Bauherr nimmt das Risiko auf sich und bleibt bei 17,5x17,5cm. Bin mal gespannt was der Prüfer dazu sagt. |
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Letzte Änderung: von michael.
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Hallo,
also da Sie ein Staffelgeschoss erwähnen hört sich das nach mindestens Gebäudeklasse 4 an. Ich würde hier eher die Brandschutzanforderungen als Mindestanforderung ansetzten. Wenn man hier keine Zonenmethode anwenden will um die Stützen bemessen werden auch hier nach den Tabellarischen Mindestabmessungen nach EC 2-1-2 auch >20cm erforderlich! |
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Zuerst mal kann eine Bauherrnentscheidung nicht die normativen Forderungen auser Kraft setzen wenn es um die "Gefährdung der Sicherheit durch mangelnde Standsicherheit" geht. Im konkreten Fall (ich kenne die Randbedingungen nicht) wäre zu klären, ob die Sicherheit überhaupt betroffen wäre. Wenn dies nicht der Fall wäre, ist es nicht mehr Sache des Prüfingenieurs. Die Frage ist, ob sich der ganze Zirkus überhaupt lohnt. Wir akzeptieren 24 cm - Wände (bei Aufzügen auch 30 cm) wenn es um den Schallschutz geht, packen jetzt noch 22 cm Dämmung auf die Außenwände (dafür dünnen wir die Tragschale dort auf 20 cm aus) usw. usw. Scheinbar sind wir "Statiker" zum ausdünnen der Tragkonstruktion da und sonst nix ![]()
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Letzte Änderung: von statiker99.
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zumindest so müsste es doch auch funktionieren
Mindestwandstärke Betonwand 12cm Betonwand = > 4 x Wandstärke/ also 4 x 12 =48cm Also ist ne Betonwand mit b/d=48/12 cm Normkonform Also muss es ein Wandpfeiler mit b/d=48/17,5 doch schon lange sein und dann wenn man mag.... Wenn man nu einen entspannten Prüfer hat kann man noch argumentieren das man b im Verhältnis zum dickeren d abmindert dann wäre man bei einem Wandpfeiler von b/d=33/17,5cm und den hat mir noch kein Prüfer auf 20 verdickt..... ..
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