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Nur soviel, Lichte: als "Schlaich-Schüler" weiß ich um den Unterschied von B- und D-Bereichen, um die Bedeutung und Modellierung der D-Bereiche sowie darum, die weißen Flächen auf dem Bewehrungsplan nicht allein dem Konstrukteur zu überlassen... Grüße und einen sonnigen Frühlingsbeginn... |
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Letzte Änderung: von Alsheimer.
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krass, niemals würde ich einen freien rand unverbügelt lassen. Spätestens wenn an diese Ränder geankert werden soll, sei es in zukunft z.b. für geländer o.ä. Randeinfassungen sind für mich und unser büro pflicht. wenn man sparen will, dann an anderer stelle.
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"...niemals würde ich einen freien rand unverbügelt lassen..."
Hallo Lichte, in der Sache sind wir uns sicher einig, nur sollten wir froh sein, wenn eine solche Forderung eben nicht in der Norm steht. Nur das " niemals " würde ich relativieren. Größere Durchbrüche, klar, verbügeln. Kleinere eher nein. Nachträglich geschnitten / gebohrt, im Regelfall nein. |
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jau... so handhaben wir das in der Regel auch...
Durchbrüche bis Schornsteingröße ~ 50/50cm in der Regel nicht... aber zum Beispiel die Öffnung für eine Bodentreppe 70/140cm wird bei uns eingefasst ... ..
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yes, so machen wir das auch. Ich wollte damit nur darlegen, dass ein nachträglicher Deckenausschnitt durchaus unverbügelt sein darf, also eine fehlende Randeinfassung inkl. der fehlenden Zulageeisen, kein statisches Defizit darstellt. Geländerbefestigungen sind eh so eine Sache (Randabstände...) und ob eine Verbügelung dabei wirklich hilft und "rettet", ist auch nicht sicher gesagt. Ingenieurmäßig gefühlt / konstruktiv wird sie natürlich viel bringen. Hat natürlich auch was für sich. |
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korrekt, gehe ich voll mit.
bei der Gelegenheit mal eine Frage zur Verbügelung, wie ihr das so handhabt. Folgendes fiktives Bauspiel vorhanden eine Decke im orthogonalen Raster. mit einem rautenförmigen Durchbruch. Unsere Konstukteure Bewehren die Randeinfassungen immer orthogonal zur Decke, d.h. zwei Bügel in beiden Ortho-Richtungen. Ab welchem Winkel zwischen Orhtognalbewehrung und Rand spendiert Ihr eine zusätzliche Bewherungslage, die dann rechtwinklig zur schrägen Öffnungskante verläuft und man dann aber nur einen Randeinfassungsbügel hat. |
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